Search preferences
Skip to main search results

Search filters

Product Type

  • All Product Types 
  • Books (3)
  • Magazines & Periodicals (No further results match this refinement)
  • Comics (No further results match this refinement)
  • Sheet Music (No further results match this refinement)
  • Art, Prints & Posters (No further results match this refinement)
  • Photographs (No further results match this refinement)
  • Maps (No further results match this refinement)
  • Manuscripts & Paper Collectibles (No further results match this refinement)

Condition Learn more

Binding

Collectible Attributes

Language (1)

Price

  • Any Price 
  • Under £ 20 (No further results match this refinement)
  • £ 20 to £ 35 (No further results match this refinement)
  • Over £ 35 
Custom price range (£)

Free Shipping

  • Free Shipping to United Kingdom (No further results match this refinement)

Seller Location

Seller Rating

  • £ 15.48 shipping from Germany to United Kingdom

    Destination, rates & speeds

    Quantity: 1 available

    Add to basket

    Vollständige Ausgabe als neuzeitliche Ablichtung / Fotokopie: Steifumschlag / Broschur / Kartoneinband 8vo im Format 1 cm mit Rücken- und verziertem / farbfotoillustriertem / farbig bebildertem Deckeltitel. 120 Blätter mit insgesamt 205 Seiten, Schrift: Antiqua. Die Deckblätter jeder Nummer jeweils ganzseitig, der übrige Inhalt doppelseitig auf einem Blatt enthalten. Aufgeführt werden Gerichtsurteile, dazu jeweils die Stellungnahme / Kritik des Reichsministers des Reichsjustizministers, worin das jeweilige Urteil zumeist als viel zu milde oder ungerechtfertigt bezeichnet ausgezeichnet wird. - Aus dem Inhalt: Volksschädlinge, insbesondere Verdunkelungsverbrecher. Urteile mehrerer Gerichte aus den Jahren 1941/42 - Sittlichkeitsverbrechen an Kindern und Jugendlichen. Mehrere Urteile aus den Jahren 1941/42 - Kaffeeanmeldung durch Juden. Beschluss eines Amtsgerichts vom 24. November 1941 - Devisenverbrechen eines Juden. Urteil eines Landgerichts 1942 - Verschreibung der Judenkennzeichnung. Urteil eines Amtsgerichts 1942 - Schutz der Frau im Kriege. Drei Sondergerichtsurteile 1942 - Sorgerechtsregelung für ein Kind ausgeschiedene Ehe, dessen Vater im Felde ist, Landgerichtsbeschluss 1941 - Ehrenschutz gefallener Soldaten, mehrere Urteile 1942 - Schande und Notzucht mit den eigenen Kindern, Urteil 1942 - Unzüchtige Handlungen eines Jugendlichen, Strafkammerurteil 1942 - Verweigerung des Deutschen Grußes durch ein Schulkind, Beschluss eines Vormundschaftsgericht 1940 - Bekämpfung Asozialer, Urteil mehrerer Gerichte 1941/42 - Weitere Urteile und Beschlüsse zu: Strafurteil und Gnadenäußerung / Unterhaltspflicht und Kinderlandverschickung / Abstammungsfeststellung bei Juden und jüdischen Mischlingen / Berufung des Vormunds für die Kinder eines gefallenen Soldaten / Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen / / Volksschädlinge bei feindlichen Luftangriffen / Ehebruch mit Kriegerfrauen. Mehrere Fälle aus den Jahren 1940-1943 / Todesurteile mit Gnadenvorschlägen / "Scherze" mit dem Heldentod eines Soldaten / Testament einer Jüdin / Ehrenkränkende anonyme Feldpostbriefe / Grobe Irreführung der Angehörigen über das Schicksal eines Soldaten / Verweigerung der Aufnahme von Bombengeschädigten / Falsche Anschuldigungen / Scheidung von Soldatenehen / Gesetz und gesundes Volksempfinden / Recht des Altreichs und der Alpen- und Donaureichsgaue bei Unterhaltsklagen unehelicher Kinder / Jugendstrafrecht / Volkstümliche Fassung von Anklagen und Urteilsprüchen / Plünderer und Volksschädlinge bei feindlichen Luftangriffen / Einstellung von Strafverfahren mit Auflagen / Wertsicherungsklauseln in Urkunden und Verträgen / ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel einer geschiedenen Frau? / Streit um das Erbe gefallener Soldaten / Anzeige eines Ehegatten gegen den anderen bei Behörden und Parteidienststellen als Scheidungsgrund. - Deutsches / Drittes Reich, Großdeutschland im 2.Weltkrieg, Justiz / Rechtsprechung im Nationalsozialismus, scharfer judenfeindlicher Standpunkt, Antisemitismus, Rechtsprechung vom Rassenstandpunkt aus, Todesurteil für Volksschädlinge wegen Notzucht, Grundsätze nationalsozialistischer Jugenderziehung, nationalsozialistisches Richterkorps, Volksschädlingsverordnung, Richter des Führers, der Richter als Träger der völkischen Selbsterhaltung und unmittelbarer Gehilfe der Staatsführung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Kriegsdruck / Erstausgabe in sehr guter Erhaltung; weitere Beschreibung s.Nr. 45555 und 45555 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Published by 1942 - 1944., 1942

    Language: German

    Seller: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Germany

    Seller rating 4 out of 5 stars 4-star rating, Learn more about seller ratings

    Contact seller

    First Edition

    £ 15.48 shipping from Germany to United Kingdom

    Destination, rates & speeds

    Quantity: 1 available

    Add to basket

    (noch zu Nr. 45516:) - Mit zeittypischen Ausführungen wie: "Arbeitskameraden! Der Generalansturm unserer Feinde auf das Reich, den Hort unseres Rechts, ist in vollem Gange. Die daraufhin zu Beginn des sechsten Kriegsjahres eingeleiteten Maßnahmen des totalen Kriegseinsatzes stellen auch die Rechtspflege vor gewaltige neue Kriegsaufgaben. Der weitere Einsatz von Rechtswahrern in Wehrmacht und Rüstung kann nur zum Teil durch tiefgreifende Einschränkungen und weitere Vereinfachungen der Rechtspflege ausgeglichen werden. Der Rest der Ernst der Stunde ist für jeden ein dringender Appell zum letzten und restlosen persönlichen Einsatz für den Lebenskampf seines Volkes, hinter dem nunmehr alles andere zurückzutreten hat. So wie sich heute das ganze deutsche Volk zu äußerster Kraftanstrengung erhoben hat, wollen auch wir Rechtswahrer uns in den schweren Schicksalsstunden unseres Volkes noch enger als bisher zu einer bis zum Letzten entschlossenen Arbeitskameradschaft und Kampffront zusammenschließen. Die Taten unserer tapferen Soldaten sind auch für uns eine heilige Verpflichtung. Die Parole lautet: Nun erst recht". Berlin, den 1. Oktober 1944" (aus Geleitworten von Reichsministers der Justiz Thierack) / "Verschweigen der Judenkennzeichnung. Eine jüdische Pensionsinhaberin hatte es unterlassen, im Amtlichen Fernsprechbuch für 1940 und 1941 die Hinzufügung des Vornamens Sara zu beantragen. Das Amtsgericht verurteilte sie zu 30 RM Geldstrafe, ersatzweise 10 Tagen Gefängnis. In der Begründung heißt es: nach der Rechtsprechung des Landgerichts seien die Juden verpflichtet, das Fernsprechbuch durch den Namen Sara ergänzen zu lassen. Die Jüdin sei deshalb zu bestrafen. Die milde Strafe erklärte sich dadurch, daß zeitweise vereinzelte Richter nicht im Sinne des Landgerichts entschieden hätten" / Devisenverbrechen eines Juden. Stellungnahme des Reichsministers der Justiz zum Urteil eines Landgerichts vom 26. Mai 1942: "Das Gericht stellt bei der Strafzumessung die gleichen Erwägungen an, wie wenn es einen deutschen Volksgenossen als Angeklagten vor sich hätte. Das ist nicht zu billigen. Der Jude ist der Feind des deutschen Volkes, der diesen Krieg angezettelt, geschürt und verlängert hat. Er hat damit unsägliches Leid über unser Volk gebracht. Er ist nicht nur von anderer, sondern von minderer rassische Art. Dieser rassische Gesichtspunkt darf, das verlangt geradezu die Gerechtigkeit, die Ungleiches nicht mit gleichem Maß messen darf, bei der Strafzumessung nicht unberücksichtigt bleiben. Das Urteil musste daher hier, wo gerade ein für den Angeklagten als Juden typisches Schiebergeschäft zum Nachteil des deutschen Volkes abzuurteilen war, bei der Strafzumessung in erster Linie berücksichtigen, daß der Angeklagte Jahre hindurch sehr erhebliche Werte dem deutschen Volke entzogen hat. Er hat, wie unzählige seiner Rassegenossen, rücksichtslos durch Schädigung und Betrug die lebenswichtigen deutschen Interessen bewusst aus Eigensucht geschädigt. Er hat die Gastfreundschaft Deutschlands, die seinem Vater und ihm den Aufbau eines großen Vermögens gestattet hatte, missbraucht und hat sich schließlich nicht gescheut, deutsche Menschen, die von ihm wirtschaftlich abhängig waren, zu schweren und ihre ganze Existenz gefährdenden Devisenvergehen anzustiften Das typisch jüdische volksschädliche Verhalten erforderte die schärfste Beurteilung und die strengste Strafe. Die Erwägungen aus der Psyche des Juden und seiner Familie konnten gegenüber diesen Gesichtspunkten nur eine ganz untergeordnete Bedeutung haben" / "Weitere Gruppen verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen bilden die Fälle der Fluchthilfe, die oft auf dem Boden eines Geschlechtsverkehrs erwachsen und mit Brief- oder Paketschmuggel sowie unbefugter Nachrichtenübermittlung ins feindliche Ausland zusammentreffen. Hier muss b e s o n d e r s s c h a r f durchgegriffen werden!" Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Published by 1942 - 1944., 1942

    Language: German

    Seller: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Germany

    Seller rating 4 out of 5 stars 4-star rating, Learn more about seller ratings

    Contact seller

    First Edition

    £ 15.48 shipping from Germany to United Kingdom

    Destination, rates & speeds

    Quantity: 1 available

    Add to basket

    (noch zu Nr. 45516:) - Mit zeittypischen Ausführungen wie: "Deutsche Richter! Nach alter germanischer Rechtsauffassung war immer der Führer des Volkes sein oberster Richter. Wenn also der Führer einen anderen mit dem Amt eines Richters belehnt, so bedeutet das, daß dieser nicht nur seine richterliche Gewalt vom Führer ableitet und ihm verantwortlich ist, sondern auch, daß Führertum und Richtertum wesensverwandt sind. Der R i c h t e r ist demnach auch T r ä g e r d e r v ö l k i s c h e n S e l b s t e r h a l t u n g . Er ist der Schützer der Werte eines Volkes und der Vernichter der Unwerte. Er ist der Ordner von Lebensvorgängen, die Krankheiten im Leben des Volkskörpers sind. Ein starkes Richtertum ist für die Erhaltung einer wahren Volksgemeinschaft unerlässlich. Mit dieser Aufgabe ist der Richter der unmittelbare G e h i l f e d e r S t a a t s f ü h r u n g . Diese Stellung hebt ihn heraus, sie lässt aber auch die Begrenzung seiner Aufgaben erkennen, die nicht, wie eine liberalistische Doktrin glaubte, in der Kontrolle der Staatsführung liegen kann. Denn wenn ein Staat nicht eine Organisation besitzt, die dem Besten die Führung gibt, dann kann die Rechtspflege durch ihre Tätigkeit diese Auslese nicht ersetzen. Der R i c h t e r i s t d i e V e r k ö r p e r u n g d e s l e b e n d i g e n G e w i s s e n s d e r N a t i o n . Jeder Staat geht zugrunde, in dem nicht Redlichkeit und saubere Gesinnung der Wertmaßstab im Leben der Volksgemeinschaft sind. Hierüber zu wachen ist Aufgabe des Richters. Er muss in seinem Urteil dem Volke stets diese Linie aufzeigen Der Richterstand muss ein Richterkorps werden, das eine Auslese der Nation darstellt. Das darf aber nicht dazu führen, daß der Richter über dem Volke thront; er muss vielmehr in und mit seinem Volke leben und dessen Nöte und Sorgen kennen, um helfen zu können. Ein solches Richterkorps wird sich nicht sklavisch der Krücken des Gesetzes bedienen. Es wird nicht ängstlich nach Deckung durch das Gesetz suchen, sondern verantwortungsfreudig im Rahmen des Gesetzes die Entscheidung finden, die für die Volksgemeinschaft die beste Ordnung des Lebensvorganges ist" / "Arbeitskameraden! Wir stehen am Anfang des zweiten Jahrzehnts nationalsozialistischer Staatsführung. Vor uns liegen gewaltige Aufgaben. Wir haben mitten in dem größten Völkerringen aller Zeiten, in dem das deutsche Volk einen erbitterten Kampf um sein ewiges Lebensrecht führt, vom Führer den Auftrag erhalten, eine starke nationalsozialistische Rechtspflege aufzubauen. Ein Werkzeug zu diesem großen Werk sollen auch diese Richterbriefe sein. Sie sollen uns in der gemeinsamen Arbeit am Recht enger zusammenschließen. Sie sollen uns fortgesetzt neu ausrichten nach dem Befehlen, die uns der Führer gibt, und damit den Grundstein zu einem n a t i o n a l s o z i a l i s t i s c h e n R i c h t e r k o r p s l e g e n " / Deutsches / Drittes Reich, Großdeutschland im 2.Weltkrieg, Justiz / Rechtsprechung im Nationalsozialismus, scharfer judenfeindlicher Standpunkt, Antisemitismus, Rechtsprechung vom Rassenstandpunkt aus, Todesurteil für Volksschädlinge wegen Notzucht, Grundsätze nationalsozialistischer Jugenderziehung, nationalsozialistisches Richterkorps, Volksschädlingsverordnung, Richter des Führers, der Richter als Träger der völkischen Selbsterhaltung und unmittelbarer Gehilfe der Staatsführung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Restliche Beschreibung s.Nr. 45525 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.