Seller: Better World Books Ltd, Dunfermline, United Kingdom
Condition: Very Good. 2Rev Ed. Pages intact with possible writing/highlighting. Binding strong with minor wear. Dust jackets/supplements may not be included. Stock photo provided. Product includes identifying sticker. Better World Books: Buy Books. Do Good.
Seller: Better World Books Ltd, Dunfermline, United Kingdom
Condition: Very Good. 2Rev Ed. Former library copy. Pages intact with possible writing/highlighting. Binding strong with minor wear. Dust jackets/supplements may not be included. Includes library markings. Stock photo provided. Product includes identifying sticker. Better World Books: Buy Books. Do Good.
Language: English
Published by NAVALON Verlag 10/01/1994, 1994
ISBN 10: 3952063207 ISBN 13: 9783952063200
Seller: Bahamut Media, Reading, United Kingdom
Paperback. Condition: Very Good. Shipped within 24 hours from our UK warehouse. Clean, undamaged book with no damage to pages and minimal wear to the cover. Spine still tight, in very good condition. Remember if you are not happy, you are covered by our 100% money back guarantee.
Language: English
Published by Society for Industrial and Applied Mathematics, 2006
ISBN 10: 0898716128 ISBN 13: 9780898716122
Seller: Better World Books, Mishawaka, IN, U.S.A.
Condition: Fine. Used book that is in almost brand-new condition. May contain a remainder mark. Better World Books: Buy Books. Do Good.
Hardcover. Condition: Good. Connecting readers with great books since 1972! Used textbooks may not include companion materials such as access codes, etc. May have some wear or writing/highlighting. We ship orders daily and Customer Service is our top priority!
Language: English
Published by Verlag der Buchhandlung Walther, 2021
ISBN 10: 3960987919 ISBN 13: 9783960987918
Seller: SN Books Ltd, Thetford, United Kingdom
paperback. Condition: Fine. Orders shipped daily from the UK. Professional seller.
Language: German
Published by Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2017
ISBN 10: 3830093837 ISBN 13: 9783830093831
Seller: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, Germany
First Edition
Softcover. Condition: neu. 1. Auflage. Schriften zum Strafprozessrecht, Band 19 172 pages. Am 04.08.2009 trat das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren in seiner bis heute unveränderten Fassung in Kraft. Mit ihm wurden Urteilsabsprachen, die in der strafprozessualen Praxis auch ohne gesetzliche Regelung weite Verbreitung gefunden hatten, erstmals kodifiziert. Ziel des Gesetzgebers war es, im Einklang mit den tradierten Grundsätzen des deutschen Strafverfahrens Transparenz, Ãberprüfbarkeit und eine gleichmäÃige Rechtsanwendung durch die Praxis sicherzustellen. Ob dem Gesetzgeber dies gelungen ist, wird vielfach - auch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken - bezweifelt. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 19.03.2013, dass das Verständigungsgesetz die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in ausreichender Weise sichere und der in erheblichem MaÃe defizitäre Vollzug des Verständigungsgesetzes derzeit nicht zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung führe. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Untersuchung mit der Frage, welche Rechtsfolgen das Scheitern einer Urteilsabsprache im Hinblick auf erbrachte Verständigungsbeiträge auslà st. Das Gesetz sagt dazu in § 257c Abs. 4 Satz 3 StPO bezüglich des Entfalls der Bindungswirkung nur: "Das Geständnis des Angeklagten darf in diesen Fällen nicht verwertet werden." Indes ist die Verständigung nicht nur im Falle des Verständigungswiderrufs nach § 257c Abs. 4 Satz 1 bzw. 2 StPO gescheitert, sondern auch dann, wenn das verständigungsbedingte Urteil infolge von Berufung, Revision oder Wiederaufnahme des Verfahrens nicht in Rechtskraft erwächst bzw. diese durchbrochen wird. Ãberdies stellt sich sowohl die Frage nach der Reichweite des Beweisverwertungsverbotes als auch jene, wie mit sonstigem verständigungsbedingten Prozessverhalten - nicht nur des Angeklagten - im Falle des Scheiterns von Urteilsabsprachen zu verfahren ist. Die Problematik besteht nicht nur bei rechtmäÃigen Verständigungen, sondern ebenso bei solchen Urteilsabsprachen, die den Anforderungen des § 257c in formeller oder materieller Hinsicht nicht genügen.
Language: German
Published by Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2011
ISBN 10: 383005775X ISBN 13: 9783830057758
Seller: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, Germany
First Edition
Softcover. Condition: neu. 1. Auflage. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 66 264 pages. Mit in Kraft treten des PreuÃischen Einkommensteuergesetzes von 1891 streiten Steuerpflichtige mit der Finanzverwaltung vor Gericht um das Abgrenzen privater ImmobilienveräuÃerungen als Bestandteil der privaten Vermà gensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel. Die Regelungen, welche der Gesetzgeber mit § 15 Abs. 2 EStG zum Abgrenzen erlassen hat, sind zu allgemein und ermà glichen keine klare Trennung zwischen Gewerbebetrieb und Vermà gensverwaltung. Weder die von der Rechtsprechung herangezogene "Verkehrsauffassung", noch die "gerichtsbekannte und nicht weiter beweisbedürftige Auffassung" der Gerichte eigenen sich zum Auslegen des Begriffs "Gewerbebetrieb", der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG und des Begriffs "Vermà gensverwaltung". Die Fruchtziehungsformel, basierend auf § 14 AO ist zu allgemein. Das Beurteilen der Vermà gensverwaltung mittels der "stets gegebenen zumindest bedingten Verkaufsabsicht" und der "unbedingten Verkaufsabsicht" im Erwerbszeitpunkt verkennt, dass das Verwirklichen einer Einkunftsart nicht von Absichten sondern von erfüllten Tatbestandsmerkmalen abhängt. Zum Abgrenzen greifen die Gerichte teilweise unmittelbar auf die Unterscheidung in Klassenbegriff und Typus zurück, wie sie etwa von Larenz vertreten wird. Der "Gewerbebetrieb" kann als offener Typus oder als Klassenbegriff verstanden werden. Es lässt sich weder aus dem als Typus, noch aus dem als Klassenbegriff verstandenen Gewerbebetieb schlüssig ableiten, warum Immobiliengeschäfte die Vermà gensverwaltung überschreiten. Da das Unterscheiden in Klasse und Typus keine sachlogische Trennung zwischen Gewerbe und Vermà gensverwaltung hervorbringt und dazu noch geeignet ist, sich widersprechende Ergebnisse zu begründen, ist das Unterscheiden in Typus und Klassen aufzugeben. Die Rechtsprechung hat die in § 15 Abs. 2 EStG kodifizierten Tatbestandsmerkmale in Urteilen zum gewerblichen Grundstückshandel derart ausgeweitet, dass sie kaum noch zum Abgrenzen der privaten Immobilienverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienlich sind. Besonders auffällig ist dies, wenn eine produzierende Tätigkeit auf dem Bausektor entfaltet wird. Die Nachhaltigkeit wird vom BFH angenommen, weil zum Herstellen eines Hauses viele verschiedene Einzeltätigkeiten am Beschaffungsmarkt erforderlich sind. VeräuÃerungsgeschäfte, welche die Vermà gensverwaltung ausschlieÃen, lassen einen "originären Grundstückshandel" entstehen, womit nicht gesagt ist, dass es sich um gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 EStG handelt. Der Verkauf nur eines Objekts überschreitet in einem solchen Fall die private Vermà gensverwaltung. Ein "rückbezogener" Grundstückshandel entsteht, wenn Immobiliengeschäfte den Rahmen der Drei-Objekt-Grenze überschreiten. Diese Unterscheidung hat sich in den letzten Jahren in der Rechtsprechung deutlich herausgebildet. Damit gewinnt die Drei-Objekt-Grenze an Bedeutung. Offen bleibt die Frage, wie kurze Haltezeiten zu bewerten sind, also wann eine GrundstücksveräuÃerung einen originären Grundstückshandel auslà st, oder als Zählobjekt in die Drei-Objekt-Grenze einbezogen wird. Um nicht den Anwendungsbereich durch Auslagern von Grundstücksgeschäften auf Personengesellschaften oder Gemeinschaften zu umgehen, werden Personengesellschaften und Gemeinschaften hinsichtlich der Zurechnung der verwirklichten Tatbestandsmerkmale als transparent betrachtet. Jedes von einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft verkaufte Objekt ist bei jedem Gesellschafter/ Gemeinschafter ein Zählobjekt. Damit kann im Einzelfall ein ganz erheblicher Objektverbrauch eintreten. Das Zwischenschalten von Kapital- und Personengesellschaften kann als Scheingeschäft oder Gestaltungsmissbrauch gedeutet werden. Insgesamt folgt hier der BFH der Rechtsprechung, die zu Scheingeschäften und Missbrauch auÃerhalb des gewerblichen Grundstückshandels ergangen ist.
Condition: Sehr gut. Zustand: Sehr gut | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Keine Beschreibung verfügbar.
Condition: Sehr gut. Zustand: Sehr gut | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Keine Beschreibung verfügbar.
Condition: Sehr gut. Zustand: Sehr gut | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Keine Beschreibung verfügbar.