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  • Norbert Manterfeld

    Published by Duncker & Humblot Jan 2000, 2000

    ISBN 10: 3428099400ISBN 13: 9783428099405

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Bedeutungsausweitung des Grundgesetzes im Rechts- und Politiksystem der Bundesrepublik Deutschland wurde von der Staatsrechtslehre bislang dogmatisch und theoretisch legitimiert. Der damit verbundenen expansiven Verfassungstheorie soll in dieser Arbeit eine limitierende Verfassungstheorie entgegengesetzt werden.In Form einer erstmals vorgenommenen systematischen Rekonstruktion und Diskussion der verfassungsrechtlichen Schriften und Sondervoten E.-W. Böckenfördes werden Merkmale expansiver Verfassungstheorie in Rechtsprechung, Methodenlehre und Sozialphilosophie systematisch rekonstruiert. Dem stellt der Autor die Entwicklung einer limitierenden Verfassungstheorie gegenüber. Deren allgemeiner Teil thematisiert den Verfassungsbegriff und den interpretativen Positivismus Böckenfördes. Im besonderen Teil werden Funktionsweise, Leistungsfähigkeit und Konsistenz der limitierenden Verfassungstheorie Böckenfördes anhand des Grundgesetzes und der Verfassungsrechtsprechung nachgewiesen. Auf dieser Basis eröffnet Manterfeld eine Diskussion ausgewählter Argumente expansiver und limitierender Verfassungstheorie, die zeigt, daß limitierende Verfassungstheorie auch über das Werk Böckenfördes hinaus plausibel und expansiver Verfassungstheorie vorzuziehen ist. 172 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit die Bürger arbeitskampfbedingte Eingriffe einer kampfführenden Partei in ihre Rechtskreise zu dulden haben. Es zeigt sich zunächst, daß es bei den Arbeitskämpfen signifikante Unterschiede zwischen Streiks in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge und Streiks außerhalb dieser Arbeitsbereiche gibt: Bei Streiks außerhalb der Arbeitsbereiche der Daseinsvorsorge ist der Tarifgegner der einzige gezielt und unmittelbar Beeinträchtigte; bei einem Streik in der Daseinsvorsorge werden nur unbeteiligte Dritte, nämlich die Bürger, gezielt und unmittelbar beeinträchtigt. Eine Untersuchung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung sowie zivil- und strafrechtlicher Normen, die ebenso wie das Streikrecht Eingriffsbefugnisse in Rechtskreise Dritter geben, zeigt, daß ein Eingriff in Rechtskreise Unbeteiligter weder höherrangige Rechtsgüter gefährden, noch eine gezielte Drittschädigung anstreben darf. Ob eine Gefährdung höherrangiger Rechtsgüter hervorgerufen wird, richtet sich danach, ob die konkrete streikweise eingestellte Tätigkeit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines höherrangigen Rechtsgutes dient. Gezielte Drittschädigung durch streikweise Arbeitseinstellung ist immer dann gegeben, wenn zum einen die konkrete Arbeitsleistung unmittelbar Dritten gegenüber zu erbringen ist. Zum anderen dürfen die Dritten nicht auf andere Anbieter ausweichen können. Darüber hinaus muß die Arbeitsleistung notwendiger Bestandteil der alltäglichen Existenzbewältigung sein. Ob diese Kriterien zur Unzulässigkeit eines Streiks erfüllt sind, kann ausschließlich anhand der konkreten Tätigkeit des streikenden Arbeitnehmers bestimmt werden; eine Untersuchung der wesentlichen Tätigkeitsbereiche der Daseinsvorsorge zeigt daher auch, daß es in nahezu jedem Tätigkeitsbereich Arbeiten gibt, die nicht streikweise eingestellt werden dürfen. Die betroffenen Bürger haben Ansprüche auf Unterlassung dieser rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen gegen d 176 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Flexibilisierung der Arbeitsordnung ist bereits seit längerer Zeit ein arbeitsrechtlicher Modebegriff, in bezug auf die betriebsverfassungsrechtliche Organisation und deren Anpassung an sich stetig ändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch Tarifvertrag jedoch erst seit kurzem.Die Autor befaßt sich eingehend mit der gegenwärtigen gesetzlichen Situation, welche vornehmlich durch3 BetrVG geprägt ist. Es wird aufgezeigt, in welchem Maße die im übrigen im wesentlichen als unabänderbar eingestuften Organisationsstrukturen des Betriebsverfassungsgesetzes durch Tarifverträge abweichend qualifiziert werden können. Hier geht es neben dem Betriebsbegriff selbst insbesondere auch um die horizontale wie vertikale Verortung der bekannten Organe Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat. Weiterhin wird untersucht, ob und inwieweit die vom Gesetz vorgegebenen Strukturen darüber hinaus einer Anpassung durch Kollektivnormen zugänglich sind.Zu Beginn der Untersuchung werden ausführlich die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen tarifvertraglicher Normsetzung im Bereich der Betriebsverfassung erörtert. An dieser Stelle kommen die Fragen zum Zuge, welche in diesem Grenzbereich zwischen gesetzlicher und tariflicher Normsetzung zu verzeichnen sind.Neue Organisations- und Entscheidungsstrukturen erfordern eine Anpassung der starren gesetzlichen Vorgaben, soll die Betriebsverfassung als effektive und für die Betriebspartner nützliche Form der Mitbestimmung nicht partiell leerlaufen. Eine flexible Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen muß sich allerdings vollziehen können, ohne daß jegliche normative Basis verlassen wird und dadurch die Flexibilisierung durch einen Verlust der Rechtssicherheit bezahlt würde. Tim Wißmann zeigt, daß sich das Instrument des Tarifvertrages dazu nutzen läßt, die gesetzlich begründeten Institutionen der Betriebsverfassung sachgerecht an besondere Bedingungen der Betriebs- und Unternehmensorganisation anzupassen. 254 pp. Deutsch.

  • Florian Jeßberger

    Published by Duncker & Humblot Jan 2000, 2000

    ISBN 10: 3428098781ISBN 13: 9783428098781

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des umstrittenen Kronzeugengesetzes Ende 1999 hat die Frage, unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist und sein soll, die Informantentätigkeit des Kronzeugen mit einem Strafnachlaß zu belohnen, neue Aktualität erhalten. Florian Jeßberger nähert sich der Figur des Kronzeugen aus einer strafzumessungsrechtlichen Perspektive.Nach einer Darstellung der unübersichtlichen Rechtslage und der je nach Deliktsbereich erheblich variierenden Anwendungspraxis ergibt eine Überprüfung anhand verfassungsrechtlicher und strafrechtssystematischer Maßstäbe, daß einzelne Bestimmungen des deutschen Rechts zum Teil nicht haltbar sind, die Verwendung von Kronzeugen aber nicht prinzipiell systemwidrig, sondern in engen Grenzen durchaus zulässig ist. Der deutschen Rechtslage werden die umfangreichen amerikanischen Erfahrungen im Umgang mit dem Kronzeugen gegenübergestellt, die bemerkenswerterweise trotz unterschiedlicher normativer Ausgangsbedingungen zu weitgehend parallelen Lösungssätzen führen. Rechtspolitische Schlußfolgerungen zur Einführung einer generellen Kronzeugenregelung und ein eigener Gesetzesvorschlag beschließen die Untersuchung. 354 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform ist von grundlegender Bedeutung für Gesellschafter, Gläubiger und Geschäftspartner kleiner Unternehmen und Familienbetriebe. Vielfältige rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte gilt es abzuwägen, um falsche Weichenstellungen zu vermeiden. Obwohl das englische Gesellschaftsrecht dem Rechtsuchenden auf den ersten Blick dem deutschen Recht ähnliche Gesellschaftsformen zur Verfügung stellt, fällt die Wahl so gut wie ausschließlich auf die Private Limited Company by shares, einer in etwa der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbaren Gesellschaftsform.Der Verfasser geht den Gründen für diese englische Rechtspraxis nach, indem er die englische Personenhandelsgesellschaften und die Private Limited Company by shares miteinander vergleicht. Gleichzeitig werden zwei Rechtsgebiete des englischen Rechts beleuchtet, die als typische Beispiele für die unterschiedlichen Rechtsquellen des englischen Rechts dienen. Einmal wird das in entscheidender Weise vom Common und Equity Law geprägte Recht der Personenhandelsgesellschaften behandelt, zum anderen bezieht sich die Untersuchung auf das gerade in jüngerer Zeit bis ins Detail gesetzlich ausgeformte Recht der Private Limited Company by shares. 292 pp. Deutsch.

  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Den Untersuchungsgegenstand dieser Abhandlung bildet das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, eine Wachstumsbranche mit nach wie vor erheblichen Zuwachsraten. Den grundlegenden Ansatz bildet dabei der Rechtsvergleich mit der US-amerikanischen 'private security'. Es wird untersucht, ob und inwieweit diese beiden Institutionen vergleichbar sind, welche Aufgaben mit welchen Befugnissen von den jeweiligen Sicherheitsdienstleistern erfüllt werden und welche Möglichkeiten, aber auch Risiken, mit diesem Tätigwerden und insbesondere mit einem weiteren Wachstum der Branche verbunden sind. Zweck der Untersuchung ist dabei neben der Darstellung des rechtlichen Umfeldes und der damit verbundenen Problemstellungen primär das Aufzeigen der jeweiligen US-amerikanischen Lösungsansätze. Hieraus resultiert der wertende Vergleich mit Deutschland. Dabei wird festgestellt, daß die 'private security' in den USA im Vergleich zu den staatlichen Polizeikräften zahlenmäßig einen wesentlich höheren Stellenwert einnimmt als das deutsche Sicherheitsgewerbe und dabei auch deutlich stärker in eigentlich dem Staat vorbehaltene Aufgabenbereiche vordringt, diese auch teilweise mit umfassenden hoheitlichen Befugnissen ausfüllt. Während die Entwicklung des Bewachungsgewerbes in Deutschland - insbesondere unter Heranziehung des staatlichen Gewaltmonopols - wachsam und kritisch beobachtet wird, findet eine Beurteilung der 'private security' in den USA lediglich am Maßstab von Grundrechten einzelner, insbesondere von grundrechtlich manifestierten Beweisverwertungsverboten statt. Dies ist auch auf das teilweise grundlegend verschiedene Staatsverständnis in beiden Ländern zurückzuführen. Gerade im Hinblick auf die Gefahren, die von einem immer stärker wachsenden Sicherheitsgewerbe ausgehen, sollte jedoch die in Deutschland vorherrschende Wachsamkeit und Vorsicht auch bei der zukünftigen Entwicklung der Privaten beibehalten werden, sollte insbesondere auch sichergestellt werden, daß die in diesem Bereich Tätigen eine fundierte, ihrer Verantwortung und ihrem Gefährdungspotential gerecht werdende Ausbildung erhalten. 364 pp. Deutsch.

  • Christoph Görisch

    Published by Duncker & Humblot Jan 2000, 2000

    ISBN 10: 3428098978ISBN 13: 9783428098972

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Das sogenannte Kirchenasyl, also die Gewährung einer Schutzmöglichkeit für Verfolgte vornehmlich innerhalb von Kirchen- oder Pfarrgebäuden, hat eine lange Tradition. Heute stellt sich - nicht zuletzt in Anbetracht aktueller Begebenheiten im Zusammenhang mit der Asylrechtsdiskussion - die Frage nach der rechtlichen Beurteilung des Kirchenasyls im Rechtsstaat des Grundgesetzes. Genauer gesagt geht es dabei um zwei Fragen, nämlich zum einen um die Frage nach der Zulässigkeit einer staatlichen Beendigung und zum anderen um die Frage nach der strafrechtlichen Sanktionierung des Kirchenasyls. Der Autor geht nach der Einführung in das Thema unter dem Gesichtspunkt des Rechtsanwendungsvorrangs zunächst im ersten Hauptteil daran, diese Fragen auf einfachrechtlicher Ebene zu beantworten. Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgeltungsvorrangs werden dann im zweiten Hauptteil die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes im einzelnen auf ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der Kirchenasylproblematik und auf ihre Einwirkung auf die zuvor dargestellte einfachrechtliche Rechtslage hin untersucht. Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse beschließt die Arbeit.Der Verfasser gelangt in einfachrechtlicher Hinsicht zu dem Ergebnis, daß eine staatliche Beendigung durch Ergreifungsmaßnahmen gegen Kirchenasylflüchtlinge und mittelbare Beendigungsmaßnahmen gegen Kirchenasylgewährer aufgrund verwaltungsrechtlicher und strafprozessualer Bestimmungen in weitem Umfang möglich ist, während einer strafrechtlichen Sanktionierung vor allem der Gesichtspunkt der Sozialadäquanz und Verschuldensaspekte entgegenstehen können. Auf der verfassungsrechtlichen Ebene zeigt der Verfasser dann, daß sich unter ganz bestimmten, genau entwickelten Voraussetzungen aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV i.V. m. Art. 140 GG) und auch aus der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) ein Kirchenasylrecht ergibt, das sowohl einer staatlichen Beendigung als auch einer strafrechtlichen Sanktionierung des Kirchenasyls entgegensteht. Neben den konkreten, speziell auf die Kirchenasylproblematik bezogenen Ausführungen enthält die Arbeit dabei auch immer wieder grundsätzlichere Überlegungen zu den einschlägigen (Verfassungs-)Bestimmungen. 292 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in seltener Übereinstimmung als Hoffnungsträger im Kampf gegen die fortschreitende Arbeitslosigkeit angesehen. Diese Einschätzung hat zur Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes 1985 geführt. Zentrale Norm dieses Gesetzeswerkes ist das Benachteiligungsverbot zwischen Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitarbeitnehmern in Art. 1 2 Abs. 1 BeschFG 1985. Trotz der Einbettung des Benachteiligungsverbots in die nationale Rechtsordnung gingen die wesentlichen Impulse im Recht der Teilzeitbeschäftigten von ganz anderer, zunächst fernliegender Seite aus. Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit. Nur ein verschwindend geringer Teil der Teilzeitbeschäftigung wird von Männern ausgeübt. Diese Feststellung hat der Europäische Gerichtshof zum Anlaß genommen und in mehreren spektakulären Entscheidungen die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitarbeit über das Rechtsinstitut der mittelbaren Frauendiskriminierung in den größeren Kontext der Gleichberechtigung von Mann und Frau gestellt. Wie kaum ein anderes nationales Rechtsgebiet wird das Recht der Teilzeitbeschäftigten durch die europäische Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beeinflußt. Der Autor stellt zunächst die einzelnen Rechtsgrundlagen der Gleichbehandlungspflicht vor. Im Anschluß wird die Bedeutung des Benachteiligungsverbots in den einzelnen Vergütungsbestandteilen untersucht. Es folgt eine Analyse der gebräuchlichsten Gründe für eine Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Breiten Raum nimmt das Verhältnis von Gleichbehandlungspflicht und Tarifautonomie ein. Abschließend wird das Verhältnis der nationalen Rechtsprechung zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an Hand der Vergütung teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder sowie der Gewährung von Überstundenzuschlägen unt 550 pp. Deutsch.