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Published by München : Beck, 1995
ISBN 10: 3406374891ISBN 13: 9783406374890
Seller: Versandantiquariat Schäfer, Bochum, NRW, Germany
Book
kart. Orig.-Ausg. 237 S. : graph. Darst., Kt. ; 18 cm vereinzelte Anstreichungen/Randbemerkungen (Bleistift), sonst guter, sauberer Zustand Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
Published by Verlag C.H. Beck, 1995
ISBN 10: 3406374891ISBN 13: 9783406374890
Seller: medimops, Berlin, Germany
Book
Gut/Very good: Buch bzw. Schutzumschlag mit wenigen Gebrauchsspuren an Einband, Schutzumschlag oder Seiten. / Describes a book or dust jacket that does show some signs of wear on either the binding, dust jacket or pages.
Published by Stadtarchiv Göttingen,, 1978
ISBN 10: 3933844258ISBN 13: 9783933844255
Seller: Bernhard Kiewel Rare Books, Grünberg, Germany
Book
40 Seiten. OKart. Sehr guter Zustand. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 148.
Published by München : Beck, 1995
ISBN 10: 3406374891ISBN 13: 9783406374890
Seller: Schürmann und Kiewning GbR, Naumburg, Germany
Book
Condition: Sehr gut. Orig.-Ausg. 237 Seiten 237 S. : graph. Darst., Kt. ; 18 cm Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 225 18.00x11.70x1.80 cm 8° , Broschiert.
ISBN 10: 3924737231ISBN 13: 9783924737238
Seller: GF Books, Inc., Hawthorne, CA, U.S.A.
Book
Condition: Very Good. Book is in Used-VeryGood condition. Pages and cover are clean and intact. Used items may not include supplementary materials such as CDs or access codes. May show signs of minor shelf wear and contain very limited notes and highlighting.
Published by C. H. Beck, München,, 1995
ISBN 10: 3406374891ISBN 13: 9783406374890
Seller: Antiquariat Christoph Wilde, Düsseldorf, Germany
Book
241, (3) S. Ill. Orig.-Broschur. Taschenbuch (= Beck'sche Reihe 1099). - Rücken etwas aufgehellt und mit Lesespuren; Papier leicht gebräunt. Ansonsten gut erhaltenes Exemplar. Innen absolut sauber.
Published by Duncker & Humblot Gmbh, 2000
ISBN 10: 3428100557ISBN 13: 9783428100552
Seller: SKULIMA Wiss. Versandbuchhandlung, Westhofen, Germany
Book
338 Seiten, broschiert (Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge; Band 129/Duncker & Humblot 2000) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt und Filzstiftfleck auf Einband, leichte Lagerspuren. Statt EUR 99,00 452 g. Sprache: de.
Published by Duncker & Humblot Apr 2000, 2000
ISBN 10: 3428100557ISBN 13: 9783428100552
Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany
Book Print on Demand
Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Deutschland mehr als ein halbes Jahrhundert nach Hitler: Rechtsextremisten marschieren auf, Nazi-Symbole werden gezeigt, Parolen skandiert. Noch mehr erschrecken die Gewalt- und Haßausbrüche, die sich gegen Ausländer und andere Minderheiten richten. Da scheinen sich die Aktivitäten der Auschwitz-Leugner, die sich selbst 'Revisionisten' nennen, bruchlos einzufügen. Hierzulande hat man mit 130 Abs. 3 StGB reagiert. Der Bestrafung revisionistischer Äußerungen als Beleidigung wird die Bestrafung als Volksverhetzung zur Seite gestellt. Der Autor widmet sich der Frage, ob die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens mit straf- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien vereinbar ist.Es wird erläutert, warum die Erkenntnisse der etablierten Zeitgeschichtsforschung der richtige Maßstab dafür sind, ob jemand im Bereich der Geschichte etwas leugnet. Der Stand der Zeitgeschichtsforschung zum Holocaust wird dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf den umstrittenen Positionen liegt, den Streitpunkten. Thomas Wandres ergänzt die Erkenntnisse der Zeitgeschichtsforschung durch die Feststellungen, die bundesdeutsche Gerichte in den wenigen Strafverfahren gegen NS-Verbrecher getroffen haben. Der Autor liefert eine umfassende Darstellung des Auschwitz-Leugnens einschließlich der internationalen Verflechtung der 'Szene'. Danach lassen sich die Erscheinungsformen präzise abgrenzen, was eine praxisgerechte rechtliche Würdigung erleichtert. Eine Darstellung der Rechtslage in zwölf ausländischen Staaten schließt sich an.Die bloße Geschichtsrevision ist, was ausführlich begründet wird, keine Ehrverletzung. Auch hat sie mangels agitatorischen Gruppenbezugs nicht das Potential, eine Pogromstimmung hervorzurufen. Daher kommt Wandres zu dem Ergebnis, daß keine Bestrafung als Beleidigung oder Volksverhetzung in Frage kommt. Hingegen stellt sich die 'Auschwitz-Lüge' - verstanden als Behauptung, 'die Juden' hätten die Geschichte verfälscht oder profitierten davon ungerechtfertigt - regelmäßig als Sammelbeleidigung dar und erfüllt zugleich den Volksverhetzungstatbestand. Das gilt erst recht, wenn an die NS-Rassenlehre (wieder-)angeknüpft oder eine aktuelle Pogromstimmung geschürt wird.Dieses Konzept besteht die verfassungsrechtliche Prüfung. Auch hält es den Vorgaben der personalen Rechtsgutslehre stand, die im Gegenzug eine Bestätigung erfährt. Hingegen würde eine Bestrafung der bloßen Geschichtsrevision vor allem mit der Meinungsfreiheit über Kreuz geraten. Der Autor warnt davor, das Versagen der Strafjustiz bei der Ahndung der NS-Verbrechen durch blinden Eifer bei der Bestrafung der Auschwitz-Leugner wettzumachen, deren Umtriebe durch die Versäumnisse begünstigt wurden, wenn nicht sogar erst möglich geworden sind. 338 pp. Deutsch.
Published by Duncker & Humblot, 2000
ISBN 10: 3428100557ISBN 13: 9783428100552
Seller: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Germany
Book
Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Deutschland mehr als ein halbes Jahrhundert nach Hitler: Rechtsextremisten marschieren auf, Nazi-Symbole werden gezeigt, Parolen skandiert. Noch mehr erschrecken die Gewalt- und Haßausbrüche, die sich gegen Ausländer und andere Minderheiten richten. Da scheinen sich die Aktivitäten der Auschwitz-Leugner, die sich selbst 'Revisionisten' nennen, bruchlos einzufügen. Hierzulande hat man mit130 Abs. 3 StGB reagiert. Der Bestrafung revisionistischer Äußerungen als Beleidigung wird die Bestrafung als Volksverhetzung zur Seite gestellt. Der Autor widmet sich der Frage, ob die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens mit straf- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien vereinbar ist.Es wird erläutert, warum die Erkenntnisse der etablierten Zeitgeschichtsforschung der richtige Maßstab dafür sind, ob jemand im Bereich der Geschichte etwas leugnet. Der Stand der Zeitgeschichtsforschung zum Holocaust wird dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf den umstrittenen Positionen liegt, den Streitpunkten. Thomas Wandres ergänzt die Erkenntnisse der Zeitgeschichtsforschung durch die Feststellungen, die bundesdeutsche Gerichte in den wenigen Strafverfahren gegen NS-Verbrecher getroffen haben. Der Autor liefert eine umfassende Darstellung des Auschwitz-Leugnens einschließlich der internationalen Verflechtung der 'Szene'. Danach lassen sich die Erscheinungsformen präzise abgrenzen, was eine praxisgerechte rechtliche Würdigung erleichtert. Eine Darstellung der Rechtslage in zwölf ausländischen Staaten schließt sich an.Die bloße Geschichtsrevision ist, was ausführlich begründet wird, keine Ehrverletzung. Auch hat sie mangels agitatorischen Gruppenbezugs nicht das Potential, eine Pogromstimmung hervorzurufen. Daher kommt Wandres zu dem Ergebnis, daß keine Bestrafung als Beleidigung oder Volksverhetzung in Frage kommt. Hingegen stellt sich die 'Auschwitz-Lüge' - verstanden als Behauptung, 'die Juden' hätten die Geschichte verfälscht oder profitierten davon ungerechtfertigt - regelmäßig als Sammelbeleidigung dar und erfüllt zugleich den Volksverhetzungstatbestand. Das gilt erst recht, wenn an die NS-Rassenlehre (wieder-)angeknüpft oder eine aktuelle Pogromstimmung geschürt wird.Dieses Konzept besteht die verfassungsrechtliche Prüfung. Auch hält es den Vorgaben der personalen Rechtsgutslehre stand, die im Gegenzug eine Bestätigung erfährt. Hingegen würde eine Bestrafung der bloßen Geschichtsrevision vor allem mit der Meinungsfreiheit über Kreuz geraten. Der Autor warnt davor, das Versagen der Strafjustiz bei der Ahndung der NS-Verbrechen durch blinden Eifer bei der Bestrafung der Auschwitz-Leugner wettzumachen, deren Umtriebe durch die Versäumnisse begünstigt wurden, wenn nicht sogar erst möglich geworden sind.