Das neue Eherecht für Großdeutschland
Bechert, R. und J. Wiefels:
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Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (weißblaue Broschur / Kartoneinband im Format 17,3 x 22,3 cm) mit Rücken- und Deckeltitel. 92 Seiten mit Inhalts-, Schrifttums-, Abkürzungs- und Sachverzeichnis. Aus dem Inhalt: "Erster Abschnitt: Eheschließung / I. Verlöbnis / II. Voraussetzungen der Eheschließung / III. Vollzug der Eheschließung / IV. Zwischenstaatliches Eheschließungsrecht / Zweiter Abschnitt: Nichtigkeit und Aufhebung der Ehe / I. Nichtigkeit der Ehe / II. Aufhebung der Ehe / Dritter Abschnitt: Persönliche Rechtswirkungen der Ehe / I. Pflicht zur ehelichen Gemeinschaft / II. Rechtstellung der Ehegatten im einzelnen / III. Unterhaltspflicht / Vierter Abschnitt: Scheidung der Ehe / I. Die Scheidungsgründe / II. Ausübung des Scheidungsrechts / III. Folgen der Scheidung / IV. Übergangsregelung / Fünfter Abschnitt: Sonderregelungen für die Alpen- und Donaureichsgaue und den Sudetengau / I. Das österreichische Verlöbnisrecht / II. Ehenichtigkeit und Eheaufhebung / III. Persönliche Rechtswirkungen der Ehe / IV. Scheidung von Tisch und Bett". Mit Vermerk auf Seite 6: "Die Vorschriften, die in den Alpen- und Donaureichsgauen und im Sudetengau nicht gelten, sind mit einem Doppelstrich am Rande kenntlich gemacht." - Aus der Einleitung: "Das Eherecht ist jetzt hauptsächlich in dem Ehegesetz vom 6. VII. 1938 (Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet) enthalten. Dieses Gesetz, das auf den wichtigsten Gebieten des Eherechts die deutsche Rechtseinheit verwirklicht hat, bedeutet den ersten Schritt zur umfassenden Reform des gesamten Familienrechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Die Vorwegnahme der Reform des Eherechts erklärt sich aus zwei Gründen. Einmal waren die auf diesem Rechtsgebiet zu lösenden Fragen schon weitgehend geklärt, insbesondere durch die von der Akademie für Deutsches Recht geleisteten Vorarbeiten. Ferner war die sofortige Neuordnung des österreichischen Eheschließungs- und Ehescheidungsrechts dringend erforderlich, weil die dort geltenden starren dogmatisch-kirchlichen Rechtsnormen zu untragbaren Mißständen geführt hatten. Insbesondere konnte nach dem österreichischen Recht eine Ehe, wenn auch nur ein Ehegatte bei der Eheschließung Katholik gewesen war, nicht "dem Bande nach getrennt" (geschieden) werden". - Aufgezeigt wird im vierten Abschnitt "Scheidung der Ehe" das Ehescheidungsrecht in seiner geschichtlichen Entwicklung: vom katholischen Eherecht (welches, weil es die Ehe als Sakrament betrachtet, grundsätzlich keine Ehescheidung kennt) über die Rechte der Aufklärungszeit, welche in der Ehe lediglich einen privatrechtlichen Vertrag sah und daher die Ehescheidung weitgehend zuliess) hin zur Regelung des BGB von 1899 im deutschen Kaiserreich (welches die Ehescheidung nur bei bestimmten Fällen des Verschuldens und bei Geisteskrankheit zuließ) und schließlich gipfelnd in der Rechtsauffassung des Nationalsozialismus (welche die Scheidungsfrage abhängig macht vom Wert der jeweiligen Ehe für die Volksgemeinschaft): dort ist nicht zugelassen eine einvernehmliche Ehescheidung, und das nationalsozialistische Scheidungsrecht geht nicht aus vom Verschuldens-, sondern vom Zerrüttungsgrund-satz. Folglich kann nun eine Ehe geschieden werden wegen Ehebruch / Verweigerung der Fortpflanzung / schuldhafter Ehezerrüttung / ehezerstörender Erkrankung geistiger oder körperlicher Art / Umsiedelung ("Volksdeutsche, die in das Reichsgebiet umsiedeln, können die Scheidung immer dann verlangen, wenn ihr Ehegatte zurückbleibt"). - Nationalsozialismus, nationalsozialistisches Familienrecht, deutsches Volksrecht, Rechtsordnung der deutschen Volksgemeinschaft, völkisches Recht, Scheidungsverfahren, -prozess, -sache, Eheauflösung von Volksgenossen, Familienrecht, Nutzen für die deutsche Voksgemeinschaft, nationalsozialistische Weltanschauung - Später Kriegsdruck, / 3., umgearbeitete und erweiterte Auflage in sehr guter Erhaltung Ver. Seller Inventory # 10007
Bibliographic Details
Title: Das neue Eherecht für Großdeutschland
Publisher: Leipzig, Verlag W. Kohlhammer Abteilung Schaeffer,
Publication Date: 1943
Binding: Soft cover
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