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  • First Edition
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  • Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (graues Ganzleinen / GLn / Ln / OLn im Format gr.8vo 16 x 21 cm) mit Rücken- und Deckeltitel. 344 Seiten mit Vorwort von Ministerialdirektor und Leiter der Beamtenabteilung im Reichsministerium des Innern Dr. Schütze sowie ausführlichem Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Sachregister. Mitgewirkt haben bei der Herausgabe Max Eggerdinger (Reichshauptstellenleiter, Leiter der Hauptabteilung "Beamtenpolitik und Beamtenrecht" im Hauptamt für Beamte der Reichsleitung der NSDAP), Alwin Ulrich (Regierungsrat im Reichsministerium des Innern, Sachbearbeiter im Hauptamt für Beamte der Reichsleitung der NSDAP) sowie Alfred Kühne (Reichsstellenleiter, Leiter der Abteilung "Laufbahnen und Besoldung" im Hauptamt für Beamte der Reichsleitung der NSDAP). - Aus dem Vorwort: "Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 hat dem deutschen Volk den Einheitsstaat gebracht, der durch die Befreiungstaten des Führers im Jahre 1938 seine Vollendung in der Wiedervereinigung mit der Ostmark und dem Sudentenland gefunden hat Es war Aufgabe der dem Neuaufbaugesetz folgenden Jahre und bleibt weiter Aufgabe der Zukunft, diese Reichseinheit zu gestalten und in die Form zu bringen, die dem Wesen des deutschen Volkes entspricht. Ein wesentliches Mittel zur Gestaltung der Reichseinheit ist die Bildung eines einheitlichen Beamtenkörpers. Das Deutsche Beamtengesetz vom 26.Januar 1937 hat erstmalig in Deutschland auf dem Gebiete des Beamtenrechts der bisherigen territorialen und organisatorischen Zersplitterung ein Ende bereitet und für alle Beamten, mögen sie unmittelbar im Dienste des Reiches oder in dem der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen, ein Einheitsrecht geschaffen. Es bedeutet einen weiteren hochbedeutsamen Schritt auf dem Wege zur Schaffung eines einheitlichen Beamtenkörpers, wenn jetzt unter dem 28. Februar 1939 zur einheitlichen Regelung der Laufbahnen aller deutschen Beamten die Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten ergangen ist Aus dem Inhalt der Verordnung mag hier nur auf einige besonders bedeutungsvolle Vorschriften hingewiesen werden: Nach dem Vorspruch des DBG. soll ein im deutschen Volk wurzelndes, von nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungenes Berufbeamtentum, das dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, in Treue verbunden ist, einen Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates bilden. In der Erkenntnis, daß dieser Gedanke nur verwirklicht werden kann, wenn der künftige Beamte innerlich auf das engste mit der Partei, die den nationalsozialistischen Staat trägt, verknüpft ist, stellt die Verordnung das Gebot auf, daß der Bewerber um eine Beamtenstelle Mitglied der Partei oder einer ihrer Gliederungen sein muß. Ein Beamter, der von nationalsozialistischem Geiste vollkommen durchdrungen ist, wird ein treuer Diener des deutschen Volkes sein; er vermag in der Volksgemeinschaft aufzugehen, sich als Kamerad zu fühlen und stets Berater und Helfer seiner Volksgenossen zu sein. . . Die Verordnung beseitigt das überspitzte und ungesunde Berechtigungswesen . . . - Deutsches / Drittes / Großdeutsches Reich, Großdeutschland und sein nationalsozialistischer Beamtenkörper, Antisemitismus, Rassengesetzgebung deutsches Berufsbeamtentum, NS.-Beamtenrecht, nationalsozialistisches Gedankengut der Beamten, Reichs- und Länderbeamte, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Abstammung, Begriff des Mischlings, Eheschließung mit nichtjüdischen und jüdischen Mischlingen, politische Beamte, Reichsbankbeamte, Reichsbürgerrecht, Ruhegehalt, Ruhestandsbeamte, Titelführung, Beamten-Treueid, unmittelbare Reichsbeamte, , . - Erstausgabe in guter Erhaltung (Einband minimal fleckig, einige Anstreichungen im Text, Papier leicht gebräunt, sonst gut); weitere Beschreibung s.Nr. 21368 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • (noch zu Nr.10601:) " . . . wie es sich besonders in der Systemzeit herausgebildet hatte. Ausdrücklich wird hervorgehoben, daß kein Bewerber allein deshalb bevorzugt werden darf, weil er eine höhere Schul- oder Fachbildung besitzt . Der Beruf eines deutschen Beamten ist deshalb so schwer, weil er den Menschen in seiner ganzen Person erfaßt. Die an ihn gestellten Anforderungen müssen deshalb so hoch sein, weil Gedeihen, Glück und Wohlfahrt des deutschen Volkes zu einem Teil durch das Vertrauen des Führers in die Hand des deutschen Beamten gelegt werden. Das Beamtenverhältnis ist auf ethischer Grundlage aufgebaut und stellt deshalb an den Beamten die höchsten Ansprüche in bezug auf sittliche Werte. Von ihm wird das Höchstmaß an Charaktereigenschaften, Gesinnung und Betätigung verlangt, was überhaupt einem Volksgenossen zugemutet werden kann; denn er soll nicht nur die Pflichten erfüllen, sondern einem jeden Volksgenossen darüber hinaus ein Vorbild sein. Die Pflichten des Beamten sind also an Art, Umfang und Inhalt gegenüber den Pflichten der übrigen Volksgenossen derart gesteigert, daß sie das Höchstmaß dessen darstellen, was menschliche Pflichterfüllung überhaupt zu leisten vermag." - Aus dem Inhalt: Die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Einstellung als Beamter (u.a. Deutschblütigkeit, Reichsbürgerschaft, Leumund, politische Zuverlässigkeit, Mitgliedschaft bei der Partei und ihren Gliederungen, Verleihung einer Planstelle, weibliche Bewerber) / Zusammenhängender Text der Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten vom 28. Februar 1938 (u.a. einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst, Fortbildung) / Laufbahnübersichten und Meldestellen, Zivilanwärter, Lehrer, Besoldung) / Laufbahnvorschriften / Reichsgrundsätze über Einstellung, Austellung und Beförderung vom 14. Oktober 1936, samt Erläuterungen dazu / Reichsliste der Höheren technischen Lehranstalten / Kurzschriftprüfung bei Behörden / Verwaltungsakademien / Verordnung des Führers und Reichskanzlers zum Wehrmachtversorgungsgesetz vom 14. Oktober 1936 / Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der SS-Verfügungstruppe / Verordnung zum WFVG für die Angehörigen der ehemaligen österreichischen Wehrmacht / Gehaltstabellen, Wohnungsgeldzuschuß, Kinderzuschläge / Übersichtstafeln zum Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 und zum Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935Ganz am Ende des Buches, nach den Verlagsanzeigen , folgen noch sieben Seiten "Übersichtstafeln zum Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 und zum Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 nach der Ausführungsverordnung vom 14. November 1935 (diese Tafeln, die sich in Heft 16 der Schriftenreihe des Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst befinden, sind von dessen Propagandaleiter Willi Hackenberger gefertigt und mit seiner Genehmigung hier abgedruckt." Hier ist anhand von sechs ganzseitigen Schaubildern angegeben: "1. An wen kann / darf das Reichsbürgerrecht verliehen werden? 2. Wer ist Deutschblütiger, Jude, Mischling 1./2. Grades? 3. Wer gilt als Jude? 4. In welchen Fällen ist die Ehe gestattet, wann werden die Kinder daraus Juden oder Juden-Mischlinge? 5. In welchen Fällen ist die Ehe nur mit Genehmigung zugelassen? 6. Welche Eheverbote für Juden? 7. Wie ist ein Mischling anzusehen, der aus einer Ehe mit einem Juden stammt, die nach dem 17.9.1935 geschlossen ist? 8. Wie ist ein Mischling anzusehen, der aus verbotenem außerehelichem Verkehr mit einem Juden stammt und der nach dem 31.7.1936 außerehelich geboren wird? 9. Wer gehört der deuschen Bluts- und Volksgemeinschaft an, kann Reichsbürger werden? 10. Wer gehört nur der deutschen Volksgemeinschaft an, kann Reichsbürger werden? 11. Wer gehört der jüdischen Bluts- und Volksgemeinschaft an, kann nicht Reichsbürger werden?"). - Deutsches / Drittes / Großdeutsches Reich, Großdeutschland und sein nationalsozialistischer Beamtenkörper, Antisemitismus, Rassengesetzgebung deutsches Berufsbeamtentum, NS.-Beamtenrecht, nationalsozialistisches Gedankengut der Beamten, Reichs- und Länderbeamte, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Abstammung, Ahnenpaß, Beamte auf Lebenszeit / Widerrufszeit / Beamte der Deutschen Reichsbahn, Dienstbezüge, Dienstherr, -entlassung, -reise, -Dienststrafgericht, -kammer, Dienst- und Treueverhältnis zu Führer und Reich, Gliederungen der NSDAP, Gemeindebeamte, Kameradschaftlichkeit unter Beamten, Begriff des Mischlings, Eheschließung mit nichtjüdischen und jüdischen Mischlingen, politische Beamte, Reichsbankbeamte, Reichsbürgerrecht, Ruhegehalt, Ruhestandsbeamte, Titelführung, Beamten-Treueid, unmittelbare Reichsbeamte Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.