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Published by Wien, 8. Juli 1815., 1815
Seller: Antiquariat MEINDL & SULZMANN OG, Wien - Vienna, Austria
Fol. 2 Bll. (gering gebräunt). ". Um den Verkehr und der National-Betriebsamkeit des Lombardisch-Venezianischen Königreichs, so wie der Provinzen Tyrol und Vorarlberg, mit dem übrigen österreichischen Kaiserstaate . Erleichterungen zuzuwenden, haben Se. Majestät . die Einfuhr der . Fabricate und Kunsterzeugnisse . zu bewilligen geruhet . Von diesen hier festgesetzten begünstigten Consumo-Zollen, sindl jedoch auch die gesetzlichen Zoll-Zuschusse . zu entrichten . Bey jedem Stück der Schnitt-Waaren muß der Erzeugungs-Ort eingewirkt . seyn . Jedes Stück der Tyroler Schnitt-Waaren, wie auch die Teppiche sind von dem Ortsgerichte oder der Ortsobrigkeit an beyden Enden mit einer haltbaren Farbe, oder einen angehängten Bleysiegel zu bezeichnen . müssen die Vorarlbergischen Baumwoll-Gespinste mit einem von den zur Stämplung Deputirten . versehen seyn.".