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Published by Braunschweig, 26. Mai 1766., 1766
Folio, (42 x 35 cm). Einblattdruck, selten. * Frühes Dokument zur staatlichen Wirtschaftsförderung. Zur Ausweitung der Leineweberei sollen Erleichterungen geschaffen werden: Befreiung der Leineweber vom Gildezwang, 20 Jahre Steuerfreiheit, Zinsfreiheit, Befreiung vom Militärdienst. Dekoratives Blatt mit großer Holzschnitt-Initiale mit dem Welfenwappen.
Published by Braunschweig: o.Dr., 1766
8°. 4 Bll. (gefalzter Bogen, ungebunden). Sehr gut erhalten. * Verordnung des Herzogs Carl zu Braunschweig-Lüneburg: In den schlechten Jahren nach dem Siebenjähr. Krieg sollten im Lande neue Handwerksbetriebe angesiedelt werden. Zur Beförderung der Leinenweberei sollen zwar die vorhandenen Gilden geschützt bleiben, doch wird der Gildezwang aufgehoben, jedermann darf nunmehr als Leineweber tätig werden. Jedem neu niedergelassenen Leineweber werden folgende Vorteile geboten: 25 Thaler (statt bisher 20 Th.) als "Bau-Douceur" (=Baukostenzuschuß), statt bisher 14 werden 20 Jahre Steuerfreiheit gewährt, besonders fleißige Weber sollen nach den abgelaufenen Freijahren von allen Diensten sowie vom Militärdienst befreit sein. Sprache: Deutsch.