About this Item
Farbig lithogr. Einzelblatt (41 x 29.5 cm) mit dezenten partiellen Glanzeffekten a. festem (Litho-) Papier, Sujet : im gemauerten Aufgang zum (wohl etwas frei gestalteten) Schloss Rapperswil in selbstbewusster Pose stehender Oberstleutnant der Militärjustiz mit rotblondem Bart, den rechten Fuss leicht vorgestellt, den langen, weit geschnittenen graublauen Offiziersmantel mit breiten Revers u. orangen Passepoils lose um die Schultern gelegt, die linke Hand mit den zusammengeknüllten weissen Handschuhen am Säbelgriff (wohl eidg. Ord. 1867) mit dem etwas verwickelten Schlagband, Tschako (Käppi) mit 2 breiten Streifen (ca. 8 mm Borden, Borten, Galons), schwarzer Pompon, eidgen. Kokarde u. mont. eidgen. Kreuz, orange passepoilierte dunkelblaue Uniform mit weissen Knöpfen. - Blatt marginal leicht gebräunt, im Fuss des Bundstegs und im Kopfsteg mit sauber hinterlegten kleinen Randeinrissen (Darstellung nicht tangiert). Etwas Alters- u. leichte Gebrauchsspuren. Gesamthaft recht gutes Exemplar - - Keller Nr. 21/29 (p. 207); Barth 25705 u. Lipperheide Qf 5 (für den deutschsprachigen Titel) - Bildlegende in Deutsch und Französisch - Attraktive grossformatige Uniformdarstellung, u.r. bezeichnet '[Druck:] Lith. Artistique Zurich (c. d. Frey & Conrad)', i.e. Lithographische Kunstanstalt vorm. Frey & Conrad - Farbabbildung bei H. Schneider, 1968, Taf. 53 u. bei Léderrey 1929, p. 224 - "Die Offiziere erhalten vom Bunde unentgeltlich die Bewaffnung, das Reitzeug und die persönliche Ausrüstung ohne die Bekleidung, die sie selbst anzuschaffen haben." (K. Egli, 1912, p. 223) - "Für die Armee reicht die bürgerliche Rechtsprechung nicht aus; es besteht deshalb in allen zivilisierten Staaten eine besondere Militärgerichtsbarkeit, der die Militärpersonen und ihnen Gleichgestellte unterworfen werden. [.] Die Militärjustiz wird ausgeübt durch die Divisions- und Ersatzgerichte, das Militärkassationsgericht und das ausserordentliche Militärgericht. Die Justizoffiziere müssen juristische Bildung besitzen und als Truppenoffiziere gedient haben." (Egli, 1912, p. 120 f.) - Der Bestand an Justizoffizieren in den späten 1880er Jahren betrug um die 35-40 Mann (vgl. dazu ASMZ 1888 ff.). Nach 1890 lassen sich solche Zahlen nicht mehr ohne weiteres beibringen, doch scheinen sie sich progressiv entwickelt zu haben; jedenfalls ergab sich bis 1893 schon eine Verdoppelung auf 81 (1893, H. 20, p. 161). Gemessen an der ganzen Armee waren (und blieben) die Angehörigen dieses Dienstzweiges hingegen immer eine verschwindend kleine, aber auch sehr spezielle Gruppe. --Das Werk von Estoppey/Eggimann ist die bedeutendste Kollektion von Uniformdarstellungen der Ordonnanz 1888 (Léderrey 1929, p. 224 f.: '1872-3/1886'), hergestellt (noch) im aufwendigen und hochwertigen Druckverfahren der Farblithographie. Die bunten Uniformen von Mannschaft und Offizieren, letztmals festgelegt in der Ordonnanz von 1898, wurden durch die feldgraue Kleidung der Ordonnanzen von 1914/1915 und 1917 ersetzt (s. J. Burlet, Geschichte der eidgenössischen Militäruniformen, 1992) - Estoppeys Werk "ist etwas vom Besten aus dieser Zeit. Es zeigt uns detailgetreu die Uniformierung und Ausrüstung der Armee in den Ordonnanzen 1875 und 1888" (J. Burlet, private Mitt.) -- David Estoppey (Genève 1862-1952 ibid.), peintre, dessinateur et lithographe. Elève de Barthélemy Menn et camarade de Ferdinand Hodler (BLSK u. SIKART). "Mentionnons [.] une importante série de 34 aquarelles [.] pour l'illustration de 'L'Armée suisse' [.]" (Brun, KLS 1, 1905) -- WENN NICHT ANDERS GEWÜNSCHT, ERFOLGT DER VERSAND GEROLLT IM SPEZIALKARTON - Sprache: de, fr. Seller Inventory # MU101427
Contact seller
Report this item