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Farbig lithogr. Einzelblatt (41 x 29.5 cm) mit dezenten partiellen Glanzeffekten a. festem (Litho-) Papier, Sujet : in herbstlicher Stimmung auf städtischem Platz mit Häuserkulisse, parlierenden Passanten und einem vorbei eilenden Mädchen mit Einkaufskorb, vor grossem Brunnen als Wache etwas steif schreitender Soldat (Infanterist) des Landsturms mit rötlichem Vollbart, Tschako (Käppi) mit umlaufendem Schirm wohl Ord. 1869 od. 1875, mit orangem Pompon, rot-gelber Kokarde (ev. Genf) und mont. Nummer '10', ein Langgewehr (wohl Ordonnanz-Repetiergewehr in der Art Vetterli Ord. 1878 od. 1881 Kaliber 10.4 mm od. allenfalls eine Kleinkaliberwaffe) am Tragriemen über die rechte Schulter getragen, in brauner Hose und graublauem Kaput, dieser mit Umlegekragen mit roten, gezahnten Spiegeln, am linken Ärmel eine eidg. Armbinde. - Blatt marginal leicht gebräunt, wenig bestossen, in der linken unteren Ecke mit sauber hinterlegtem Randeinriss. Leichtere Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft recht gutes Exemplar - - Keller Nr. 21/34 (p. 207); Barth 25705 u. Lipperheide Qf 5 (für den deutschsprachigen Titel) - Blatt u.r. bezeichnet 'Lith. Artistique Zurich (c. d. Frey & Conrad)', i.e. Lithogr. Kunstanstalt vorm. Frey & Conrad - Der in einem besonderen Lokalkolorit (ev. Genf; zur entspr. Kantonal-Kokarde vgl. H. Schneider 1968, Tafel 79) dargestellte Landsturmsoldat steht für diese neue Heeresklasse : "1886 folgte das Bundesgesetz betreffend den Landsturm der Schweizerischen Eidgenossenschaft. [.] Bis 1907 war die Armee in vier Heeresklassen eingeteilt": Auszug (20-32 J.), Landwehr I. u. II (33-39, bzw. 40-44 J.), und Landsturm (45-50 J.). "Im Landsturm befanden sich auch nichtausgebildete Wehrpflichtige. [.] Unser jetziger Landsturm darf nicht auf die gleiche Stufe gestellt werden mit dem Landsturm vor 1907 [.]." (K. Egli, 1912, p. 46, p. 81 u. p. 152) - "1886 beschloss man, auch den Landsturm [.] möglichst vollständig auszurüsten. [Dieser] trug bis dahin einzig den Kaput als einheitliches Bekleidungsstück und dazu die eidgenössische Feldbinde. Als Kopfbedeckung waren Tschakos der letzten oder vorletzten Ordonnanz oder gar nur Mützen oder Filzhüte anzutreffen. Vereinzelt fehlten auch ordonnanzmässige Beinkleider, und die Abgabe der übrigen Ausrüstungsgegenstände scheint der Phantasie der kantonalen Zeughäuser überlassen worden zu sein." (J. Burlet, 1992, p. 62; die rote Feldbinde wurde im Jahre 1883 "magaziniert. Sie bestand in dieser Form seit dem Jahre 1840 und soll fortan nur noch im Kriegsfall abgegeben werden", p. 59) - Zum dargestellten Langgewehr (ungewöhnliches Visier, ev. auslaufende eiserne Schaftgarnitur) vgl. H. Schneider et al., Handfeuerwaffen System Vetterli, 1970, bes. p. 38 ff. - Aufschlussreich ist eine dreiteilige Folge in ASMZ 1887, H. 16-18, 'Ueber unsere Landsturm-Organisation', d.h. zum "neuen Bestandtheil der schweizerischen Wehrkraft": "Ein ungeordneter Landsturm, wie man ihn bei den Kriegsereignissen in der Schweiz im letzten [18.!] und auch in diesem Jahrhundert einige Mal gesehen hat, würde für die Landesvertheidigung mehr hinderlich als förderlich sein. [.] Die Landsturm-Einrichtung wird nützlich, wenn sie uns Mittel bietet, den im Auszug und in der Landwehr entstehenden Abgang zu ersetzen; wenn der Landsturm die Armee im Felde durch Bewachen entfernter Grenzstrecken, Beschützen der Magazine, Bahnen, Beistellen von Besatzungen, Uebernahme von Detachementen, Ausführen von Schanz- und anderen Arbeiten entlastet [.]. Um diesem Zwecke zu entsprechen, bedarf der Landsturm einer festen Organisation und einer den Anforderungen der Gegenwart entsprechenden Bewaffnung." (etc.; H. 16, p. 125). Letztere soll "in gezogenen Hinterladungs-Gewehren bestehen. [.] Schlagwaffen, Sensen, Hellebarden, Morgensterne u. dgl. dürfen nicht geduldet werden." (p. 126). --WENN NICHT ANDERS GEWÜNSCHT, ERFOLGT DER VERSAND GEROLLT IM SPEZIALKARTON - Sprache: de, fr. Seller Inventory # MU101431
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