Language: German
Published by Gmeiner-Verlag; 2024. Edition (10. April 2024), 2024
ISBN 10: 3839206421 ISBN 13: 9783839206423
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Paperback. Condition: New.
Language: German
Published by Gmeiner Verlag 2024-04-10, 2024
ISBN 10: 3839206421 ISBN 13: 9783839206423
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Language: German
Published by Gmeiner Verlag 2024-04-10, 2024
ISBN 10: 3839206421 ISBN 13: 9783839206423
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Language: German
Published by Buchner, C.C.; Auflage 2022 (29. Juli 2022), 2022
ISBN 10: 3661060015 ISBN 13: 9783661060019
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Published by Buchner, C.C. Verlag 2022-09-30, 2022
ISBN 10: 3661060015 ISBN 13: 9783661060019
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Published by Buchner, C.C. Verlag 2023-07-26, 2023
ISBN 10: 3661060023 ISBN 13: 9783661060026
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Published by Buchner, C.C.; Auflage 2023 (26. Juli 2023), 2023
ISBN 10: 3661060023 ISBN 13: 9783661060026
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Taschenbuch. Condition: Gut. Gebraucht - Gut GU - Beschädigungen, Verschmutzungen, ungelesenes Mängelexemplar, Versand Büchersendung - Weltweit wird zurzeit über die Sicherheit von Kernkraftwerken diskutiert, die angesichts der Fukushimakatastrophe in Japan häufig in Frage gestellt wird. Deutschland und die Schweiz haben als erste Länder einen unumkehrbaren Einstieg in den Atomausstieg in Kontinentaleuropa beschritten. Dennoch werden lange Restlaufzeiten notwendig sein um diesen Übergang zu ermöglichen, so dass für die Zeit des operativen Betriebes immer noch ein gewisses Restrisiko eines nuklearen Unfalls besteht. Entgegen der Delikthaftung im deutschen Recht gestaltet sich eine Haftung durch Atomschäden als wesentlich komplizierter. Bedingt ist dies zunächst durch die vielfältigen internationalen Abkommen für Atomhaftungsfragen, die seit den 60er Jahren in verschiedenen Revisionen von zahlreichen Nationen ratifiziert wurden. Diese Regularien sind jedoch in verschiedenster Ausprägung in nationales Recht umgesetzt worden, so dass auch bei benachbarten Staaten durchaus unterschiedliche Auslegungen gleicher Rechtsthematiken vorherrschen können. Weiterhin wird die Frage nach der korrekten Auslegung von Atomhaftungskonventionen dadurch erschwert, dass es zurzeit keine Grundsatzurteile zu dieser Thematik gibt. In Europa hat sich in den letzten Jahrzehnten kein derart schwerer Atomunfall ereignet, als dass es zu massiven Schadensersatzklagen gekommen ist. Momentane Klagen gegen mögliche Endlagerstätten in Gorleben oder das Atommülllager in Asse basieren auf der Sorge zukünftiger Schäden, nicht jedoch auf eingetretenen Atomschäden. Es ist somit kaum möglich über Präzedenzfälle oder Grundsatzurteile mögliche Szenarien eines Kernkraftwerksunfalls mit radioaktiver Kontamination der Umgebung zu bewerten. Vielmehr können die Gesetzestexte nur den Rahmen möglicher Haftungen geben, die jedoch teilweise bis heute kontrovers diskutiert werden. Zwar steht in allen Ländern der reibungslose Betrieb durch geeignete Sicherungsmaßnahmen im Fokus, doch im Fall der Fälle ist besonders auf den Opferschutz und entsprechende Betreiberhaftung abgezielt worden. Letztendlich bilden die nationalen Gesetze den aus Sicht der Regierung größtmöglich zu vertretenden Kompromiss zwischen der Genehmigung für Energieversorger Kernenergieanlagen zu betreiben, aber auf der anderen Seite auch für deren Gefahren die Haftung zu übernehmen.
Taschenbuch. Condition: Neu. Haftungsansprüche bei atomaren Schäden gegen Kernkraftwerksbetreiber und Zulieferer | Ein Vergleich internationaler Haftungskonventionen und nationalem Recht | Michael Goerz | Taschenbuch | 108 S. | Deutsch | 2013 | tredition | EAN 9783849552503 | Verantwortliche Person für die EU: tredition GmbH, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, info[at]tredition[dot]de | Anbieter: preigu.
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Published by Gmeiner-Verlag; 2024. Edition (10. April 2024), 2024
ISBN 10: 3839206421 ISBN 13: 9783839206423
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Published by Buchner, C.C.; Auflage 2022 (29. Juli 2022), 2022
ISBN 10: 3661060015 ISBN 13: 9783661060019
Seller: Rarewaves.com UK, London, United Kingdom
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Published by Buchner, C.C.; Auflage 2023 (26. Juli 2023), 2023
ISBN 10: 3661060023 ISBN 13: 9783661060026
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Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Weltweit wird zurzeit über die Sicherheit von Kernkraftwerken diskutiert, die angesichts der Fukushimakatastrophe in Japan häufig in Frage gestellt wird. Deutschland und die Schweiz haben als erste Länder einen unumkehrbaren Einstieg in den Atomausstieg in Kontinentaleuropa beschritten. Dennoch werden lange Restlaufzeiten notwendig sein um diesen Übergang zu ermöglichen, so dass für die Zeit des operativen Betriebes immer noch ein gewisses Restrisiko eines nuklearen Unfalls besteht. Entgegen der Delikthaftung im deutschen Recht gestaltet sich eine Haftung durch Atomschäden als wesentlich komplizierter. Bedingt ist dies zunächst durch die vielfältigen internationalen Abkommen für Atomhaftungsfragen, die seit den 60er Jahren in verschiedenen Revisionen von zahlreichen Nationen ratifiziert wurden. Diese Regularien sind jedoch in verschiedenster Ausprägung in nationales Recht umgesetzt worden, so dass auch bei benachbarten Staaten durchaus unterschiedliche Auslegungen gleicher Rechtsthematiken vorherrschen können. Weiterhin wird die Frage nach der korrekten Auslegung von Atomhaftungskonventionen dadurch erschwert, dass es zurzeit keine Grundsatzurteile zu dieser Thematik gibt. In Europa hat sich in den letzten Jahrzehnten kein derart schwerer Atomunfall ereignet, als dass es zu massiven Schadensersatzklagen gekommen ist. Momentane Klagen gegen mögliche Endlagerstätten in Gorleben oder das Atommülllager in Asse basieren auf der Sorge zukünftiger Schäden, nicht jedoch auf eingetretenen Atomschäden. Es ist somit kaum möglich über Präzedenzfälle oder Grundsatzurteile mögliche Szenarien eines Kernkraftwerksunfalls mit radioaktiver Kontamination der Umgebung zu bewerten. Vielmehr können die Gesetzestexte nur den Rahmen möglicher Haftungen geben, die jedoch teilweise bis heute kontrovers diskutiert werden. Zwar steht in allen Ländern der reibungslose Betrieb durch geeignete Sicherungsmaßnahmen im Fokus, doch im Fall der Fälle ist besonders auf den Opferschutz und entsprechende Betreiberhaftung abgezielt worden. Letztendlich bilden die nationalen Gesetze den aus Sicht der Regierung größtmöglich zu vertretenden Kompromiss zwischen der Genehmigung für Energieversorger Kernenergieanlagen zu betreiben, aber auf der anderen Seite auch für deren Gefahren die Haftung zu übernehmen. 108 pp. Deutsch.
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Kartoniert / Broschiert. Condition: New. Dieser Artikel ist ein Print on Demand Artikel und wird nach Ihrer Bestellung fuer Sie gedruckt. Weltweit wird zurzeit ueber die Sicherheit von Kernkraftwerken diskutiert, die angesichts der Fukushimakatastrophe in Japan haeufig in Frage gestellt wird. Deutschland und die Schweiz haben als erste Laender einen unumkehrbaren Einstieg in den Atomausstieg in .
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Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Weltweit wird zurzeit über die Sicherheit von Kernkraftwerken diskutiert, die angesichts der Fukushimakatastrophe in Japan häufig in Frage gestellt wird. Deutschland und die Schweiz haben als erste Länder einen unumkehrbaren Einstieg in den Atomausstieg in Kontinentaleuropa beschritten. Dennoch werden lange Restlaufzeiten notwendig sein um diesen Übergang zu ermöglichen, so dass für die Zeit des operativen Betriebes immer noch ein gewisses Restrisiko eines nuklearen Unfalls besteht. Entgegen der Delikthaftung im deutschen Recht gestaltet sich eine Haftung durch Atomschäden als wesentlich komplizierter. Bedingt ist dies zunächst durch die vielfältigen internationalen Abkommen für Atomhaftungsfragen, die seit den 60er Jahren in verschiedenen Revisionen von zahlreichen Nationen ratifiziert wurden. Diese Regularien sind jedoch in verschiedenster Ausprägung in nationales Recht umgesetzt worden, so dass auch bei benachbarten Staaten durchaus unterschiedliche Auslegungen gleicher Rechtsthematiken vorherrschen können. Weiterhin wird die Frage nach der korrekten Auslegung von Atomhaftungskonventionen dadurch erschwert, dass es zurzeit keine Grundsatzurteile zu dieser Thematik gibt. In Europa hat sich in den letzten Jahrzehnten kein derart schwerer Atomunfall ereignet, als dass es zu massiven Schadensersatzklagen gekommen ist. Momentane Klagen gegen mögliche Endlagerstätten in Gorleben oder das Atommülllager in Asse basieren auf der Sorge zukünftiger Schäden, nicht jedoch auf eingetretenen Atomschäden. Es ist somit kaum möglich über Präzedenzfälle oder Grundsatzurteile mögliche Szenarien eines Kernkraftwerksunfalls mit radioaktiver Kontamination der Umgebung zu bewerten. Vielmehr können die Gesetzestexte nur den Rahmen möglicher Haftungen geben, die jedoch teilweise bis heute kontrovers diskutiert werden. Zwar steht in allen Ländern der reibungslose Betrieb durch geeignete Sicherungsmaßnahmen im Fokus, doch im Fall der Fälle ist besonders auf den Opferschutz und entsprechende Betreiberhaftung abgezielt worden. Letztendlich bilden die nationalen Gesetze den aus Sicht der Regierung größtmöglich zu vertretenden Kompromiss zwischen der Genehmigung für Energieversorger Kernenergieanlagen zu betreiben, aber auf der anderen Seite auch für deren Gefahren die Haftung zu übernehmen.tredition, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg 108 pp. Deutsch.
Taschenbuch. Condition: Neu. nach der Bestellung gedruckt Neuware - Printed after ordering - Weltweit wird zurzeit über die Sicherheit von Kernkraftwerken diskutiert, die angesichts der Fukushimakatastrophe in Japan häufig in Frage gestellt wird. Deutschland und die Schweiz haben als erste Länder einen unumkehrbaren Einstieg in den Atomausstieg in Kontinentaleuropa beschritten. Dennoch werden lange Restlaufzeiten notwendig sein um diesen Übergang zu ermöglichen, so dass für die Zeit des operativen Betriebes immer noch ein gewisses Restrisiko eines nuklearen Unfalls besteht. Entgegen der Delikthaftung im deutschen Recht gestaltet sich eine Haftung durch Atomschäden als wesentlich komplizierter. Bedingt ist dies zunächst durch die vielfältigen internationalen Abkommen für Atomhaftungsfragen, die seit den 60er Jahren in verschiedenen Revisionen von zahlreichen Nationen ratifiziert wurden. Diese Regularien sind jedoch in verschiedenster Ausprägung in nationales Recht umgesetzt worden, so dass auch bei benachbarten Staaten durchaus unterschiedliche Auslegungen gleicher Rechtsthematiken vorherrschen können. Weiterhin wird die Frage nach der korrekten Auslegung von Atomhaftungskonventionen dadurch erschwert, dass es zurzeit keine Grundsatzurteile zu dieser Thematik gibt. In Europa hat sich in den letzten Jahrzehnten kein derart schwerer Atomunfall ereignet, als dass es zu massiven Schadensersatzklagen gekommen ist. Momentane Klagen gegen mögliche Endlagerstätten in Gorleben oder das Atommülllager in Asse basieren auf der Sorge zukünftiger Schäden, nicht jedoch auf eingetretenen Atomschäden. Es ist somit kaum möglich über Präzedenzfälle oder Grundsatzurteile mögliche Szenarien eines Kernkraftwerksunfalls mit radioaktiver Kontamination der Umgebung zu bewerten. Vielmehr können die Gesetzestexte nur den Rahmen möglicher Haftungen geben, die jedoch teilweise bis heute kontrovers diskutiert werden. Zwar steht in allen Ländern der reibungslose Betrieb durch geeignete Sicherungsmaßnahmen im Fokus, doch im Fall der Fälle ist besonders auf den Opferschutz und entsprechende Betreiberhaftung abgezielt worden. Letztendlich bilden die nationalen Gesetze den aus Sicht der Regierung größtmöglich zu vertretenden Kompromiss zwischen der Genehmigung für Energieversorger Kernenergieanlagen zu betreiben, aber auf der anderen Seite auch für deren Gefahren die Haftung zu übernehmen.