Die Verfassung des Deutschen Bundes. Die Militärconvention zwischen Baden und Preussen und die Schlussprotokolle. Die Militärconvention zwischen dem Norddeutschen Bunde und Württemberg. Zusammenstellung der Bundesegetze, welche nach Artikel 80 (beziehungsweise 79) der deutschen Bundesverfassung für das Grossherzogthum Baden vom 1. Januar 1871 an in Wirksamkeit treten.
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