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Published by Berlin : Duncker & Humblot, 2008
Seller: Antiquariat Thomas Haker GmbH & Co. KG, Berlin, Germany
Association Member: GIAQ
Book
Kartoneinband. 340 S. ; 24 cm. Guter Zustand. Bibliotheksexemplar mit Stempeln. Seiten sonst sauber. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 510.
Published by Duncker & Humblot, 2008
ISBN 10: 3428125983ISBN 13: 9783428125982
Seller: SKULIMA Wiss. Versandbuchhandlung, Westhofen, Germany
Book
Darstellung am Beispiel von Entschädigungsansprüchen der Opfer von Antipersonenminen. Die Autorin argumentiert am Beispiel ziviler Opfer von Antipersonenminen, dass auch während eines bewaffneten Konfliktes das Recht der bewaffneten Konflikte den Handlungsspielraum vorgibt, den die Konfliktparteien zu beachten haben, und prüft auf dieser Basis die Frage nach Anspruch auf Schadenersatz: Den Verletzten eines Rechtsverstoßes steht ein Anspruch auf Entschädigung zu, der sich aus Völkerrecht oder einer nationalen Rechtsordnung ergeben kann. Bei einer Völkerrechtsverletzung findet sich ein völkerrechtliches Individualrecht auf Entschädigung normiert in den Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Zudem kann ein Individualrecht auf Entschädigung aus den Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit abgeleitet werden. Nationale Entschädigungsansprüche sind z. B. die Staatshaftung oder deliktische Ansprüche, für Minenopfer kommen zudem Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht gegen den Minenhersteller in Betracht. Allerdings kann sich durch den Einfluss des Rechts der bewaffneten Konflikte der Prüfungsmaßstab verändern. 340 Seiten, broschiert (Schriften zum Völkerrecht; Band 174/Duncker & Humblot 2008) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt. Statt EUR 99,90 465 g. Sprache: de.
Published by Duncker & Humblot, 2008
ISBN 10: 3428125983ISBN 13: 9783428125982
Seller: moluna, Greven, Germany
Book
Kartoniert / Broschiert. Condition: New. In der Vergangenheit wurden Schaeden von zivilen Opfern, die durch einen bewaffneten Konflikt entstanden sind, in der Regel als Ergebnis ungluecklicher Zeitumstaende betrachtet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wurde in den ueberwiegenden Faellen abgewiesen. Angef.