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  • Seller image for Qualitätssicherung und Qualitätsförderung in der Universität - Lichtgedanken. Jenaer Universitätsschriften 1 for sale by Versandantiquariat Jena

    Hardcover. Condition: leichte Gebrauchsspuren. TitelQualitätssicherung und Qualitätsförderung in der Universität / Klaus Dicke (Hg.) Person(en)Dicke, Klaus (Herausgeber) Kübel, Klaus (Mitwirkender) Willems, Gottfried (Mitwirkender) Hornbostel, Stefan (Mitwirkender) Mummendey, Amélie (Mitwirkender) Markschies, Christoph (Mitwirkender) Hogrebe, Wolfram (Mitwirkender) Schmitt-Rodermund, Eva (Mitwirkender) Frost, Marina (Mitwirkender) Breitbach, Michael (Mitwirkender) Gutjahr-Löser, Peter (Mitwirkender) Gemmeke, Peter (Mitwirkender) Scholz, Götz (Mitwirkender) Koschmieder, Kurt-Dieter (Mitwirkender) Wiederanders, Bernd (Mitwirkender) Bauer-Wabnegg, Walter (Mitwirkender) VerlagWeimar : wtv-Campus Zeitliche EinordnungErscheinungsdatum: 2012 Umfang/Format206 S. : graph. Darst. ; 24 cm ISBN/Einband/Preis978-3-941830-16-5 Pp. : EUR 24.90 (DE), EUR 25.60 (AT) EAN9783941830165 Sprache(n)Deutsch (ger) BeziehungenLichtgedanken ; Bd. 1 SchlagwörterHochschulpolitik ; Qualitätsmanagement ; Kongress ; Jena DDC-Notation378.1070684 [DDC22ger] Sachgruppe(n)370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen INHALTSVERZEICHNIS 7 Vorwort 9 Klaus Kübel Es lebe die Vielfalt der Strukturen - Abschiedsrede vom 22. Februar 200y 15 Gottfried Willems Begrüßung zum Gedenksymposium für Dr. Dr. h.c. Klaus Kübel 19 Klaus Dicke Qualitätssicherung und Qualitätsförderung an der Friedrich-Schiller- Universität Jena. Klaus Kübels Vermächtnis 1. QUALITÄT MESSEN 36 Stefan Hornbostel Von den Möglichkeiten und Unmöglichkeiten, wissenschaftliche Leistung zu messen 51 Amelie Mummendey Die Qualität der Qualität. Herausforderung an die Autonomie der Universität 62 Christoph Markschies Wie messen wir Qualität in den Geisteswissenschaften? 77 Wolfram Hogrebe Kleine Fächer - Große Wirkung 87 Johann Komusiewicz Was ist gute Bildung? Wie kann man Qualität von Bildung messen? 2. QUALITÄT MIT LEBEN FÜLLEN 96 Eva Schmitt-Rodermund Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen? Nachfragen zur Qualitätssicherung durch Studierendenauswahl 105 Marina Frost Qualitätssicherung und Personalentscheidung 115 Michael Breitbach Gute Berufungen - vom Beruf der Universitäten 3. QUALITÄT SICHERN UND VERWALTEN 130 Peter Gutjahr-Löser Konstanten und Variable in der Universitätsverwaltung - Gedanken über die Frage, wann ein Universitätskanzler erfolgreich ist 140 Peter Gemmeke Rechtsförmlichkeit als Element der Qualitätssicherung 148 Götz Scholz Qualitätsmanagement an Hochschulen - Möglichkeiten und Grenzen von Qualitätssicherung in Verwaltung und Wissenschaft am Beispiel der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 165 Klaus Bartholme Wie viel Qualität können wir uns leisten? 4. QUALITÄT VERANLASSEN? 176 Kurt-Dieter Koschmieder Qualitätssicherung durch Akkreditierungsverfahren? Ein Erfahrungsbericht 190 Bernd Wiederanders Der Einfluss der Föderalismusreform auf die Qualität universitärer Forschung 199 Walter Bauer-Wabnegg Das Thüringer Landesprogramm ProExzellenz stärkt Qualität der Forschungsförderung In deutscher Sprache. 208 pages. 227x150 mm.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Bauingenieurwesen, Note: 1,7, Technische Universität Darmstadt (Institut für Verkehr), Veranstaltung: Bahnsysteme & Bahntechnik, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist die Erarbeitung von den rechtlichen Grundlagen für die Umgestaltung von regionalen Bahnhöfen und ihrer Umfelder. Dabei werden die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Eisenbahnbundesamt (EBA) und kommunaler Bauleitplanung geklärt. Darüber hinaus sollen für diese Umgestaltungen Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf kommunalen und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Anschließend wird beispielhaft am Bahnhof Wertheim aufgezeigt, wie eine solche Umgestaltung unter Berücksichtigung der erarbeiteten Grundlagen aussehen kann. Neben diesem Ergebnis wird auch eine Handlungsempfehlung für alle Beteiligten ausgesprochen.Die Bauleitplanung stellt die unterste Planungsstufe der Gesamtplanung dar. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die Bauleitpläne aufzustellen. Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidet i. d. R. die Baugenehmigungsbehörde. Begrenzt wird die Reichweite der Planungshoheit der Gemeinde u. a. durch die privilegierte Fachplanung von Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Bei der Eisenbahnplanung werden i. A. Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung geplant, weshalb die Fachplanung hier Anwendung findet und Vorrang vor der Bauleitplanung hat. Das Fachplanungsrecht bedient sich des Planfeststellungsverfahrens (PFV). Es ist u. a. dann durchzuführen, wenn Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen gebaut oder geändert werden sollen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist i. d. R. das EBA. Das PFV basiert auf dem Anhörungsprozess, dessen Ergebnisse die Grundlage für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bilden. Wird das Vorhaben genehmigt, ergeht ein Planfeststellungsbeschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch das Plangenehmigungsverfahren (PGV) und das Entfallen von PFV und PGV in Frage. Eine Eisenbahnanlage ist durch eine Widmung gekennzeichnet. An diese ist der Vorrang der Fachplanung vor der Bauleitplanung geknüpft. Soll eine Anlage von der Planungshoheit der Fachplanung wieder an die Planungshoheit der Kommune (Bauleitplanung) übergehen, muss die Anlage zuvor entwidmet werden. Sollen Um- oder Neubauten auf Eisenbahnflächen durchgeführt werden, sind drei Fälle zu unterscheiden. 204 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Bauingenieurwesen, Note: 1,7, Technische Universität Darmstadt (Institut für Verkehr), Veranstaltung: Bahnsysteme & Bahntechnik, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist die Erarbeitung von den rechtlichen Grundlagen für die Umgestaltung von regionalen Bahnhöfen und ihrer Umfelder. Dabei werden die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Eisenbahnbundesamt (EBA) und kommunaler Bauleitplanung geklärt. Darüber hinaus sollen für diese Umgestaltungen Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf kommunalen und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Anschließend wird beispielhaft am Bahnhof Wertheim aufgezeigt, wie eine solche Umgestaltung unter Berücksichtigung der erarbeiteten Grundlagen aussehen kann. Neben diesem Ergebnis wird auch eine Handlungsempfehlung für alle Beteiligten ausgesprochen.Die Bauleitplanung stellt die unterste Planungsstufe der Gesamtplanung dar. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die Bauleitpläne aufzustellen. Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidet i. d. R. die Baugenehmigungsbehörde. Begrenzt wird die Reichweite der Planungshoheit der Gemeinde u. a. durch die privilegierte Fachplanung von Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Bei der Eisenbahnplanung werden i. A. Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung geplant, weshalb die Fachplanung hier Anwendung findet und Vorrang vor der Bauleitplanung hat. Das Fachplanungsrecht bedient sich des Planfeststellungsverfahrens (PFV). Es ist u. a. dann durchzuführen, wenn Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen gebaut oder geändert werden sollen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist i. d. R. das EBA. Das PFV basiert auf dem Anhörungsprozess, dessen Ergebnisse die Grundlage für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bilden. Wird das Vorhaben genehmigt, ergeht ein Planfeststellungsbeschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch das Plangenehmigungsverfahren (PGV) und das Entfallen von PFV und PGV in Frage. Eine Eisenbahnanlage ist durch eine Widmung gekennzeichnet. An diese ist der Vorrang der Fachplanung vor der Bauleitplanung geknüpft. Soll eine Anlage von der Planungshoheit der Fachplanung wieder an die Planungshoheit der Kommune (Bauleitplanung) übergehen, muss die Anlage zuvor entwidmet werden. Sollen Um- oder Neubauten auf Eisenbahnflächen durchgeführt werden, sind drei Fälle zu unterscheiden.

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    Paperback. Condition: Like New. Like New. book.