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  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 97 - 120, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Oberregierungsrat Rudolf Schraut / Berlin: Die Notwendigkeit der Erneuerung des Rechtslebens - Dr. Eberhard Kahle (Regierungsrat) / Dessau: Die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtsphilosophischen Erziehung für den juristischen Nachwuchs Deutschlands - Robert Nemling / Wien: Die Gemeinschaft als Subjekt des Rechts - Dr. F. Cornelius / München: Der Rechtsbegriff des deutschen Rechtes - Dr. Johannes Koch / Stettin: Die Bauernweistümer und Rechtssprichwörter als Ausdruck alten deutschen Rechtsempfindens und Volkstums - Bürgermeister i.R. Bleicken / Cuxhaven: Vom neuen deutschen Volksrecht - Rechtsanwalt und Notar Helm /Küstrin: Deutschrechtliches und römischrechtliches Denken - Landgerichtsrat Dr. H. Sprotte / Freiberg: Vorschläge zur Justizreform - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V.: Justizhoheit des Reiches / Reichsjuristenführer Dr. Frank bei der Reichsmarine / Aus den Tätigkeitsbericht in der Gaue. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Erstausgabe, Exemplar in sehr guter Erhaltung - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Recht aus rassemäßigem Empfinden entsprungen, Rechtsempfinden der nordischen Rasse, , Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm mit gewebeverstärktem Rücken und bebildertem Deckeltitel. Seiten 169 - 192, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Oberregierungsrat Rudolf Schraut: Ein Jahr Reichsjustizkommissariat - Walter Buch (Reichsleiter der NSDAP): Die Parteigerichtsbarkeit der NSDAP - Zitat: "Der Staat Adolf Hitlers ist die letzte fundamentale historische Möglichkeit des deutschen Volkes überhaupt, sein Schicksal noch einmal den Gewalten einer müden Welt gegenüber zu meistern in staatlicher Form. Reichsjustizkommissar Dr. Frank auf dem Badischen Juristentag am 20. April 1934" - Landgerichtsrat Dr. Rohlfing / Berlin: Das Berufsgericht der Schriftleiter - RA Dr. Alfons Gottwald/Berlin: Schwedisches Recht und deutsche Rechtserneuerung - Dr. Justus Wilhelm Hedemann / Jena: Juristen im Schulungslager - Dr.jur. Karl Ritter: Die Ausbildung der Juristen. Ist eine Reform notwendig? - Das "Hans-Frank-Lager" in Rastatt - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Nach der Machtübernahme erlebte die Bewegung eine Art Überschwemmung. Wenn bis dahin die NSDAP nur in zähem Kampf unter unerhörten Opfern ihrer Mitglieder langsam und stetig gewachsen war, sodaß sie nach 14-jährigen Wachstum auf einen Bestand von rund 2 Millionen Kämpfern zählen konnte, so drängte jetzt in die Partei, was Beine hatte. Gewiss befanden sich unter diesen Millionen, die in den drei Monaten kamen nachdem der Führer sein Amt angetreten hatte, viele Tausende von verzagten Arbeitern und Beamten, die unterm früheren System aus Sorge um ihre Familie ihre Brotstelle nicht verlieren wollten, gewiss waren unter ihnen andere 1000 ehrliche Träumer, die jetzt erst aufwachten aus dumpfem Hinbrüten, ebenso gewiss zählte aber auch zu diesen Millionen eine erkleckliche Zahl jener unerfreulichen Gesellen, die nun glaubten, aus dem erbitterten Kampf der andern während der vergangenen 14 Jahre für sich selber Nutzen ziehen zu können - jedenfalls Kämpfer für die Idee wie die Alten waren sie nicht mehr! Kein Wunder, daß sich gegen diese trübe Flut aus den Reihen der alten Nazis eine Kraft stemmte . . . Vor allen Dingen harrte des Obersten Parteigerichts noch eine besonders wichtige und verantwortungsreiche Aufgabe: die Ausscheidung von Trägern j ü d i s c h e r o d e r f a r b i g e r B l u t s t e i l e. Die NSDAP hat von ihrer Gründung ab deutlich genug bekannt gemacht, daß sie eine Gemeinschaft bilden will von Menschen deutschen Blutes. Sie beschränkt daher in ihrer Satzung die Aufnahme auf Angehörigen des deutschen Volkes rein arischer Abkunft. Die Geschichte hat uns klar und eindeutig vor Augen geführt, daß eine Mischung von jüdischem und deutschem Blut zum Untergang des Deutschen führt. Der Herrgott hat uns zu Deutschen gemacht, damit wir ganze Deutsche seien. Von diesem Glauben sind wir Nationalsozialisten ganz und gar durchdrungen. Darum sollen sich mit der Führung, Erziehung und Bildung des deutschen Menschen keine Träger jüdischer oder farbiger Blutsteile befassen dürfen. Diese unerschütterliche Forderung wird nie von einem lebenden Nationalsozialisten aufgegeben werden. Hierfür kämpfen kann nur der deutsche Mensch. Deshalb ist es auch unsinnig, einem Judenstämmling zuzumuten, dafür einzutreten. Wir wollen reinliche Scheidung, darum dulden wir keinen Judenstämmling in der Bewegung." - 3.Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, Rechtswesen / Justiz im 3.Reich, nationalsozialistische Juristen, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Nichtarier-Ausgrenzung, Oberstes Parteigericht der NSDAP, Deutsche Rechtsfront, Hans Frank der Prediger und Künder des Rechtswollens der nationalsozialistischen Regierung, , ." - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und bebildertem Deckeltitel. Seiten 569 - 592, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Prof.Dr. Viktor Bruns / Berlin (Mitglied der Akademie für Deutsches Recht): Das Unrecht an der Saar - Prof.Dr. G. A. Walz / Breslau: Die rechtlichen Grundlagen der - N. N. / Saarbrücken: Deutsches Recht wider liberalistisches Unrecht im Saarkampf - Prof.Dr. Hans Gerber/Leipzig: Die gegenwärtige Rechtslage im Saargebiet - Landgerichtsrat Dr. Bumiller: Völkerrecht und Saargebiet - Vortragender Legationsrat Dr. Ernst Woermann: Die Saarverhandlungen vor dem Dreierausschuss des Völkerbundes - N.N. / Saarbrücken: Die wirtschaftliche Rückgliederung des Saargebietes. - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Saargebiet, Saarland, Saarkampf. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit Deckeltitel. Seiten 20 - 40, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Reichsjustizkommissar Dr. Frank: Zur Strafrechtsreform - Dr. Erwin Noack/Halle (Generalinspekteur des BNSDJ, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht): Täterschaft und Teilnahme, Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen - Professor Nagler / Breslau: Die Grundlagen der Strafrechtserneuerung - Amtsgerichtsrat Gelbert / München: Sozialistisches Strafrecht. Wege und Ziele - Staatsanwaltschaftsrat Fritz Schmidt/Berlin: Zum neuen Strafgesetzbuch - Dr. Günter Geißeler/Bonn: Der Schutz der Arbeitskraft im künftigen Strafrecht. Kritische Bemerkungen zu der Denkschrift des Preußischen Justizministers "Nationalsozialistisches Strafrecht" - Staatsanwalt Dr. Wolfgang Busch / Naumburg a.d. Saale: Die Staatsanwaltschaft im nationalsozialistischen Staat - Strafanstaltsdirektor Dr. Wüllner/Herford in Westfalen: Die Fürsorge für Strafentlassene im neuen Deutschland - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V.: Dr. Frank vor den Diplomaten / Führertagung des BNSDJ und der Deutsche Rechtsfront / Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht / Auflösung des Reichsverbandes der Deutschen Volkswirte. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Wesen und Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Nationalsozialismus, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und Deckeltitel. Seiten 73 - 96, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Oberregierungsrat Rudolf Schraut: Blutgebundenes Recht -Ministerialdirektor Dr. Nicolai: Grundsätzliches über den Zusammenhang von Rasse und Recht - Prof. Koellreutter / München: Die politische und rechtliche Bedeutung des Rassebegriffs - Gauleiter Staatsrat Grohe: Rechtsempfinden dem deutschen Volke. Ansprache des Kölner Gauleiters der NSDAP auf der Kölner Juristentagung am 17. Februar 1934 - Regierungsassessor Diederichs I / Braunschweig: Der Geburtenrückgang als rechtspolitisches Problem (Tatbestand / Ursachen und ihre Folgen / Die Maßnahmen) - R.A. Dr. Helmut Seydel / Berlin: Zur Neuregelung des Gesundheitswesens - Landgerichtsrat Dr. Hans-Werner Müller / Köslin: Erbbiologische Sammelstellen - Oberamtsrichter Thoma / Hammelburg: Fuldisches Judenrecht - Die beeidigten Dolmetscher in der Deutschen Rechtsfront - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Es gibt im nationalsozialistischen Staate keine biziehungslose Jurisprudenz. Diese konnte es nur im liberalen Staat geben, weil der liberale Mensch in der liberalen Staatsrechtslehre nur als abstraktes Individuum gedacht wurde. Sowie man aber den Menschen als blutgebundenes völkisches Element betrachtet, kommt man an der Rasse nicht vorbei; denn von dieser Grundposition aus gibt es zwar rassisch sehr verschiedene Menschen, aber es gibt keine rasselosen Menschen. Damit wird notwendig der Rassebegriff im völkischen Führerstaat". - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Arierschutz, Nichtarier-Ausgrenzung, Rassenlehre, Min.-Dir. Nikolai der Vorkämpfer einer rassischen Begründung von Staat und Recht, tiefe Übereinstimmung von Volksempfinden und Rechtsempfinden auf dem Boden des Nationalsozialismus, Entwicklung der Völkergruppen (Slawen, Germanen, Romanen) in Europa 1910-1960, jüdischer Wucher im Hochstift Fulda, Judenverordnungen in Fulda, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung - Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 495 - 522, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: ganzseitige Übersicht "Die Bücher des Nationalsozialisten" (10 Titel, von Adolf Hitler, Mein Kampf bis Herbert Seehofer, Mit dem Führer unterwegs!) - Geleitwort von Walter Darre, Reichsleiter der NSDAP, Reichsminister und Reichsbauernführer - Dr. Martin Busse/Berlin: Germanisches Bauernrecht - Dr.Werner Johae: Die Forderung des Erbhofrechts an den deutschen Juristen - Dr. Hans Merkel (Stabsabteilungsleiter im Reichsnährstand): Das Recht der Marktordnung - Dr. Wilhelm Saure (Hauptabteilungsleiter im Stabsamt des Reichsbauernführers): Der Reichsnährstand. Eine Übersicht über Entstehung, Aufgaben und Organisation - Justizrat Dr. Rimmelin / Mannheim: Die Flurbereinigung im deutschen Bodenrecht - Gerichtsassessor Orthmann / Berlin: Streifzug durch die Rechtsprechung zum Reichserbhofrecht, ein Weg zur Erkenntnis des neuen Rechtsdenkens - Dr. Hopp (Erbhofgerichtsrat und Oberlandesgerichtsrat im Reichs- und Preußischen Justizministerium): Verfahrensrechtliche Grundsätze im Reichserbhofrecht - Ministerialrat Dr. Heinrich (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Mitglied des Reichserbhofgerichts) / Berlin: Die Gesetzgebung zur Entschuldung des ländlichen Grundbesitzes - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil.- Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Die viel erörterte Frage nach dem Bedeutungswandel des Verfassungsdenkens aufgrund der nationalsozialistischen Staatsführung hat eine bedeutsame Klärung durch eine Rede von Staatssekretär in der Reichskanzlei Dr. Heinrich Lammers vor der Verwaltungsakademie Berlin erfahren. Mit aller Deutlichkeit hat Dr.L. darauf hingewiesen, daß die Staatsführung des nationalsozialistischen Staates mit den bisherigen verfassungsrechtlichen Begriffen überhaupt nicht zu erfassen ist. Endgültig ist betont worden, daß die Staatsgewalt im Dritten Reich nicht der Legitimation durch den früheren Verfassungszustand bedarf. Mit der Machtergreifung durch Adolf Hitler habe eine neue Staatsidee sich durchgesetzt, die Idee vom autoritären und totalen Führerstaat, nach der das Volk als Gefolgschaft, voll lebendigen Vertrauen zum Führer ihm seine Geschicke und die Formung des neu aufzubauenden Staates in die Hand legte und anvertraue. Hier liegt die Wurzel des nationalsozialistischen Staates. Demgegenüber ist es ohne Bedeutung, daß sich die Machtergreifung legal in den äußeren Formen der früheren Verfassung vollzogen hat. Die Frage der Staatsführung ist, so betonte Doktor Lammes, in erster Linie eine politische Machtfrage, nach nationalsozialistischer Auffassung im besonderen eine Persönlichkeitsfrage, und erst in zweiter Linie eine Frage der Verfassung, eine staatsrechtliche Frage. Die Staatsführung bedarf keiner geschriebenen Verfassung, weil zur Staatsführung im nationalsozialistischen Sinne allein der auf Führung und Gefolgschaft beruhende Wille des Führers und derer, die er führt, maßgebend sind, einen Staat zu besitzen, in dem alle Deutschen sich aufgrund gleichen Wesens und gleicher Art zusammengehörig fühlen und bereit sind, sich für diesen Staat mit allen Mitteln einzusetzen. Von nationalsozialistischen Geiste ist daher die Staatsführung erfüllt". - Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Erbhofrecht, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 473 - 496, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Erstausgabe, Exemplar in sehr guter Erhaltung - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Arierschutz, Nichtarier-Ausgrenzung, arische Gesetzgebung, , Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 473 - 496, Schrift: Fraktur. "Das vorliegende Heft ist im Zivilprozess gewidmet. Auch hier besteht rechtspolitisch die Aufgabe, die nationalsozialistische Weltanschauung auf der Grundlage des Gemeinschaftsgedankens in das Recht hineinzutragen. Im Zivilprozess trat in besonders schroffen Formen das individualistische Rechtsprinzip hervor, weil man den Zivilprozess in der liberalen Zeit als einen Kampf zwischen zwei Individuen auffasste. Heute hat der Zivilprozess der Aufrechterhaltung des Friedens innerhalb der Gemeinschaft zu dienen. Die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens kann aber nicht den Parteien überlassen werden . . . Das erfordert vor allem eine lebendige Prozessgestaltung, die Beseitigung allzu starre Schranken zwischen Rechtsprechung und Justizverwaltung, eine gemeinschaftsmäßige Neuordnung unserer Gerichtsorganisation und die Durchsetzung des Führerprinzips im Gerichtsleben. Dann erhalten wir auch wieder volksnahe Gerichte. . . " - Aus dem Inhalt: Karl Blomeyer / Jena: Neue bürgerliche Rechtspflege und neue Prozessrechtswissenschaft - Richard Deinhardt / Jena: Lebendige Prozessgestaltung - Hornung (Ministerialrat im Thüringischen Justizministerium): Einfluss der Justizverwaltung auf die Zivilrechtspflege - Freiherr von Richthofen (Senatspräsident am Reichsgericht, Leipzig): Die Bedeutung des Reichsgerichts im Aufbau der deutschen Rechtspflege - "Entscheiden Sie rasch wie ein Führer, entscheiden sie klar wie ein Führer entscheiden Sie so, daß auch der unterliegende Teil das Gefühl hat, hier wird Recht gesprochen! Reichsjuristenführer Dr. Frank zu den thüringischen Richtern in der Staatsschule in Egendorf" - Heinrich Lehmann / Köln: Die Gerichte der streitigen Zivilgerichtsbarkeit - Walther Fischer / Hamburg: Das volksnahe Landgericht - Gerichtsassessor Heinrich Haguemeister: Das Führerprinzip in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ("Das Führerprinzip ist nicht gleichbedeutend mit Willkür oder Tyrannei, es ist sogar ihr völliger Gegensatz" / "Der geforderte königliche Richter ist in einer Zivilkammer heutiger Art nicht denkbar. Es gibt kein Kollegium von Königen" - Aus der Rechtsabteilung-Reichsleitung der NSDAP - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Erstausgabe, Exemplar in sehr guter Erhaltung - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, arische Gesetzgebung, , Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 449 - 472, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: ganzseitiger Nachruf auf Dr. von Alten, Gauführer des Gaues Celle-Braunschweig des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen ("Pg. Dr. von Alten ist auf einer Inspektionsfahrt seines Gaues tödlich verunglückt. Pg.Dr. von Alten war langjähriger Parteigenosse und als nationalsozialistischer Rechtsanwalt und Verteidiger bekannt. Im Jahre 1919 kämpfte er als erst 18-jährige als Freiwilliger in den Freikorps mit. Ein Jahr später nahm er am Kapp-Pusch teil und trat dann weiter in der völkischen Bewegung hervor, bis er in die NSDAP eintrat" - Karl Sell: Das Arbeitsrecht und seiner Reform - Lutz Richter / Leipzig: Nationalsozialistisches und faschistisches Arbeitsrecht - Staatsrat Dr. Graf von der Golz (Stellvertreter des Führers der Wirtschaft): Der deutsche Unternehmer als Führer seiner Gefolgschaft und Träger wirtschaftlicher Aufgaben - Werner Mansfeld (Mitglied der Akademie für Deutsches Recht): Die Soziale Ehrengerichtsbarkeit als Grundlage des neuen Sozialsystems - Wolfgang Siebert / Halle: Der Einzelarbeitsvertrag - Otto Kalckbrenner / Berlin. Betriebsordnung und Tarifordnung - Rechtsanwalt Dr. Anthes / Berlin: Der Kündigungsschutz - Gerhard Gutzschebauch: Arbeit im öffentlichen Dienst - Hans Thieme/Frankfurt a.M.: Die rechtliche Stellung des Treuhänders der Arbeit - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, arische Gesetzgebung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung - Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 425 - 448, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Aufgabe des Rechtslebens nicht die Sicherung der Paragraphenanwendung, sondern vor allem Sicherung des Volkslebens! (Reichsleiter Reichsjustizkommissar Dr. Frank ergriff auf dem Reichsparteitag Nürnberg am 9. September im Parteikongress das Wort zu dem Thema "Die Einwirkung des nationalsozialistischen Ideengutes auf das deutsche Rechtsleben. Der Reichsleiter wurde mit stürmischen Beifall begrüßt und für die folgendes aus: Mein Führer! Parteigenossen und Parteigenossinnen! Der Führer hat schon 1922 im Parteiprogramm verkündet, daß der Nationalsozialismus das deutsche Rechtsleben maßgeblich umzugestalten haben werde . . . ") - "Wenn Sie richten, mein Führer, richtet das deutsche Volk! Rudolf Hess auf dem Parteikongress des Reichsparteitages in Nürnberg 1934" - Deutsches Recht auf dem Reichsparteitag - Dr.jur. Max Freiherr du Prel (Pressechef der Deutschen Rechtsfront): Partei und Staat - Erich a.Höhndorf: Die Bedeutung des politischen Eides in der Gegenwart - Reinhard Höhn: Das Gesetz als Akt der Führung - Oberstfeldmeister Scheidt (Adjutant des Inspekteurs für das Erziehungs- und Bildungswesen im Reichsarbeitsdienst): Arbeit und Recht -Gerhard Schröder / Berlin: Studentenrecht - Nachruf auf Generalstaatsanwalt Dr. Christian Roth zum Gedächtnis ("In der Nachkriegszeit setzte Dr. Roth seine ganze Persönlichkeit gegen den volkszerstörenden Marxismus für die völkische Idee ein. An der Befreiung Münchens von der roten Gewaltherrschaft des Jahres 1919 hat der Verstorbene aktiv mit zweien seiner Söhne teilgenommen.iim Jahre 1920 zum Leiter der Bayerischen Justizverwaltung berufen, verzichtete er bereits nach einem Jahr infolge seiner lauteren nationalen Gesinnung auf das Ministeramt, da er dem Verlangen der damaligen schwarz-roten Reichsregierung nach Aufhebung des gegen die Linke gerichteten auf Ausnahmezustandes in Bayern nicht nachkommen wollte") - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Reichsparteitag in Nürnberg, völkische Rechtsordnung, Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund, arische Gesetzgebung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 393 - 424, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Arierschutz, Nichtarier-Ausgrenzung, NS.-Gesetzgebung,völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 297 - 320, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Das Ende einer Wissenschaftsideologie, von Prof.Dr. h.c. Ernst Krieck ("Im vorliegenden Aufsatz legt der bekannte nationalsozialistische Pädagoge und Philosoph Ernst Krieck die Gründe für das Ende der bisherigen Wissenschaftsideologie dar. Seine Erkenntnisse sind für das Recht von besonderer Bedeutung. Sie zeigen die Notwendigkeit eines Neuaufbaus auf dem Prinzip der Gemeinschaft, dem dann die folgenden Artikel dienen. Die Schriftleitung") - Gemeinschaft als Rechtsprinzip, von Dr. Reinhard Höhn - "Die Rassenseele zum Leben erwecken, heißt ihren Höchstwert erkennen und unter seiner Herrschaft den anderen Werten auf allen Lebensgebieten ihre organische Stellung zuweisen. Das ist die Aufgabe unseres Jahrhunderts: aus einem neuen Lebensmythus einen neuen Lebenstypus zu schaffen. Alfred Rosenberg") - Gemeinschaft und bürgerliches Recht, von Privatdozent Dr. Wolfgang Siebert - Gemeinschaft und Strafrecht, von Roger Diener - "Es gibt keine Unterschiede zwischen Geistes- und Handarbeiter im Dritten Reich. Wir alle wollen nur eines: Diese Volksgemeinschaft so erhalten, daß sie jedem Angriff von außen für alle Zeiten Widerstand entgegensetzen kann. Reichsjustizkommissar Dr. Frank am 12. Mai 1934 in Düsseldorf" - Das Lebensrecht der biologischen Gemeinschaft, von Dr. Achim Gercke (Sachverständige für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern) - Der Parteirichter, von Rechtsanwalt Hesse - Führerzitat: "De verlorene Blutsreinheit zerstört das innere Glück für immer, senkt den Menschen für ewig nieder, und die Folgen sind niemals mehr aus Körper und Geist zu beseitigen. Adolf Hitler" - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Den Zusammenhalt der dem Führer durch die Partei und SA unmittelbar verbundenen deutschen Menschen verbürgt die Partei-und SA-Gerichtsbarkeit. Zweck dieser Gerichtsbarkeit ist die Schaffung eines besonderen Ordensrechtes, dessen Oberster Hoheitsträger der Führer ist. Das Parteirecht wurzelt in dem volksgebundenen Führerwillen; alle irrationalen Rechtsbegriffe sind im fremd. Zum Ausdruck kommt das Parteirecht in dem Parteiprogramm und in der Parteisatzung, in denen sich die Ziele des Führers offenbaren. Jede gleichmacherische Rechtsentwicklung lehnt das Parteirecht ab, weil es von einem persönlichen Führerwillen geführt wird, der völkisch und sozial orientiert ist. Für die Anwendung der Parteirechtssätze kommt es allein darauf an, das Verhalten der Parteimitglieder mit den nationalsozialistischen Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen. Der Gedanke der Gerechtigkeit schließt jede Willkür ausspricht. Darin erschöpft er sich aber. Denn die Parteigesetzgebung setzt nicht Wahrung individueller Belange voraus, sondern geht darüber hinaus und sucht die Vervollkommnung des Volkswillens mit dem Führerwillen. Der Parteirichter steht damit einer völlig neuen Aufgabe gegenüber, die er nur lösen kann, wenn er durch die Partei und die SA ganz in dem Führer verankert ist, dessen Willen er völlig in sich aufgenommen haben muss. Hierfür ist längere Parteizugehörigkeit unerlässliche Bedingung, da nur diese Eigenschaft seinen Opferwillen ergeben kann, ohne den eine Unterordnung unter den Führerwillen niemals denkbar erscheint" - 3.Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, NSDAP-Parteigerichtsbarkeit, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, NS.-Gesetzgebung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 321 - 344, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Erstausgabe, Exemplar in sehr guter Erhaltung - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Arierschutz, Nichtarier-Ausgrenzung, arische Gesetzgebung, , Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 321 - 344, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Des Deutschen Volkes Oberster Gerichtsherr - Staat als Rechtsbegriff, von Dr. Reinhard Höhn -Volk als Rechtsbegriff, von Dr. Werner Wittich - Führung als Rechtsprinzip - Das System der Staatsverbrechen, von Roger Diener - Zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der Ehefrau, von Dr. Marie-Luise Endemann / Heidelberg, Juristisches Seminar - Der Staats- und Volksbegriff im Völkerrecht, von Dr. Norbert Gürke - Die Mitarbeit am deutschen Recht - "Das Grundlegende einer nationalsozialistischen Rechts- und Staatsauffassung wird darin bestehen müssen, die Wahrung der Ehre der Nation an die Spitze aller Rechtserneuerung zu stellen. Alfred Rosenberg bei der Eröffnungssitzung des Rechtsphilosophischen Ausschusses der Akademie für Deutsches Recht am 3. Mai 1934" - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. (Aufnahmesperre für den BNSDJ und die Deutsche Rechtsfront ab 1. August 19.4.1930 / Gausozialämter) - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Am 30. Juni trat der Führer für 24 Stunden selbst als Oberster Gerichtsherr des deutschen Volkes auf. "In dieser Stunde", so erklärte er, "war ich verantwortlich für das Schicksal der deutschen Nation, und damit war ich selbst in diesen 24 Stunden des deutschen Volkes Oberster Gerichtsherr." Der Führer hat den liberalen Staat aus den Angeln gehoben, er hat uns wieder auf Grundgesetze jedes Gemeinschaftslebens zurückgeführt. Er hat da, wo die Gemeinschaft des Volkes angegriffen und ihr die Treue gebrochen wurde, diesen Treubruch als Oberster Gerichtsherr selbst gesühnt, indem er den Befehl gab: "die Hauptschuldigen an diesem Verrat zu erschießen und . . . die Geschwüre unserer inneren Brunnenvergiftung und der Vergiftung des Auslands auszubrennen bis auf das rohe Fleisch." Wie stark der neue Geist der Gemeinschaft in unser Volk schon eingedrungen ist, zeigt, daß diese Tat des Führers vom ganzen Volk als die erlösende Tat betrachtet wurde. Jeder empfand den Verrat und die Richtigkeit der Sühne. Zweifellos hätte ein gerichtliches Verfahren die Schuld des einen im größeren, die Schuld es anderen in weniger großem Licht erscheinen lassen. Darauf kommt es aber nicht an. Wer sich an einem Treubruch beteiligt, ist gleich schuldig, ob er nunmehr selbst zur Ausführung mit übergeht oder ob er nur die ersten Vorbereitungshandlungen trifft. Er wird, wie der Führer sagt, "nicht bestraft nach dem Umfang und dem Ausmaß seiner Tat, sondern nach seine zutage getretenen Gesinnung", ein Grundsatz, dem für die Rechtsprechung des Volksgerichtshofes in Zukunft erhöhte Bedeutung zukommen wird. Die Tat des Führers zeigt allen Volksgenossen, vor allem auch dem Juristen, daß unser Leben von neuen Prinzipien beherrscht ist." - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Röhmputsch, Ernst Röhm, Verrat der Treue gegen Gemeinschaft und Führer, unverbrüchliche Treue zum Führer, arische Gesetzgebung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 345 - 368, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Aufruf des Reichsjustizkommissars Dr. Frank an die deutschen Juristen zum 19. August: "Ein Reich, ein einig Volk, ein Führer!" - Form und Formalismus im Rechtsleben, von Dr. Reinhard Höhn - Der Formalismus im öffentlichen Recht, von Prof.Dr. Ernst Forsthoff / Frankfurt - Formalismus im Strafrecht, von Prof.Dr. Friedrich Schaffsstein / Leipzig - Formalismus im bürgerlichen Recht, von Privatdozent Dr. Heinz Hildebrandt / Heidelberg - Formalismus im Strafprozess, von Prof.Dr. Erwin Noack / Halle (Gauführer des BNNSDJ) - Formalismus in der bürgerlichen Rechtspraxis, von Justizrat Wagner, Rechtsanwalt und Notar / Jena - "Wir nationalsozialistischen deutschen Juristen sehen in jedem Recht nur das Mittel zu dem Zweck, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde zu sichern. Reichsjustizkommissar Dr. Frank auf dem Juristentag 1933" - Zur Rechtsausübung und Rechtsanwendung des Reichserbhofgesetzes, von Landgerichtspräsident Dr. Gülland / Halle a.d. Saale - Der Parteirichter - Kritische Umschau - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Parteigerichtskanzlei der NSDAP, völkische Rechtsordnung, arische Gesetzgebung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Bro, von Gotthardscheibe schur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 249 - 272, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Das ewige deutsche Recht ist unser Ziel, von Reichsjustizkommissar Dr. Hans Frank ("Zum ersten Gründungstage der Deutschen Rechtsfront sprach der Reichsjuristenführer Dr. Frank am Gründungsorte der Deutschen Rechtsfront im Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg am 1. Juni 1934 über die Aufgaben und Ziele der Deutschen Rechtsfront. Als Sonderaufgabe des zweiten Jahres stellte er die Durchsetzung der Rechtsgedanken des Nationalsozialismus auf allen Gebieten des völkischen Lebens heraus") - Gedanken zur Reform des Patentrechts, von Rechtsanwalt und Notar Dr. A. Hamann - Der Urheberrechtsschutz des Kunstgewerbes und seine Neugestaltung, , von Gotthard Scheibe - Bilanzveröffentlichung im Bankgewerbe, von Rechtsanwalt und Notar Dr. Monje - "Wir vom Recht und wir Diener des Rechts haben allen Anlass, dem Führer und seinen Mitkämpfern dankbar zu sein, daß sie uns deutschen Juristen historisch noch einmal die Möglichkeit gegeben haben, an den Neubau des Deutschen Rechts und der sozialen Ordnung heranzugehen. Reichsjustizkommissar Dr. Frank in Düsseldorf am 12. Mai 1934" - Zur Frage der Abfassung von Patentansprüchen, von Patentanwalt Dipl.-Ing. Stort - Firmenwahrheit und -offenkundigkeit im deutschen und englischen Handelsrecht, von Dr.jur. Paul H. Piechotta - "Ein-Mann-Gesellschaft", von Gerichtsassessor Dr. L. Reitberger - Freiherr vom Stein als Wegbereiter der Volksgemeinschaft, von Oberregierungsrat Dr. Joachim Dalchow (Dozent an der Hochschule für Politik) - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront als Vertreterin der Rechtsidee des Nationalsozialismus, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, arische Gesetzgebung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to 20,1 x 28,3 cm) mit illustriertem Deckeltitel. Seiten 273 - 296, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: vorwärts im Kampf um das deutsche Recht1 - Eike von Repgow der Wahrer Deutschen Rechtes, von Dr. Erwin Noack (Gauführer des BNSDJ) - Rechtswidrigkeit und Rechtsmäßigkeit im Strafrecht des Neuen Reichs - Soll eine Analogie zu Ungunsten des Angeklagten möglich sein? - Die Subsumtionsfessel - Straflose Vernichtung eigener Sachen? - Das Adhäsionsverfahren im Strafprozess - Kriminalistik im Strafprozess - Versicherung an Eides Statt - Schulung der Laienrichter - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V.: Aufnahmesperre für den BNSDJ und die Deutsche Rechtsfront ab 1. August 1934 - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Nichtarier-Ausgrenzung, NS.-Gesetzgebung, völkisches/nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to 20,1 x 28,3 cm) mit bebildertem (NS.-Rechsswahrer-Sinnbild) Deckeltitel, Hauptschriftleiter: Prof.Dr. Reinhard Höhn. Seiten 439 - 481, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Der Führer zum 9. November ("Die Tat des 8. November ist nicht misslungen. Sie wäre misslungen dann, wenn eine Mutter gekommen wäre und gesagt hätte: Herr Hitler, Sie haben auch mein Kind am Gewissen. Aber das darf ich versichern, es ist keine Mutter gekommen. Im Gegenteil. Tausende anderer sind gekommen und haben sich in unserer Reihe gestellt. . . ") - Der 9. November, von Dr.Dr. Heliodor Harald Löschnigg / Graz - Die Proklamation der deutschen Rechtsschule, von Professor Reinhard Höhn / Berlin - Zum Akademie-Entwurf eines Gesetzes über das Arbeitsverhältnis, von Professor Rohde / Münster - Die Wirkung von Einstellungs- und Beschäftigungsbeschränkungen auf das Arbeitsverhältnis, von Dr. Hanns Hastler, Arbeitsamt Lübeck - Das bäuerliche Erbrecht in Norwegen, von Prof. Frost / München - Ehrengerichtsbarkeit des NSRB. und der Deutschen Rechtsfront, von Hauptstellensleiter Dr. Gardiewski (Vorsitzender des Ehrengerichtshofes des NSRB und der Deutschen Rechtsfront, Vizepräsident beim Amtsgericht Berlin) - Der Sieg des Rechts im Sudetenland, von Prof.Dr.Dr. Ernst Swoboda / Reichenberg (Professor an der Deutschen Universität in Prag) - Der Aufbau der Rechtsordnung im Sudetenland, insbesondere die Rechtsvereinheitlichung in den sudetendeutschen Gebieten, von Dr. Franz Oswald (RA und Bezirksrechtswahrer der Sudetendeutschen Partei in Tachau bei Marienbad) - Kameradschaftspflichten und Rechtspflichten, von Dr. Krupp / Heidelberg - Recht und Rechtswahrer im Spiegel der Kunst, von RA Prof.Dr. Erwin Noack / Berlin - Die Arbeit der Reichsgruppen des NSRB - Schrifttum - Anzeigenteil. - Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung / Rechtsordnung , Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, der Führer im Gedenken an den Marsch auf die Feldherrnhalle, Sudetengau, deutsches Recht für das Sudetendeutschtum nach jahrzehntelanger Unterdrückung durch die Tschechen, Vergiftung des Rechtsdenkens der tschechischen Juristen durch die Unehrlichkeit ihrer Verfassung, nationalsozialistische Juristen, , . - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung, mit 4 Beilagen (Werbung, Banküberweisung); weitere Beschreibung s.Nr. 26018 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    (noch zu Nr.26014:) - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Die Ewige Wache am Königlichen Platz zu München aber bildet wiederum eine ewige Mahnung für das ewige Deutschland, immer zum letzten Einsatz bereit zu sein. Wenn alljährlich am 9. November der Führer mit den Blutordensträgern in feierlicher Weise den Erinnerungsmarsch an den einstigen Opfergang der jungen deutschen Freiheitsbewegung wiederholt und die toten Helden der NSDAP zum Appell aufgerufen werden, dann ist diese Feier nicht nur eindrucksvolles Bekenntnis zu Unsterblichkeit der deutschen Seele und ein Zeichen unserer steten geistigen Verbundenheit mit unseren toten Helden, sondern auch ein Mahnruf an alle Lebenden, immer eingedenk zu sein der Opfer und Mannestugenden, denen wir das Dritte Reich und unser herrliches Großdeutschland vor allem zu verdanken haben . . . auch im Namen jener Kämpfer aufgerufen, die in der Ostmark und im Sudetenland ihr Leben für das Deutsche Reich gaben, vor allem die Namen jener 13 Helden, die am Galgen eines verruchten, volksverräterischen Systems verröchelten. Hunderte und aber Hunderte von Ermordeten sind es, derer die Bewegung und das ganze deutsche Volk am 9. November gedenken" / "De r F ü h r e r h a t u n s d a s R e c h t w i e d e r g e g e b e n , es ist unsere Pflicht, ihm das Recht sicherzustellen. Arbeiten Sie unter dem Leitspruch: so wie der Führer für die Gerechtigkeit des deutschen Volkes in der Welt kämpft, so wollen wir nationalsozialistischen Rechtswahrer für die Gerechtigkeit des deutschen Volkes auf deutschem Boden kämpfen Reichsminister Dr. Hans Frank" / ". . . wurden die nichttschechischen Volksgruppen geknechtet und das blühende sudetendeutsche Gebiet, das in der Zeit der Monarchie 75 % der gesamten Industrie des Kaiserreiches beherrschte, in jenen Industriefriedhof verwandelt, der die Heimstatt der Arbeitslosigkeit, des Hungers und namenlosen Elends geworden ist. - Deutsches / Drittes Reich, Großdeutschland vor dem 2.Weltkrieg, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung / Rechtsordnung , Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, der Führer im Gedenken an den Marsch auf die Feldherrnhalle, Sudetengau, deutsches Recht für das Sudetendeutschtum nach jahrzehntelanger Unterdrückung durch die Tschechen, Vergiftung des Rechtsdenkens der tschechischen Juristen durch die Unehrlichkeit ihrer Verfassung, nationalsozialistische Juristen, , . - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung, mit vier Beilagen (Werbung, Banküberweisung) Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 145 - 168, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Walter Buch (Reichsleiter der NSDAP): Gedanken um das Familienrecht - Dr. Fritz Lenz (Professor der Rassenhygiene) / Berlin: Die Familie als Grundlage der Kultur - Landgerichtsdirektor Dr. Grörer / Görlitz: Das Recht der Familie im Dritten Reich - Kurt Borst (Amtsgerichtsrat) / Neustadt bei Coburg: Das Verehelichungszeugnis. Ein Beitrag zur Reform des Eherechts - Gerichtsassessor Dr. Hans Weiß: Die Familie im Dritten Reich - Amtsgerichtsdirektor Dr. Schmitgen / Speyer: Gedanken über Verwandtschaft - Rechtsanwalt Ludwig Flügge / Berlin: Anfechtung der Ehe und erbbiologisches Denken - Amtsgerichtsrat Pyrkosch / Genthin: Zur Reform des Rechts der unehelichen Kinder - Die deutsche Rechtsfront der Garant der Rechtsordnung (ganzseitiger Abdruck aus der Nationalsozialistischen Parteikorrespondenz) - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Gottlob hatten völlig fremde Rassen - , Indianer, Mongolen usw. - noch wenig Einfluss auf das deutsche Volk. Nicht so bedeutungslos sind die trotz einzelner nordischer und andersartiger Bestandteile ihres Volkes im wesentlichen zu den Vorderasiaten zählenden Juden. Kreuzungen mit so völlig fremden Rassen zeigen immer verheerende Wirkungen. Genauso bedenklich wie die Rassenvermischung ist auch die Durchseuchung des deutschen Volkes mit schädlichen und untüchtigen Erbeigenschaften. Ich denke dabei an die große Zahl der offenbar erblich Minderwertigen in sittlicher, geistiger und körperlicher Hinsicht. Um unser Volk in seinem inneren Werte zu heben, sind einschneidende Eingriffe unerlässlich. Einmal muss der ehe- und außereheliche Verkehr der blutmäßig zu uns gehörigen Volksgenossen mit Angehörigen der vorerwähnten, durchaus fremden Rassen, besonders der Juden verhindert werden. Man kann den Zuzug dieser Andersrassigen von außen nach Möglichkeit einschränken, den Eheschluss eines Deutschen mit einem Angehörigen dieser Rasse verbieten und schließlich den ehelichen und unehelichen Verkehr mit Angehörigen dieser Rassen als Rassenschande bestrafen. Mit dieser letztgenannten Maßnahme würde eine schon immer von unserem Volke empfundene sittliche Pflicht ihre rechtliche Anerkennung finden." - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Arierschutz, Nichtarier-Ausgrenzung, arische Gesetzgebung, Rassenlehre, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to 20,1 x 28,3 cm) mit bebildertem (NS.-Rechsswahrer-Sinnbild) Deckeltitel. Beiliegend das zugehörige 12seitige "Mitteilungsblatt des National-Sozialistischen Rechtswahrerbundes (Nr. 3 vom 10. Dezember 1938) sowie einseitig bedrucktes Blatt zum Heft 5/6 "Deutsche Rechtswahrer!" (Verlautbarung von Reichsrechtsführer Dr. Hans Frank zum Anschluss Österreichs an das Altreich). Seiten 89 - 132, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Leitworte des Führers an die deutschen Frauen und der Reichsfrauenführerin Frau Scholtz-Klink - , von Rechtsanwältin Eben-Servaes - Die Frau im öffentlichen Leben, von Dr. Elfriede Eggener (Reichsfrauenführung) - Die Industriearbeiterin im Reich, von Wiltraut von Brünneck - Die rechtliche Stellung der Bäuerin, von Toni Walter - Die Rechtsstellung der germanischen Frau, von Assessorin Dr. Lilli Zielke (Rechtsreferentin der NS.-Frauenschaft, Gau-Berlin) - Das uneheliche Kind im germanischen Recht, von Dr. Margarete Haecker (Sachbearbeiterin im Stabsamt der RBF., Berlin) - Blutsverwandtschaft und rechtliche Verwandtschaft, von RA Roquette - Frauenarbeit und Geburtenfrage, von Schriftleiter Klaus Danzer - Aus Forschung und Lehre. Verordnung und Verordnungsrecht im Deutschen Reich - Rechtspolitik in der Praxis: Mietrecht und Kinderreiche / Eigenstums- und Vermögensverhältnisse Eheleute nach der Scheidung / Gattenerbenrecht - Kritische Umschau - Neues Recht im Gesetz - Schrifttum. - Im beiliegenden Mitteilungsblatt u.a. Beiträge zu: Tag des Deutschen Rechts 1938 in Leipzig / Ehrengerichtshof der Deutschen Rechtsfront / Tuberkulose-Hilfswerk /Rechtsberatung durch Fernsehsender Paul Nipkow / Weibliche Kriminalbeamte / Meldepflicht der Reichsangehörigen im Ausland / Gegen die "Hyänen des Rechts" (Maßnahmen gegen Winkeladvokaten udgl. in England) / Ehestandsdarlehen auch in Frankreich? / Kriminalität der Jugendlichen / Strafgerichtsbarkeit der SS und des Reichsarbeitsdienstes / des Rechtsanwalts- und Ärztestandes in Polen / Rasseschutzmaßnahmen in Ungarn / Erfolgreicher Kampf gegen das Gewohnheitsverbrechertum / Deutsche Erbgesetzgebung vorbildlich / Höhe der Kirchensteuer / "Rasse" in der Werbung / Lynch-Justiz in USA / Prügelstrafe in England / Rechtsstellung der französischen Frau / Entziehung des Doktorgrades. - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B. (Führerworte:) "Wir sehen in der Frau die ewige Mutter unseres Volkes und die Lebens-, Arbeits- und auch Kampfgefährtin des Mannes / Die Bewegung kann daher zur Frau gar keine andere Stellung einnehmen als die der Wertschätzung als gleichberechtigte Lebensgenossin und Lebensgefährtin" / "Im amerikanischen Kongress ist wieder einmal eine sog. Anti-Lynch--Vorlage zu Fall gebracht worden, und zwar vor allem von Senatoren aus den Südstaaten . . . von 211 Personen, die seit 1884 von einer aufgebrachten Menge gerichtet wurden, 160 weiß und 51 waren. In der folgenden Zeit verschiebt sich das Verhältnis immer mehr zuungunsten der Neger: 1936 waren es nur noch Neger und zwar neun, 1937 sieben Neger". - Großdeutschland, Anschluss der Ostmark / Österreichs an das Altreich, Nationalsozialismus, Ausschaltung der Frau aus der Wirtschaft, Pflichten der Frau gegenüber der Nation, demografische Entwickung, Dankspendenstiftung Adolf Hitler, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, weibliche Kriminalpolizei, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, Antisemitismus in Polen, Arierschutz, Nichtarier-Ausgrenzung, Rassismus / Neger-Bestrafung in USA, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 121 - 144, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: "Der deutsche Rechtsstaat Adolf Hitlers." Vortrag des Reichsjuristenführers, Reichsjustizkommissar Minister Dr. Frank im Deutschlandsender am 20. März 1934 - Dr. Werner Mansfeld (Ministerialdirektor im Reichsarbeitsministerium, Privatdozent an der Universität Münster): Die soziale Ehre - Dr.jur. Werner Weigelt/Freiberg: Stellung und Aufbau des Arbeitsrechts im nationalsozialistischen Staat - Amtsgerichtsrat Dr. Gunkel/Stralsund: Inwiefern ist das Arbeitsgerichtsgesetz reformbedürftig? Gerichtsassessor Dr. Heinrich Frischmann / Bassum: Betreuung der Arbeitslosen - Regierungsrat Dr. Mebes / Lichtenberg-Berlin: Zur Steuerreform - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V.: Reichsjustizkommissar Dr. Hans Frank in Weimar / 3. Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht / Aus den Tätigkeitsbericht der Gaue - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Deutsche Volksgenossen! Der Staat Adolf Hitlers, das machtvoll geeinte deutsche Reich des Nationalsozialismus ist ein Rechtsstaat. Wir wollen uns heute einmal in aller Öffentlichkeit erneut zu diesem Gedanken, daß die Macht des Nationalsozialismus ausschließlich in den Formen des Rechts ihre Verwirklichung zu finden hat und zu finden sucht, bekennen. Die Machtergreifung durch unseren Führer geschah in Anwendung der Formen, die die Reichsverfassung gab. Der Ausbau der Macht des Nationalsozialismus geschieht in den Formen, die die Rechtsordnung gibt, und die Erreichung der politischen Ziele des Nationalsozialismus ist letztendig übereinstimmend mit den Zielen der Rechtspolitik des Deutschtums. Die Aufgabe der Rechtsordnung, Funktion eines im Staate geeinten Volkes zur Erhaltung der äußeren und inneren Rechte eines Volkes zu sein, diese Aufgabe hat Adolf Hitler auch seinen deutschen nationalsozialistischen Juristen übertragen. Ich als Führer der deutschen Juristen erkläre hiermit und feierlich bekenne ich mich dazu, daß wir allen deutschen Volksgenossen diese Grundrechte gewährleisten wollen und daß es der Wille des Führers ist, daß alle deutschen Volksgenossen nach bestem Können und Wollen teilnehmen sollten an diesem Ausbau des geeinten deutschen Rechtsstaates."- Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, Rechststaatlichkeit unter Adolf Hitler, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 193 - 224, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Arierschutz, Nichtarier-Ausgrenzung, arische Gesetzgebung, , . - Erstausgabe, Exemplar in sehr guter Erhaltung Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 193 - 224, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: So arbeitet die Partei: die Rechtsabteilung der Reichsleitung der NSDAP - Prof.Dr. Wollgast: Nationalsozialismus und Internationales Recht. Vortrag auf dem ersten mecklenburgischen Juristentag zu Rostock am 9. Dezember 1933 - Amtsrichter Dr. Bumiller: Die nationalsozialistische Rechtsidee und das Problem des Völkerrechts - Rechtsanwalt und Notar Heinrich Richter: Völkerrecht - Referendar Dr. Kurt Lehmann: Nationalsozialismus und Minderheitenpolitik - Lebensrecht und nicht Formalrecht. Gründung des rechtsphilosophischen Ausschusses der Akademie für Deutsches Recht in Weimar - Reichspressetag der Deutschen Rechtsfront - Die Übernachtungsstätte der nationalsozialistischen Bewegung - Aus den Tätigkeitsbericht der Gaue. - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Dies einzusehen, befähigt den Nationalsozialismus seine Grundanschauung: prinzipielle Gründe für die Ablehnung des falschen Pazifismus, eine wichtige Leistung. Denn, vom wohlfeilen Straßenpazifismus abgesehen, entbehrt der Pazifismus unzweifelhaft nicht des Adels der Gesinnung . . . Viele Menschen unseres Volkes hängen oder hingen ihm darum gefühlsmäßig an. Im Licht der entwickelten Gedanken erweist sich das Traumfriedensreich des Pazifismus jedoch als Utopie und die Bewegung als weltfremde Schwarmgeisterei" / ". . . nichts anderes als nur Mischungs artgleicher Rassen, wie z.B. die nordische, nostische, westische und dinarische Rasse, aus denen der deutsche Mensch geschaffen wurde; denn nur solche artgleichen Rassen wachsen in sich zusammen und lassen in sich ausgeglichene und damit charaktervolle Menschen entstehen; würde man aber artfremde Rassen, würde man nordisches und semitisches Blut sich mischen lassen, so würden diese Menschen in sich zwiespältig und daher zu keinem Kulturwerte schaffenden, aufbauenden Handeln fertig sein. Durch Vermischung wird wertvolles, weil reines Volkstum nivelliert und in einem allgemeinen Völkerkonglomerat vernichtet. Deshalb lehnt der Nationalsozialismus mit aller Entschiedenheit die liberalistische Forderung auf Regierung nationaler Eigenheiten und Annahme einer anationalen Staatsangehörigkeit ab; und aus dem gleichen Grunde macht der Nationalsozialismus einen Unterschied zwischen dem Volksgenossen und dem bloßen Staatsangehörigen. . . Und denken etwa die Engländer und Amerikaner anders? Man halte sich doch nur die Einstellung in der frage vor Augen! Ein Amerikaner heiratet keinen in, und eine Engländerin würde sich der Schande aussetzen, wollte sie einen heiraten! Man sage nicht, das sei doch etwas anderes! Die Konsequenz der in der übrigen Welt noch herrschenden liberalistischen Weltanschauung verlangt, daß man den nicht anders als einen Weißen behandelt, insbesondere auch bezüglich der Heiratsmöglichkeiten." - Erstausgabe, Exemplar in sehr guter Erhaltung - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Antisemitismus, Arierschutz, Rassenlehre und Staatsangehörigkeit, keine deutchen Volksgemeinschaft mit Juden, Nichtarier-Ausgrenzung, arische Gesetzgebung, , Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • !Vollständige Ausgaben im Original-Verlagseinband: 7 Einzelhefte (Klammerheftung, Format 21 x 29,8 cm9, jeweils 80-120 Seiten, mit Aufsätzen führender nationalsozialistischer oder sonst berühmter Juristen der Zeit, z.B.: Hermann Reuß, Zur Errichtung des Reichsverwaltungsgerichts / Die jüdischen Wohnbezirke im Generalgouvernement, von Dr.J. von Medeazza / Kampf um soziale Gerechtigkeit / Ergebnisse und Vorschläge zum System des deutschen Vermögensrechts, von Prof.Dr. Wolfgang Siebert / Ein Beitrag der Ostmark zum großdeutschen Jugendstrafrecht, von Dr. Erwin Pichler-Drexsler / Der 9. November in unserer Zeit / Betriebserfindung, von Reichsamtsleiter Heinrich Barth (Leiter des Amtes für Rechtspolitik im Reichsrechtsamt der NSDAP) / Das neue ungarische Ehegesetz als erster Schritt zur Lösung der Judenfrage / Der Kriegseinsatz der Rechtswahrer. Rede des Reichsleiters Reichsministers Dr. Frank auf der Arbeitstagung des NSRB am 19. November 1941 im Haus der Deutschen Rechtsfront zu Berlin / Annahme an Kindes Statt. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen seit 1933 und die Zuständigkeit der Adoptionsvermittlungsstelle, von Dr. Ursula Schücking (Sachbearbeiterin in der Reichsadoptionsstelle Berlin) / Zum Rechtsstudium von Kriegsteilnehmern, von Prof.Dr. Friedrich Klausing (Deutsche Karls-Universität Prag): Lage und Aufgabe, Problematik des Kriegsteilnehmerstudiums, Der Rechtswahrer, Was kann der Kriegsteilnehmer für Rechtsstudium und Beruf mitbringen?, Rechtsleben in der Wehrmacht, Niveaufrage, Sonderlehrgänge für Kriegsteilnehmer?, Fragen und Sorgen der Nicht-Beurlaubten / Das Gesetzbuch der Arbeit / Das Recht der Gemeinschaftsleistungen und das künftige Volksgesetzbuch, von Prof.Dr. Bühler/Münster. - Weitere Themen: Neuartige Struktur der Copernikus-Universität (nach dem Willen des Generalsgouverneurs geplante Deutsche Ost-Universität typisch nationalsozialistischen Gepräges) / der Landwirtschaft in den Niederlanden / Neufassung der Judenverordnung in Belgien / Reichsarbeitsdienstpflicht in Luxemburg / Errichtung einer Ansiedlungsstelle im Elsass / Arbeitspflicht, Einführung der Reichsmark und der staatlichen Matrikelführung in Kärnten / Abstammung Feststellung bei jüdischen Mischlingen / Völkische Raumordnung statt "Völkerrechtliche" Großraumordnung! (Carl Schmitt, Werner Best) / Kriegswirtschaftsstrafrecht / Aus dem Protektorat: Rechtsbetreuung der deutschen Bevölkerung / Generalgouvernement: Arbeitspflicht und Sozialversicherung im Distrikt Galizien / Slowakischer Juden-Kodex / Erfassung und Polizeikontrolle für Juden in Frankreich / Einführung deutscher Personenrechtsbestimmungen in Lothringen / Elsass: Kennzeichnung der Juden / Einführung der Reichswirtschaftshilfe in der Untersteiermark / Schadensersatzpflicht des Ehebrechers / Betreuung Buchenländer Rechtswahrer (Bukowina, Buchenland) / GG.: Polizeischule für polnische Anwärter / Verbrauchslenkung in Griechenland / Neue deutsche Zeitungen für die besetzten Sowjetgebiete / Auflösung der Deutschen Dienstpost in Luxemburg / Kennkartenzwang und großzügiger Autobahnbau in Frankreich / Arbeits-und Sozialrecht im Kriege / Zum Rechtsempfinden des Volkes/kann ein Jude eine Zwangshypothek erwerben? / Protektorat: Ende der Goldklausel , Betreuung auswandernder Juden/Niederlande: Einführung der neuen Straßenverkehrsordnung / Luxemburg: Anlegung einer Volkstumskartei, Änderung jüdischer Vornamen / Freiwilliger weiblicher Arbeitsdienst in Belgien / Errichtung einer Gesundheitskammer für die besetzten Ostgebiete, Verfügung über jüdisches Vermögen, Deutsche Sprachkurse, Deutsche Dienstposten Ukraine / Gaurechtsamt Moselland / Generalgouvernement: Ausweis für Deutschstämmige, Ukrainische Lehranstalten, Eindeutschung von Städtenamen, Errichtung von Rolandsäulen, Judenviertel für Lemberg . . . Kriegsdrucke in guter Erhaltung (Papier am Rücken teilweise brüchig und mit Einrissen, sonst tadellos, ohne Stempel, Anstreichungen odgl.); restliche Beschreibung s.Nr. 22861 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • (noch zu Nr.18527:) . . . Norwegen: Stromexport nach dem Kontinent / Belgien: Regelung der Unterrichtssprache / Frankreich: Einführung einer Luxussteuer, Errichtung von Gettos, Verschärfung der Judengesetze / - Mit Entscheidungen wie z.B.: (RG 25. April 1941): "§185 StGB. In dem Einverständnis eines Mädchens unter 18 Jahren mit an ihm vorgenommenen unzüchtigen Handlungen kann ein Verzicht auf die Geschlechtsehre nur dann gefunden werden, wenn dargetan ist, daß das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfasst und weiter erkannt hat, daß die Einwilligung in eine unzüchtige Handlung die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann" - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Auch in Frankreich sind für Juden nunmehr Gettos vorgesehen. Sie werden nach ausländischen Vorbildern angelegt und soll den Juden ein ungestörtes Eigenleben gewährleisten" / "Für die deutsche Verwaltung im Generalgouverneur hat sich eine scharfe Trennung des jüdischen Elementes von der übrigen Bevölkerung schon bald aus mehreren Gründen als notwendig erwiesen. Zunächst aus sanitären Gründen, da die Bezirke, die esseit jeher in den polnischen Städten, wenn auch nicht in ihrer gegenwärtigen verwaltungsmäßigen Ausschließlichkeit, gegeben hat, sich stets als Brutstätten der typischen Schmutzkrankheiten (Flecktyphus usw.) erwiesen, denen gegenüber das jüdische Element eine größere Widerstandskraft besitzt. Dann aber erschien eine räumliche Isolierung der Juden aus politischen Gründen geboten, da ein Zusammenleben von Polen und Juden geeignet ist, die deutschen Verwaltungsmaßnahmen zu beeinträchtigen. Es sei z.B. nur an die Bekämpfung des Schleichhandels oder an den politisch schädlichen Einfluss erinnert, den das Judentum früher auf das Polentum ausgeübt hat. Die weitgehende Konzentration der Juden in den Städten macht es verhältnismäßig leicht, sie räumlich zu isolieren . . . Die Zugänge zu den Judenbezirken sind gesperrt und stehen unter Bewachung. Innerhalb der ihnen zugewiesenen und Bezirke sind die Juden ganz unter sich. Weder die deutschen Verwaltungsbehörden noch die untergeordneten polnischen Verwaltungsorgane kommen mit den Insassen dieser Bezirke in eine irgendwie vermeidbare direkte Berührung. Die Beziehungen der Juden zur Außenwelt sind möglichst zentralisiert. In den jüdischen Wohnbezirk besteht ein jüdischer Ordnungsdienst, der sich durch besondere Armbinde und Mütze gekennzeichnet und mit Gummiknüppel bewaffnet ist und für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in den Wohnbezirken zu sorgen hat; in Warschau zählt dieser Ordnungsdienst etwa 1000 Mann. Er untersteht der deutschen bzw. polnischen Polizei und ist dieser als Exekutivorgan beigegeben. Ferner gibt es einen jüdischen Sanitätsdienst, der die notwendigen hygienischen Maßnahmen in den jüdischen Wohnbezirk durchzuführen hat" - Deutsches / Drittes / Großdeutsches Reich, Großdeutschland im 2.Weltkrieg, Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Rechtswissenschaft und Justiz im 3.Reich, Duldung unzüchtiger Handlungen und Preisgabe der Geschlechtsehre eines minderjährigen Mädchens, Juden-Kodex der Slowakei, slowakisches Judengesetz: endgültige Lösung des Judenproblems in der Slowakei, ungestörtes Eigenleben für Juden in ihrem Wohnbezik, Deutsche Dienstpost Luxemburg, Betreuung auswandernder Juden durch die Zentralstelle für jüdische Auswanderung, Reichsadoptionsstelle Berlin, 1941 geplante Errichtung von Rolandsäulen in 181 Städten des Generalgouvernements, Judenrat, Judensondergesetzgebung in Ungarn und der Slowakei, Antisemitismus, , Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Seller image for Deutsches Recht. Zentralorgan des Bundes Nat.-Sozialistischer Deutscher Juristen 4.-15. Jahrgang 1934 -1945 * 14 Bände for sale by Galerie für gegenständliche Kunst

    Frank, Dr.Hans (Reichsminister und Reichsrechtsführer):

    Published by Berlin, Deutscher Rechts-Verlag G.m.b.H. (Abt. Zeitschriften-Verlag des National-Sozialistischen Rechtswahrerbundes), 1934-1945., 1934

    Seller: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Germany

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    Vollständige Ausgabe in soliden alten Bibliothekseinbänden: 15 Bände, unterschiedlich gebunden in in Halbleinen / HLn im Format 4to 21,5 x 29 cm sowie ein roter Ganzleinen-Originalverlagseinband (1935) im gleichen Format, jeweils mit Rückentitel; die jeweiligen roten Umschlagseiten der einzelnen Hefte nur in Band 1936 mit eingebunden, enthalten jedoch auch die jeweiligen Ausgaben von: "Mitteilungsblatt des National-Sozialistischen Rechtswahrerbundes", herausgegeben von Reichshauptamtsleiter Dr.Fischer und Reichsamtsleiter Dr.Heuber. Letztes Heft: 1/4 vom 15.Januar 1945. - Insgesamt über 14.000. Seiten, Schrift: Fraktur, mit - in jedem Band am Anfang abgedruckt - Sachregister, alphabetischem Verzeichnis der im Gesetzesregister aufgeführten Gesetze und Verordnungen, Gesetzesregister, Verfasser der Anmerkungen zu den Entscheidungen, alphabetisches Verzeichnis des besprochenen Schrifttums (geordnet nach dem Verfasser - sowie nach Besprechernamen), Verzeichnis der abgedruckten Entscheidungen, Fundstellenverzeichnis der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 159 und Richtlinien für die Mitarbeit an der Zeitschrift "Deutsches Recht" - Mit eindrucksvollem Bildgut, so z.B. vom Großdeutschen Rechtswahrertag 1939 in Leipzig (12 Seiten, mit sehr vielen Fotoabbildungen auf Kunstdruckpapier: "Der Führer bei den Rechtswahrern / Reichsminister Dr. Goebbels und der Stellvertreter des Führers Reichsminister Rudolf Hess auf dem Rechtswahrertag 1936 / Vor Beginn der Tagung ehrte der Reichsrechtsführer die Gefallenen der Stadt Leipzig und die Toten der Bewegung. Im Ehrenhain legte Reichsminister Dr. Frank am Mahnmal einen Kranz nieder / Der Reichsrechtsführer betritt mit Reichsminister Dr. Seyß-Inquart, Staatssekretär Dr. Stuckart, Staatssekretär Dr. Freisler und seiner Begleitung den Kundgebungsort (Roland Freisler in Uniform und Schaftstiefeln, mit Degen) / Blick in die große Messehalle 7, in der die Eröffnungs- und Schlusskundgebung des Großdeutschen Rechtswahrertages stattfand / Blick in die Messehalle während der Eröffnungskundgebung des Juristentages 1933 / Reichsrechtsführer Reichsminister Dr. Hans Frank, der Gründer und Führer der nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes, der Vorkämpfer für ein wahres deutsches Volksrecht / Die Eröffnungskundgebung des ersten Großdeutschen Rechtswahrertages 1939 / Führende Männer des Reichs auf dem Deutschen Rechtswandertag (Reichsleiter Bouhler, Reichsjustizminister Dr. Gürtner, Reichsminister Dr. Seyß-Inquart , Reichsminister Dr.e.h.Ohnesorge, Staatssekretär Dr Freisler, Staatssekretär Dr. Stuckart (dieser ebenfalls in Uniform, mit Fangschnur und Degen) / Reichsminister Dr.Gürtner, Staatssekretär Dr.Freisler und Unterstaatssekretär Dr. Hueber während einer Kundgebung / Ausländische Teilnehmer in der Messehalle. Rechts die Vertreter Spaniens, vorn Prof. de Castro / Blick auf Saal und Ränge bei der Eröffnungskundgebung / Die Kernmannschaft des Rechtswahrerbundes bilden die alten Bundesmitglieder, die vor der Machtübernahme Missgunst, Boykott und Verlust der Arbeitsmöglichkeit auf sich nahmen / Die Jugend trägt den kämpferischen Geist weiter. Reichsjugendführer Baldur von Schirach spricht auf dem Deutschen Rechtswahrertag vom Balkon des Alten Rathauses zur angetretenen Jugend. Rechts neben dem Reichsjugendführer am Mikrofon der Reichsrechtsführer, links der Reichsgruppenwalter Junge Rechtswahrer / Das Treffen der alten Bundesmitglieder / Aufmarsch der Gaue beim Rechtswahrertag 1933: zum ersten Mal im Neuen Reich traf sich die kämpferische Elite der deutschen Rechtswahrer auf dem Juristentag 1933 - sechs Jahre später ist der Rechtswahrertag ein Ereignis von europäischem Rang usw., insgesamt 15 Fotoabbildungen mit Bildunterschriften, zB.: Staatsanwalt Dr. Herbert Hummel, Hauptabteilung Berufsbetreuung) / Reichsminister Dr. Frank besichtigt mit seinen Gästen die Ausstellung "Volk und Recht" im Grassi-Museum / Haus der Deutschen Rechtsfront / Das Haus des Deutschen Rechts in München, wo nach der Weisung des Reichsrechtsführers das neue Volksgesetzbuch." usw. - Erstausgabe in guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • Frank, Dr. Hans:

    Published by Berlin, Deutsche Rechts- und Wirtschaftswissenschaft Verlagsgesellschaft mbH.,, 1934

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    Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband: Einzelheft (rote Broschur) im Format 4to: 20,1 x 28,3 cm) mit gewebeverstärktem Rücken und illustriertem Deckeltitel. Seiten 545 - 568, Schrift: Fraktur. Aus dem Inhalt: Erhaltet die schöpferische Kraft unseres Nachwuchses, von Dr. Hans Frank (Reichsjuristenführer) -Dr. Wilhelm Heuber, MdR, Reichsgeschäftsführer des BNSDJ: Soziale Gerechtigkeit für unseren Nachwuchs! -Dr. Hummel (Leiter des Sozialamts des BDNSDJ): Gemeinschaftssinn ist die Voraussetzung jeder berufsständischen sozialen Betreuung - RA Dr. Zarnack: Die ständische Ehrengerichtsordnung des BNSDJ - RA Prof.Dr. Noack / Halle: Nationalsozialistische Rechtserneuerung. Rede auf der Gautagung Dresden des BNSDJ am 4.11.1934 - Prof.Dr. Karl Blomeyer / Jena: Grundbegriffe des Reichserbhofrechtes - Ehrengerichtsordnung des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen - Aus der Deutschen Rechtsfront und dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen e.V. - Schrifttum - Neue Bücher - Anzeigenteil. - Deutschland, Deutsches / Drittes Reich, Rechtserneuerung im Nationalsozialismus, völkische Grundordnung, Reichsleiter Dr.Hans Frank, Rechtsordnung im völkischen Führerstaat, nationalsozialistisches Rechtswesen, Justiz im 3.Reich, deutsche Rechtswahrer, juristische Zeitschrift, Deutsche Rechtsfront, nationalsozialistische Juristen, Rechtswissenschaft unter dem Hakenkreuz, völkische Rechtsordnung, Ehrengerichtsordnung des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, Reichserbhofrecht, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung - Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.