Zur Erzielung der Reinlichkeit und Sicherheit der Straßen wird von dem Magistrate in Folge hoher Anordnung des k.k. Hausruck-Kreisamtes vom 18. Sept. I. J. Nro. 11820 folgende theils aus den a.h. Gesetzen, theils aus dem Lokalbedarfe entnommenen Vorschriften bekannt gegeben. Einblattdruck (1 x gefaltet)
Straßen-Reinigungs- und Sicherheitsordnung.
From Klaus Schöneborn, Würzburg, Germany
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