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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Angesichts äußerer Bedrohungen bildete sich bereits in der Antike so etwas wie ein europäisches Eigenbewußtsein heraus, doch läßt sich erst im 15. Jh. nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Humanismus und der Rezeption griechisch-römischen Gedankengutes das Vorhandensein eines gleichsam modernen Europa-Begriffes ausmachen. Es stellt sich darüber hinaus jedoch die Frage, inwiefern im späten Mittelalter auch die osmanische Expansion als eine tief empfundene Gefahr zur Ausprägung eines - modernen - europäischen Selbstverständnisses vornehmlich durch die Abgrenzung von dem Fremden und die Besinnung auf das Eigene beigetragen hat. Die vorliegenden, von Franz-Reiner Erkens herausgegebenen und eingeleiteten, zum Teil auf eine einschlägige Sektion des Hannoveraner Historikertages von 1992 zurückgehenden Beiträge, nähern sich der Beantwortung dieser Frage von unterschiedlichen Blickwinkeln: Während Claudius Sieber-Lehmann herausstellt, daß in der zeitgenössischen Historiographie antiosmanische Feindbilder auf den nicht zuletzt wegen seiner Grausamkeit gefürchteten burgundischen Herzog Karl den Kühnen ( 1447) übertragen wurden und somit Rückschlüsse auf die innere Verfassung insbesondere des Südwestens des Reiches möglich sind, analysiert Dieter Mertens die zum literarischen Genus der Turcica und vornehmlich zu antitürkischem Engagement aufrufenden Türkenreden, die besonders Nikolaus Reusner ( 1602) sammelte und zusammenstellte. Den Fall von Konstantinopel 1453 nimmt Matthias Thumser zum Anlaß, um anhand ausgwählter zeitgenössischer Quellen deutlich zu machen, daß das Ende des Byzantinischen Reiches in Europa nicht nur als Fanal empfunden wurde und die Bedrohung durch die Türken ins allgemeine Bewußtsein rückte, sondern daß die Osmanen und ihre Eroberungspolitik jenseits pauschaler Feindbilder durchaus differenziert betrachtet wurden, ja das Türkenbild zwischen nüchterner Abwägung, Verständnis und auch Bewunderung schwankte. Gert Melville handelt über westliche Augenzeugenberichte des 15. Jhs. von den Osmanen und hebt hervor, wie insbesondere deren Fremdartigkeit sowohl beschrieben als auch empfunden und verarbeitet und mit der eigenen europäischen Identität kontrastiert wurde. Unter eher quellenkundlichem Aspekt fragt schließlich Thomas Vogtherr, inwieweit sich angesichts einer zunehmenden Regionalisierung der spätmittelalterlichen Geschichtsschreibung die Bedrohung durch die Türken in der norddeutschen Stadtchronistik widerspiegelt. 128 pp. Deutsch.

  • Karl Eckart

    Published by Duncker & Humblot Sep 1997, 1997

    ISBN 10: 3428092147ISBN 13: 9783428092147

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Publikation ist das Ergebnis der siebenten Tagung der Fachgruppe Geographie und Raumplanung der Gesellschaft für Deutschlandforschung, die am 25. und 26. Oktober 1996 im Landratsamt Bautzen (Sachsen) stattgefunden hat. Den Rahmen bildete eine Kooperationsveranstaltung der Gerhard-Mercator-Universität-GH Duisburg (Prof. Dr. Karl Eckart) und der Technischen Universität Dresden (Prof. Dr. Hartmut Kowalke).Schon die Europaabkommen sahen eine Zusammenarbeit zwischen den Assoziierungsländern und der Europäischen Union bei der Regionalentwicklung im europäischen Einigungsprozeß vor. Einen ganz besonderen Stellenwert hat dabei die Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die mit den Strukturfonds-Programmen INTERREG und PHARE (Poland and Hungary Assistance for Restructuring Economies) finanziert wird. 1994 wurde das PHARE-Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ins Leben gerufen. Erste konkrete Vorhaben konnten bereits 1995 in Angriff genommen werden. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an der deutsch-polnischen Grenze liefen Programme an, die mit 49 Mio. ECU ausgestattet waren. An der deutsch-tschechischen Grenze hatten die dort vorgesehenen Programme ein Volumen von 25 Mrd. ECU.Die grenzüberschreitende Kooperation wird sicherlich in den nächsten Jahren bei der Heranführung der Reformländer aus Mittel- und Osteuropa an die EU noch wachsen. Die auf dem EU-Gipfel in Essen 1994 beschlossene Strategie zur Heranführung der Visegrad-Staaten zur Vollmitgliedschaft kann nämlich nur dann erfolgreich sein, wenn neben dem institutionellen und makroökonomischen Bereich gleichzeitig auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mit einbezogen werden.Wenn sich die Erkenntnis bestätigt, daß europäische Nationalstaaten immer mehr zusammenwachsen, dann werden die Euroregionen an den Grenzen zu den Reformstaaten in den nächsten Jahren eine Schlüsselstellung haben.Es gibt gegenwärtig acht Euroregionen im Osten Deutschlands. Sie werden nicht alle ausführlich dargestellt. Besonders hervorgehoben werden die beiden ältesten Euroregionen: Egrensis und Neiße. Sie haben sich bisher am weitesten entwickelt. 114 pp. Deutsch.

  • Ulrich Rust

    Published by Duncker & Humblot Sep 1997, 1997

    ISBN 10: 3428091302ISBN 13: 9783428091300

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts schlägt in ihrem Reformentwurf eine Auflösung des klassischen Gewährleistungsrechts vor. Statt dessen soll in Anlehnung an das UN-Kaufrecht ein allumfassender Haftungstatbestand in Gestalt der Pflichtverletzung eingeführt werden, unter den auch der Sachmangel zu subsumieren sein soll. Der Verf. nimmt dies zum Anlaß, die bekannten, die Reformdiskussion auslösenden Probleme der geltenden Sachmängelhaftung umfassend zu untersuchen und diese dem Entwurf der Schuldrechtskommission gegenüberzustellen.Sein Hauptaugenmerk gilt dabei den dogmatischen Grundlagen des geltenden Rechts. Hier kommt der Verf. zu dem Ergebnis, daß die Lieferung einer mangelhaften Sache die Nichterfüllung einer Leistungspflicht bedeutet, eine allgemeine Verschuldenshaftung hingegen auf der schuldhaften Verletzung einer unentwickelten Schutzpflicht beruht. Der Verf. verwirft damit nicht nur die leidige Differenzierung in Mangel- und Mangelfolgeschäden zugunsten einer umfassenden culpa-Haftung. Vielmehr zieht er daraus den Schluß, daß geltendes Gewährleistungs- und allgemeines Leistungsstörungsrecht nicht so unvereinbar und isoliert nebeneinander stehen, wie es von der herrschenden Lehre und der Reformkommission gesehen wird.Auch zur Einführung eines Rechtsbehelfs der Nacherfüllung äußert sich der Verf. kritisch. Beide Rechtsbehelfe sind seiner Ansicht nach mit so weitreichenden Ausnahmetatbeständen versehen, daß von einem klaren Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Nacherfüllung keinesfalls gesprochen werden kann. Vielmehr vertraut der Verf. auf die derzeit praktizierte Schutzwürdigkeit der wirtschaftlichen Interessen der die Nacherfüllung ablehnenden Vertragspartei.Die Vereinheitlichung der Verjährungsfristen befürwortet der Verf. hingegen, da die bestehenden Divergenzen zu Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Rechtsbehelfen geradezu einladen.Im Ergebnis steht der Verf. einer vollständigen Auflösung der klassischen Sachmängelhaftung skeptisch gegenüber, da die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Haftungstatbestandes seiner Ansicht nach nur die Strukturprobleme, nicht aber die Sachprobleme des geltenden Rechts lösen kann. Vielmehr bedarf das Gewährleistungsrecht seiner Ansicht nach nur einzelner, punktueller Änderungen, um seinen angestammten Platz im HGH sichern zu können, ohne die historischen Wurzeln des römischen und gemeinen Rechts preiszugeben. 258 pp. Deutsch.

  • Werner Krawietz

    Published by Duncker & Humblot Sep 1997, 1997

    ISBN 10: 3428090705ISBN 13: 9783428090709

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Der zeitgenössische Begriff des Rechtsstaats wird noch immer belastet durch die Vorstellung, Recht und Staat seien letztlich identisch in dem Sinne, daß beide zusammengehören wie die zwei Seiten einer Medaille und insofern eine substanzielle Einheit bilden. Entsprechendes gilt cum grano salis für das Wort und den Begriff Rule of Law, dessen politische, moralische und geschichtliche Voraussetzungen und Prämissen heute auf dem Prüfstand stehen. Im Zentrum der Untersuchungen, die in diesem Band vereint sind, stehen vor allem diejenigen Verfassungs- und Rechtsprobleme, die sich aus dem Übergang zu bzw. der Fortentwicklung der zeitgenössischen rechtsstaatlichen Strukturen ergeben. Es handelt sich durchweg um Beiträge und Forschungsarbeiten, die aus Anlaß des 17. Weltkongresses der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) in Bologna erstellt wurden. Zwei weitere Bände »Changing Structures in Modern Legal Systems and the Legal State Ideology« (Beiheft 18) und »Consequences of Modernity in Contemporary Legal Theory« (Beiheft 19) werden folgen. 390 pp. Englisch, Französisch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleichwohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhältnis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu »beschleunigen« und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu »entlasten«. Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Verwaltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte »Neue Steuerungsmodell« auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu übertragen.Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, eingschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen. 279 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -This publication contains a selection of papers presented at a conference discussing fundamental issues in the economics of transition, aspects of liberalization/privatization/stabilization and the experience of selected countries. The sessions lead to a number of hypotheses:- There is a need to analyze historical and economic aspects of phases of relative success of the socialist system of central planning- Next to the important role of distribution of personal incomes and wealth for the success of the transformation process, the question of 'optimal change of personal income and wealth distribution' during the process of transformation has to be raised.- In assessing the costs and benefits of reform policies, any methodological approach should take into account an intertemporal perspective- How much does the EU continue protectionism against countries which will not become its members in the near future - The role of the institutional environment shall not be neglected when analyzing the process of transition: financial markets e. g. are of great relevance for sound development.- An early status of independence for the central bank from public finance obligations appears to help to eliminate the monetary overhang.- A quick, almost instant liberalization strategy (countries of Central and Eastern Europe) seems to be more successful than gradual liberalization (Russia, Ukraine, Belarus) along with interventionism of trade policy. 226 pp. Englisch.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) entsteht erst mit ihrer Eintragung im zuständigen Sitzstaatregister. Da der Abschluß des Gründungsvertrags der Registereintragung notwendig zeitlich vorgelagert ist, durchläuft die EWIV ein so genanntes Vorstadium, in welchem sie bereits existiert, ohne jedoch voll wirksam entstanden zu sein.Die auf dieses Vorstadium anwendbaren Rechtsregeln finden sich unmittelbar weder im europäischen noch im nationalen Sitzstaatrecht. Es ist daher Ziel dieser Arbeit, diese Gesetzeslücke zu schließen und die das Vorstadium bestimmenden Rechtsgrundsätze herauszuarbeiten.Mangels vergleichbarer rechtlicher Ausgestaltung der EWIV in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und aufgrund des Fehlens einer europäischen Privatrechtsordnung kann die Lösung des Lückenproblems nur sitzstaatbezogen gesucht werden. Für die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige EWIV - die allein Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist - ist hierbei vom Wesen der Vereinigung als Personenhandelsgesellschaft auszugehen. Auf der Grundlage eines allgemeinen Rechtsprinzips, welches das Werdestadium aller dieser Gesellschaftsformen prägt, ist zu folgern, daß die Regeln der eingetragenen Vereinigung bereits auf das Vorstadium Anwendung finden, soweit nicht die Besonderheiten der noch ausstehenden Registrierung entgegenstehen. Insoweit ergeben sich Parallelen zum Werden deutscher juristischer Personen. Denn nicht nur Aktiengesellschaft, GmbH, eingetragene Genossenschaft und rechtsfähige Vereine kennen ein Vorstadium, sondern auch oHG und KG, wenngleich dies in dieser Deutlichkeit bisher kaum herausgestellt wurde. Demgemäß ist die Vor-EWIV weitgehend der voll wirksam entstandenen Vereinigung gleich zu behandeln. Sie kann grundsätzlich umfassend am Rechtsverkehr teilnehmen, durch ihre Geschäftsführer handeln, Rechte und Verbindlichkeiten erwerben - wenngleich ihre Fähigkeit zu Rechtsträgerschaft allein aus ihrer Gesamthandseigenschaft entspringt - und überhaupt 'leben' und 'sterben' vergleichbar der eingetragenen EWIV. Allein die Besonderheiten des Vorstadiums zwingen zu Modifikationen. 348 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Das ius commune zählt zu den wichtigsten historischen Grundlagen für das Verständnis der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der gegenwärtigen europäischen Privatrechte. Seine Tradition lebt in der Republik San Marino noch heute in unkodifizierter Form fort. Hierin liegt der Reiz der sanmarinesischen Privatrechtsordnung, in der mit der Anwendung des ius commune in der modernen Welt ein Brückenschlag zwischen Rechtsgeschichte und geltendem Recht möglich wird.Im Mittelpunkt der Arbeit steht das sanmarinesische Erbrecht, das auch anhand unveröffentlichter Judikate und Schriftsätze von 1850 bis heute umfassend erschlossen wird. Am Beispiel des Erbrechts als einer besonders statischen Rechtsmaterie offenbart sich die Flexibilität des ius commune. Dieses bleibt selbst bei tiefgreifenden sozialen Umschichtungen anpassungsfähig. Wie ein Räderwerk greifen das rezipierte römische und kanonische Recht, das sanmarinesische Statutar- und Gewohnheitsrecht ineinander. Ein rechtsvergleichender Blick auf das italienische Recht zeigt, daß zwar in vielerlei Hinsicht eine Annäherung der beiden Rechtssysteme erfolgt, die sanmarinesische Rechtsprechung aber durchaus auch eigenständige Lösungen erbrechtlicher Probleme vertritt. In dieser Hinsicht erweisen sich die für die Republik San Marino tätigen Richter als Kontinuitätsträger des sanmarinesischen Rechts und zugleich als Wegbereiter der sanmarinesischen Rechtsfortbildung.Der Darstellung des Erbrechts geht eine ausführliche Einführung in die sanmarinesische Rechtstradition voraus. Insbesondere Erläuterungen zu der Rechtsquellenlehre und Gerichtsverfassung tragen zum Verständnis des materiellen Rechts bei. Das Bild der in ständiger Entwicklung begriffenen sanmarinesischen Rechtsordnung wird durch einen Abriss des bis heute andauernden Kodifikationsstreits abgerundet. 334 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Der Autor geht der Frage nach, wie subjektiven Rechtsschutzbelangen im Zusammenhang mit Bundestagswahlen Rechnung getragen werden kann.Zunächst werden die Grundlagen des Wahlprüfungsverfahrens beschrieben. Sodann wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Wahlprüfungsverfahren umfassend dargestellt und ausgewertet. In einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung sowie dem wahlprüfungsrechtlichen Schrifttum zeigt Lang, daß zwar weder der Ausschluß subjektiven Rechtsschutzes innerhalb konkreter Wahlprüfungsverfahren noch der Ausschluß sonstiger Rechtsschutzmöglichkeiten einer kritischen Überprüfung standhalten, daß aber die Lösung der subjektiven Rechtsschutzfrage nicht über die Gewährung eines neben das Wahlprüfungsverfahren tretenden Rechtsschutzes gelöst werden kann.Ausgangspunkt des in der Untersuchung entwickelten Lösungsansatzes ist, daß die Verfassung mit dem durch Art. 41 und 38 GG strukturierten Wahlprüfungsverfahren ein eigenständiges Rechtsschutzverfahren in Wahlangelegenheiten bereitstellt, dessen Reichweite durch den Verfahrensgegenstand bestimmt wird. Aufgabe des Wahlprüfungsverfahrens ist der Schutz des Wahlrechts. Dabei wird die Funktion des Rechtsbehelfs bestimmt durch die Funktion des zu schützenden Rechts. Dem Wahlrecht kommt in der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes eine Doppelfunktion zu. Es dient in seinen objektiven Funktionen einerseits dazu, ein Vertretungsorgan für das in seiner Gesamtheit handlungsunfähige Volk zu kreieren und zu legitimieren. Gleichzeitig sichert seine Ausübung die grundrechtlich verbürgte Teilhabe an der Ausübung von Staatsgewalt. Diese Doppelfunktionalität des Wahlrechts führt zu einem doppelfunktionalen Verfahrensgegenstand. Das Wahlprüfungsverfahren dient infolgedessen sowohl dem Schutz des objektiven wie auch des subjektiven Wahlrechts. Der Autor gelangt damit zu dem Ergebnis, daß subjektiver Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren zu suchen ist. 386 pp. Deutsch.