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1.) "Der Ernst von Gültlingen erhält die Erlaubniß, sich auf 14 Tage nach Carlsruhe zu begeben. 2.) Dem Oberregierungsrath Kleiner wird ein Urlaub zu einer Reise nach Hechingen.ertheilt." - Das Dokument mußte einer grösseren, sorgfältigen Restaurierung unterzogen werden, die auf der Rückseite erkennbar ist. Faltspur quer. Am linken Rand beschnitten.
"Nachdem Uns nicht nur durch den zu Presburg abgeschlossenen Frieden mehrere Schwäbisch-Oesterreichische Lande, namentlich die Grafschaft Ober= / und Nieder=Hohenberg, die Landgrafschaft Nellenburg, die Landvogtei Altdorf und die Städte Ehingen, Munderkingen, Riedlingen, Mengen und / Sulgau mit allen Zugehörigen, Rechten und Prärogativen abgetreten worden [.] So finden wir uns bewogen, nunmehr wegen dieser sämtlichen Lehen das Erforderliche den Lehenrechten gemäß vornehmen zu lassen. [.]". - - - Das uns vorliegende Exemplar besitzt je zwei alte Faltspuren längs und quer und lässt durch seinen sehr guten Gesamtzustand vermuten, daß es nie als Aushang in Gebrauch war. - - - Durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 erhielt Friedrich bedeutende Territorialentschädigungen; nahm im selben Jahr die Kurwürde an und konnte als Verbündeter Napoleons im Frieden von Preßburg 1805 sein Territorium nochmals erweitern und erhielt den Königstitel zuerkannt. Am 30.12.1805 proklamierte Friedrich Württemberg als Königreich und trat 1806 dem Rheinbund bei. (Deutsche Biographische Enzyklopädie).
Außerdem mit den Unterschriften von Wilhelm Herzog von Württemberg, "Seiner Königlichen Majestaet von Württemberg Feld-Marschall und Kriegs-Minister" sowie "ad Mandatum sacrae ." von "von Lindemann".Mit einem großen, reich randverziertem Wappen-Papiersiegel (ca. 12 x 12 cm; etwas stockfleckig). - - - Mit zwei Faltspuren längs und einer Faltspur quer. An drei kleinen Stellen in den Fälzen unauffällig defekt. - - - Sorgfältig gestaltete, eindrucksvolle Urkunde.