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  • First Edition
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  • Taschenbuch. Condition: Gebraucht. Gebraucht - Sehr gut SG - leichte Beschädigungen oder Verschmutzungen, ungelesenes Mängelexemplar, gestempelt, Versand Büchersendung - PREISHERABSETZUNG 40% Ladenpreis ab 22.05.2014: EURO 114,00 Ladenpreis bis 21.05.2014: EURO 190,00 Der Taschenkommentar zum ABGB und den wichtigsten Nebengesetzen (EheG, EPG, EKHG, neu KSchG) setzt in zweiter Auflage die bewährte praxisorientierte Schnellinformation fort, die die maßgeblichen Einzelheiten unter dem Gesichtspunkt Information vor Dokumentation vermittelt. Dieser Kommentar unterscheidet sich von anderen durch die schnelle Verfügbarkeit und Aktualität der gewünschten Rechtsauskunft. Neben den Großkommentaren, die für die dogmatische Vertiefung unverzichtbar bleiben, benötigt der Gesetzesanwender ein flexibleres Instrument, das ihn zeitsparend über die ständigen Gesetzesänderungen sowie die neueste Lehre und Rechtsprechung auf dem Laufenden hält. Im Vordergrund steht eine möglichst kurze und umfassende Information über die Rechtslage durch verlässliche Wiedergabe des Meinungsstandes in Literatur und Judikatur, und zwar in besonders übersichtlicher Form. Onlineaktualisierung 2.01: Mit der Onlineaktualisierung 2.01 zum Stand Februar 2013 wird der Online-Teil des als BuchPlus erschienenen ABGB-Taschenkommentars auf den Stand des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 (KindNamRÄG 2013) gebracht. Diese Obsorgereform, die zum 1.2.2013 in Kraft trat, bedeutet eine Totalreform des österreichischen Kindschaftsrechts, die auch eine Umnummerierung und neue Systematik aller inhaltlich unveränderten Bestimmungen mit sich brachte. Die inhaltlichen Änderungen betreffen die Bereiche Gleichbehandlung unehelicher Kinder, Namensrecht, Umschreibung des Kindeswohls, gemeinsame Obsorge, Kontaktrecht, verbesserte Entscheidungen des Familiengerichts, Familiengerichtshilfe, Verbesserung der Anlegung von 'Mündelgeld', Sicherung der Wirksamkeit von Vaterschaftsanerkenntnissen sowie einheitliche Altersgrenzen für Adoptionen. Onlineaktualisierung 2.02: Mit der Onlineaktualisierung 2.02 zum Stand März 2013 wird der Online-Teil des als BuchPlus erschienenen ABGB-Taschenkommentars im Allgemeinen Schuldrecht auf den Stand des Zahlungsverzugsgesetzes (ZVG) gebracht. Mit diesem Gesetz, das am 16. 3. 2013 in Kraft getreten ist, wurden Ort, Art und Zeit der Erfüllung von Geldschulden in 907a ABGB in tief greifender Weise neu geregelt. Die Geldschuld wurde in eine Bringschuld umgewandelt, die grundsätzlich nach Wahl des Schuldners durch Übergabe von Bargeld oder durch Überweisung auf ein Konto des Gläubigers erfüllt werden kann. Onlineaktualisierung 2.03: Mit der Onlineaktualisierung 2.03 zum Stand August 2013 werden im Online-Teil des als BuchPlus erschienenen ABGB-Taschenkommentars alle Bestimmungen des ABGB auf den Stand des Zahlungsverzugsgesetzes (ZVG) und im EPG auf den des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013 (AdRÄG 2013) gebracht. Mit dem ZVG, das am 16. 3. 2013 in Kraft getreten ist, wurden Ort, Art und Zeit der Erfüllung von Geldschulden in 907a ABGB in tief greifender Weise neu geregelt. Die Geldschuld wurde in eine Bringschuld umgewandelt, die grundsätzlich nach Wahl des Schuldners durch Übergabe von Bargeld oder durch Überweisung auf ein Konto des Gläubigers erfüllt werden kann. Das AdRÄG 2013 brachte die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Lebensgefährten und eingetragene Partner. Onlineaktualisierung 2.04: Erste Kommentierung zum VRUG!: Die Onlineaktualisierung 2.04 zum Stand Juni 2014 berücksichtigt im Online-Teil des als BuchPlus erschienenen ABGB-Taschenkommentars bereits die durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG, BGBl 2014/33) im KSchG hervorgerufenen Änderungen, die für ab dem 13.6.2014 geschlossene Verträge gelten, pünktlich zum In-Kraft-Treten! BuchPlus: Diese 2. Auflage des ABGB Taschenkommentars wird als BuchPlus herausgegeben. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zum gedruckten Werk Zugang zur BuchPlus-Online-Version erhalten, in welcher die Inhalte des Kommentars aktuell gehalten werden. Außerdem genießen Sie viele weitere Vorteile.