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  • Ulrich Blaschke

    Published by Duncker & Humblot Okt 2005, 2005

    ISBN 10: 3428118723ISBN 13: 9783428118724

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

    Seller Rating: 4-star rating, Learn more about seller ratings

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Der Schutz vor Gefahren gehört zu den grundlegenden Leistungen, die der Bürger vom Staat erwartet. Er will in Frieden und Sicherheit leben. Umso bedrohlicher sind die Szenarien, die seit den Anschlägen von New York, Madrid oder Beslan die sicherheitspolitische Diskussion prägen. Terroristen schrecken nicht mehr davor zurück, neben staatlichen Würdenträgern auch die schutzlose Bevölkerung anzugreifen. Neue Begehungsweisen wie das Abstürzenlassen entführter Verkehrsflugzeuge rücken ins Blickfeld. Der Rechtsstaat überprüft und erweitert sein Handlungsinstrumentarium zur effizienten Vorbeugung und Abwehr solcher Gefahren.Doch jeder Eingriffsbefugnis wohnt eine Beschränkung der Freiheitssphäre des Bürgers inne. Dabei gehören die Freiheitlichkeit unserer demokratischen Grundordnung und die Begrenzung staatlicher Macht durch einen umfassenden Grundrechtsschutz gerade zu den besonderen Wesensmerkmalen unseres Staatswesens - nicht zuletzt angesichts unserer historischen Erfahrungen. So gerät das spannungsreiche Verhältnis von Sicherheit und Freiheit erneut ins Blickfeld: Wie viel Freiheit muss eine demokratische Gesellschaft opfern, um sicher leben zu können Wie viel darf sie opfern, will sie nicht die eigenen Prinzipien preisgeben Im vorliegenden Band dokumentieren die Autoren die Erkenntnisse der Fachschaftstagung Jura im Cusanuswerk vom 29.10.-1.11.2004. Neben grundlegenden Fragen zu Sicherheitsarchitektur und Grundrechtsdogmatik widmen sie sich dem Kernbereichsschutz bei der Datenerhebung, der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes und der Zulässigkeit von Folter in extremen Gefährdungslagen. 190 pp. Deutsch.

  • Michael Stopper

    Published by Duncker & Humblot Okt 2005, 2005

    ISBN 10: 3428118170ISBN 13: 9783428118175

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

    Seller Rating: 4-star rating, Learn more about seller ratings

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    Taschenbuch. Condition: Neu. Neuware -Ziel der Arbeit ist es, der Betriebsaufgabe (wieder) klare Konturen zu verschaffen. Michael Stopper zeichnet kritisch die sukzessive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Betriebsaufgabe und den damit einhergehenden Beurteilungswandel nach: von einer Begünstigungsnorm zum Auffangtatbestand als Gewinnausweistatbestand für die Fälle, in denen die Aufdeckung der stillen Reserven als systemgerecht erschien. Die wiederholten 'Erweiterungen' (BFH) der Betriebsaufgabe hinterließen eine erhebliche Tatbestandsunschärfe und schufen eine Reihe von neuen Widersprüchen. Diese werden aufgelöst, indem die Betriebsaufgabevorschrift auf ihre historische Funktion als Begünstigungsvorschrift zurückgeführt wird. Insbesondere für ganze betriebliche Einheiten zeigen sich die vermeintlichen Anwendungsfälle der Betriebsaufgabe allesamt als angreifbar: Bei der Betriebsverlegung ins Ausland verbietet bereits der nationale Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Sofortbesteuerung. Im Fall der steuerbaren verdeckten Einlage in Kapitalgesellschaften wird auf die20, 21 UmwStG als Rechtsgrundlage zurückgegriffen. Statt als rechtsfolgeneingeschränkte, weil erfolgsneutrale Betriebsaufgabe, erweist sich die Realteilung als steuerlich irrelevanter Umstrukturierungsvorgang. In den sog. Wahlrechtsfällen (Betriebsverpachtung u. a.) hat der Steuerpflichtige die Wahl, ohne dass ein Realisationsvorgang verwirklicht ist, den Vorgang entsprechend einer begünstigten Betriebsveräußerung zu behandeln. 212 pp. Deutsch.

  • Bernd J. Hartmann

    Published by Duncker & Humblot Okt 2005, 2005

    ISBN 10: 3428118219ISBN 13: 9783428118212

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Grundrechte berechtigen den Bürger und binden den Staat, insbesondere den Gesetzgeber. Was aber gilt, wenn der Bürger selbst Gesetze gibt Ist er dann als (gesetzgebender) Bürger grundrechtsberechtigt oder als (staatlicher) Gesetzgeber grundrechtsgebunden Das Spannungsfeld, das die Begriffe des gesetzgebenden Bürgers und des bürgerlichen Gesetzgebers beschreiben, liegt im Herzen des Staatsrechts, betrifft es doch die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht gleichermaßen. Angesprochen sind Grundlagen des Gemeinwesens, namentlich das Verhältnis von Staat und Gesellschaft, und Grundfragen des Rechts, etwa die Beziehung von subjektiven Rechten und staatlichen Kompetenzen.In seinem Band 'Volksgesetzgebung und Grundrechte' erörtert Bernd Hartmann das Verfahren der Volksgesetzgebung, das mittlerweile alle Länder der Bundesrepublik kennen. Methodenbewusst und normtextorientiert unternimmt der Verfasser den Versuch, auf den verschiedenen Stufen des Volksgesetzgebungsverfahrens (Entwurfsfertigung, Bürgerbegehren, Volksentscheid usw.) jeweils zu bestimmen, ob die Bürger (grundrechtsgebunden) Staatsgewalt ausüben oder (grundrechtsberechtigt) Freiheit ausleben. So stellt der Autor seine eigene, differenzierte Antwort gegen die bisher einzige einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsgeltung im Volksgesetzgebungsverfahren.Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat diese Dissertation mit dem Harry-Westermann-Preis 2004 (1. Platz) ausgezeichnet. 252 pp. Deutsch.

  • Michael Stopper

    Published by Duncker & Humblot Okt 2005, 2005

    ISBN 10: 3428118170ISBN 13: 9783428118175

    Seller: Rheinberg-Buch Andreas Meier eK, Bergisch Gladbach, Germany

    Seller Rating: 5-star rating, Learn more about seller ratings

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    Taschenbuch. Condition: Neu. Neuware -Ziel der Arbeit ist es, der Betriebsaufgabe (wieder) klare Konturen zu verschaffen. Michael Stopper zeichnet kritisch die sukzessive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Betriebsaufgabe und den damit einhergehenden Beurteilungswandel nach: von einer Begünstigungsnorm zum Auffangtatbestand als Gewinnausweistatbestand für die Fälle, in denen die Aufdeckung der stillen Reserven als systemgerecht erschien. Die wiederholten 'Erweiterungen' (BFH) der Betriebsaufgabe hinterließen eine erhebliche Tatbestandsunschärfe und schufen eine Reihe von neuen Widersprüchen. Diese werden aufgelöst, indem die Betriebsaufgabevorschrift auf ihre historische Funktion als Begünstigungsvorschrift zurückgeführt wird. Insbesondere für ganze betriebliche Einheiten zeigen sich die vermeintlichen Anwendungsfälle der Betriebsaufgabe allesamt als angreifbar: Bei der Betriebsverlegung ins Ausland verbietet bereits der nationale Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Sofortbesteuerung. Im Fall der steuerbaren verdeckten Einlage in Kapitalgesellschaften wird auf die20, 21 UmwStG als Rechtsgrundlage zurückgegriffen. Statt als rechtsfolgeneingeschränkte, weil erfolgsneutrale Betriebsaufgabe, erweist sich die Realteilung als steuerlich irrelevanter Umstrukturierungsvorgang. In den sog. Wahlrechtsfällen (Betriebsverpachtung u. a.) hat der Steuerpflichtige die Wahl, ohne dass ein Realisationsvorgang verwirklicht ist, den Vorgang entsprechend einer begünstigten Betriebsveräußerung zu behandeln. 212 pp. Deutsch.

  • Michael Stopper

    Published by Duncker & Humblot Okt 2005, 2005

    ISBN 10: 3428118170ISBN 13: 9783428118175

    Seller: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Germany

    Seller Rating: 5-star rating, Learn more about seller ratings

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    Taschenbuch. Condition: Neu. Neuware - Ziel der Arbeit ist es, der Betriebsaufgabe (wieder) klare Konturen zu verschaffen. Michael Stopper zeichnet kritisch die sukzessive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Betriebsaufgabe und den damit einhergehenden Beurteilungswandel nach: von einer Begünstigungsnorm zum Auffangtatbestand als Gewinnausweistatbestand für die Fälle, in denen die Aufdeckung der stillen Reserven als systemgerecht erschien. Die wiederholten 'Erweiterungen' (BFH) der Betriebsaufgabe hinterließen eine erhebliche Tatbestandsunschärfe und schufen eine Reihe von neuen Widersprüchen. Diese werden aufgelöst, indem die Betriebsaufgabevorschrift auf ihre historische Funktion als Begünstigungsvorschrift zurückgeführt wird. Insbesondere für ganze betriebliche Einheiten zeigen sich die vermeintlichen Anwendungsfälle der Betriebsaufgabe allesamt als angreifbar: Bei der Betriebsverlegung ins Ausland verbietet bereits der nationale Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Sofortbesteuerung. Im Fall der steuerbaren verdeckten Einlage in Kapitalgesellschaften wird auf die20, 21 UmwStG als Rechtsgrundlage zurückgegriffen. Statt als rechtsfolgeneingeschränkte, weil erfolgsneutrale Betriebsaufgabe, erweist sich die Realteilung als steuerlich irrelevanter Umstrukturierungsvorgang. In den sog. Wahlrechtsfällen (Betriebsverpachtung u. a.) hat der Steuerpflichtige die Wahl, ohne dass ein Realisationsvorgang verwirklicht ist, den Vorgang entsprechend einer begünstigten Betriebsveräußerung zu behandeln.