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Audio CD. Condition: Sehr gut. 1 CD, 10 Tracks. CD sehr gut erhalten. LÄUFT! TOP!! Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
Published by Freiburg 1991,, 1111
Seller: Antiquariat Petri, Jena, Germany
Book
Broschürt. Obr., gr 8°, quer, 127s., guter Zustand. , [LZ1.3], . . Deutsch 400g.
Published by Wien, 6. August 1834., 1834
Seller: Antiquariat MEINDL & SULZMANN OG, Wien - Vienna, Austria
Fol. 4 Bll. Br. Verordnet wird in 18 Artikeln.: "Alle Civil- und Militär-Behörden .sollen angewiesen werden . daß kein Deserteur . die Gränze des anderen Staates überschreite . Demjenigen, welcher der Local-Behörde einen Deserteur anzeigt oder überliefert, wird eine Belohnung von 8 Gulden, oder 36 Paoli Toscanischer currenter Münze . zugestanden werden. . Die in den Fällen gegenseitiger Deserteur-Auslieferungen zwischen dem Oesterreichischen und Toscanischen Staate einzuschlagende Straße soll jene von Pistoja oder von Bologna, oder endlich jene von Fivizzano seyn.".- Nur minimal fleckig. Circulare.
Published by Wien, 16. Dez. 1756., 1756
Seller: Antiquariat MEINDL & SULZMANN OG, Wien - Vienna, Austria
Fol. 6 Bll. Br. mit Rückenfalz (vereinzelt leicht braunfleckig). Die aus 16 Punkten bestehende Convention (in deutsch-französischem Paralletext) verordnet u.a.: "Von eben dem 1ten Februarii 1757 anzufangen, keine dieser beyden Mächten einen Deserteuer, so nach dieser Zeit aus der anderen Dienste entwichen, zu seinen Kriegsdiensten annehmen. Alle Deserteurs sowohl von der Kaiserin Königin, als Seiner Aller-Christlichsten Majestät Trupen ohne Ausnahm . Hand-fest gemachet und allda in so lange angehalten werden sollen, bis sie derjenigen Macht, aus deren Dienst sie entwichen, zugestellet werden können. Wird jegliche beyder Mächten den gemessenen Verbott ergehen lassen, daß . weder auch bey einigen ihrer Trupen von denen Deserteurs beyderseitiger Mächten, Pferd, Gewehr, Montur, oder Rüstung gekauffet, oder verkauffet werden solle. Die Befolgung dieses gegenwärtigen Tractats . durch sechs Jahr fürzudauern" etc. Circulare.
Published by Wien, 31. Juli 1744., 1744
Seller: Antiquariat MEINDL & SULZMANN OG, Wien - Vienna, Austria
Einblattdruck. Ca. 34 x 42 cm (Faltspuren. Papier gebräunt, Unterkante wasserrandig. Rückseite mit hands. Anmerkung). Verordnet wird: ". und beynebens auch nach befund der Sachen, oder Umständen nach in eine besondere gemessene Geld- oder wol gar Leibs-Straf von Unserer N.Oe. Regierung erkannt werden solle . oder Unterschleif-Geber deren Ausreisseren folgendes Poenle statuiret . von dem jenige, welcher den Unterschleif gibet, drey Ducaten . einen solchen Denuncianten auch 50. Ducaten zur Disection ausgesetztet . und wider sie nach beschaffenen Umständen auch mit der Lebens-Straf befahren werden solle.". Circulare.
Published by Wien, 25. März 1803 u. Salzburg 5. April 1803., 1803
Seller: Antiquariat MEINDL & SULZMANN OG, Wien - Vienna, Austria
Kl.-Fol. 4 Bll. Br. (etw. braunfleckig). Verordnet wurde: ". wegen wechselseitiger Auslieferung der Deserteurs . hiezu ausdrücklich Bevollmächtigte . Grafen von Cobenzl, Ritter des goldenen Vließes . dann dem Wohlgebohrnen Peter von Duca . und Wohlgebohrnen Friedrich Marquis Manfredini . verabredet und festgesetzt worden: Alle und jede zu Pferd und zu Fuß dienende, inngleichen Pack- und Artillerie- auch sonstige Fuhrwesens-Knechte . wenn sie . desertiren . in Verhaft und Verwahrung genommen, und alsogleich die kaiserl. königl. Deserteurs in Linz oder Spital, Kufstein, Frankenmarkt, Braunau, Ulrichsberg, Mark-Aigen, Hofkirchen und Münzkirchen, die Großherzoglichen aber in Tittmoning, St. Michael, Zell im Pinzgau, Straßwalchen, Griesbach, Jandelsbrunn, Wegscheid, Oberzell oder Hafnerszell ausgeliefert werden.". Circulare.
Published by Luxembourg, Chez la Veuve Jean Baptiste Kleber, Imprimeur de Sa Majesté Imperiale & Roiale Apostolique., 1766
Book
31 x 19 cm. [1] Bl., 8 Seiten. Mit zwei verschiedenen großen Wappen-Holzschnitten. Heftstreifen. Handschriftlicher Vermerk auf dem Titelblatt. Hs. Seitenzahlen. Van der Vekene, Die Luxemburger Drucker und ihre Drucke bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Nr. I.114. Vertrag zwischen den Österreichischen Niederlanden und Frankreich über die Auslieferung von Überläufern.