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Quittung über den Empfang von 12 Gulden 22 Albus und einen Heller Frankfurter Währung "Abtrag" auf ein Darlehen für die Errichtung eines "Gotteshauses" in brauner Tinte auf handgeschöpftem Hadernbütten mit großem prächtigen Wasserzeichen (Narrenkappe), eigenhändige Unterschrift von "Burckhard Heberer Kirchen Baumeister daselbst", rückseitig vom Schlossverwalter bezeichnet "12 Gulden 25 Heller Pension in der Kirch", gegättete Faltspuren, ansonsten sehr gut erhalten, selten "Waß von Ihro Excelentz Frau Gräffin Maria Anna Von Schönborn . Seiner Excelentz Verstorbene Ehegemahlin unseres gändig[en] Herrn . dem allhiesigen Gotteshaus für seinen Jahrtag legirt und Vermacht: 255 Gulden, welches a dato noch nit gefallen, alß würdt Jedes Jahr wegen obig[en] 255 Gulden dem gotteshaus die pension daVon mit 12 Gulden 22 Albus 1 Kreuzer abgetrag[en], welches mir a dato den 17. January 1719 Von . dem Herrn Ambtskeller alhier fürs 1718ter Jahr zu Recht bezahlt worden ist, bescheine Crafft dieses Heusenstamb ut supra / Burckhardt Heberer / Kirchen Baumeister / daselbst / 12 Gulden 45 Heller", rückseitig in anderer Schrift vom Schönbornschen Finanzverwalter notiert "12 Gulden 45 Heller Pension in der Kirch" - Die Feldkapelle zum "Heiligen Kreuz" in Heusenstamm wurde 1708 zur Erinnerung an den 1705 verstorbenen Grafen Johann-Erwein von Schönborn von seiner Witwe errichtet. Johann-Erwein von Schönborn (1654-1705) war in erster Ehe mit Maria-Anna von Waldpott-Bassenheim verheiratet. Kurz nach dem Tod seiner ersten Frau (1702) heiratet er wieder. Seine zweite Ehefrau ist Marianna von Waldpott-Bassenheim, einer Nichte seiner ersten Frau. Johann-Erwein stirbt schon kurz nach seiner zweiten Eheschließung und hinterläßt der jungen Witwe vor allem große Schulden. Erbe des Schönbornschen Besitzes ist sein Bruder Melchior-Friedrich, kaiserlicher und kurmainzischer Geheimer Rat. Unser Dokument offenbart, wie die nach dem Tod von Johann-Erwein weitgehend mittellose Witwe den kostspieligen Bau dieser Kapelle zum Andenken an ihren verstorbenen Mann finanziert hat: indem der hier genannte Baumeister Heberer die Baukosten übernahm und sie beim Baumeister einen Hypothekarkredit von 255 Gulden aufnahm, der (vermutlich mehr als 10 Jahre lang) jährlich mit 25 Gulden 25 Heller Frankfurter Währung zu tilgen und mit Zinsen zu bedienen war. - Bemerkenswert ist, dass das alte Dokument auf Hadernbütten ein Wasserzeichen aus dem kurmainzischen Umkreis hat. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass einer der Schönbornschen Verwandten, wahrscheinlich der Erbe Melchior Friedrich oder vielleicht auch Kurfürst Lothar Franz (1655-1729) die Zahlung von Zinsen und Tilgung für den Kredit zum Bau dieser Kapelle anstelle der Witwe übernahm. 2100 gr. Seller Inventory # SE-0051
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