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ISBN 10: 3838626478ISBN 13: 9783838626475
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Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Universität Hamburg (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:Ein internationaler Dreieckssachverhalt liegt vor, wenn bestimmte Einkünfte gleichzeitig der nationalen Besteuerungshoheit von drei Staaten unterworfen werden.Die OECD zählt sogenannte Triangular Permanent Establishment Cases zu den typischen Dreieckssachverhalten . Dabei geht es um die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten, die passive Einkünfte aus einem Drittstaat beziehen und ihnen zugerechnet werden. Eine solche Konstellation ist mit steuerlichen Problemen hinsichtlich Quellensteuerreduktion sowie der Anwendung des Methodenartikels (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Betriebsstättenstaat und Ansässigkeitsstaat des Stammhauses verbunden.Die Grundproblematik der sogenannten Triangular Dual Residence Cases basiert auf der steuerlichen Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften. Die Doppelansässigkeit von Mutter- und/oder Tochtergesellschaft schafft abkommensrechtliche Überschneidungen von bestehenden Abkommen zwischen den beteiligten Staaten bezüglich der Quellenbesteuerung und/oder der Besteuerung durch Ansässigkeitsstaaten von passiven Einkünften. Steuerliche Probleme können auch bei internationalen Personengesellschaften auftreten, deren Gesellschafter in einem anderen als dem Sitzstaat der Personengesellschaft ansässig sind, während die Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Drittstaaten bezieht. Entscheidend ist dabei die Qualifikation der Personengesellschaft entweder als transparente Einheit, deren erzielte Einkünfte anteilig ihren Gesellschaftern zugerechnet werden und von diesen zu versteuern sind, oder als Steuerrechtssubjekt, welche der eigenen, selbständigen Besteuerung wie juristische Personen durch den Sitzstaat der Gesellschaft unterliegen, während die Gesellschafter nur bei Gewinnausschüttungen oder Leistungsentgelten besteuert werden können. Da die jeweilige Qualifikation der Personengesellschaft zu unterschiedlichen Behandlungen im nationalen Recht sowie im Abkommensrecht führt, kommt es bei unterschiedlichen Qualifikationen durch die beteiligten Länder leicht zu Doppel- bzw. Dreifachbesteuerungen.Die besondere abkommensrechtliche Problematik der Dreieckssachverhalte liegt also darin, dass auf einen solchen Sachverhalt Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden sind, die zwischen einzelnen Staaten auf bilateraler Basis geschlossen werden. Neben den Besteuerungsrechten der beiden Vertragsstaaten wird auch ein Besteuerungsrecht eines Drittstaates ausgelöst, der durch das zwischen den beiden anderen Staaten geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen nicht zur Steuerentlastung verpflichtet werden kann. Der Schutz vor einer internationalen Doppelbesteuerung ist für Dreieckssachverhalte auch dann nicht gewährleistet, wenn zwischen allen drei beteiligten Staaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen sind. Aufgrund ihres bilateralen Charakters könnte man annehmen, dass Doppelbesteuerungsabkommen bei multilateralen Situationen, wie den Dreieckssachverhalten, nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen.Die These dieser Arbeit lautet, dass diese Annahme nicht zutreffend ist. Der Verfasser zeigt auf, welche Lösungsmöglichkeiten im Rahmen bilateraler Abkommen bestehen. Dabei wird insbesondere auf die von der OECD 1992 und 1999 veröffentlichten Reporte zum Thema Dreieckssachverhalte eingegangen. Das Ziel dieser Arbeit ist die Klärung der Frage, wie die steuerlichen Probleme bei Dreieckssachverhalten unter Doppelbesteuerungsabkommen entstehen und über welche abkommensrechtlichen Vorschriften des OECD-Musterabkommens sie zu lösen sind.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:1.Einleitung11.1Dr eieckssachverhalte in der Entwicklun. 132 pp. Deutsch.
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Taschenbuch. Condition: Neu. nach der Bestellung gedruckt Neuware - Printed after ordering - Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Universität Hamburg (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:Ein internationaler Dreieckssachverhalt liegt vor, wenn bestimmte Einkünfte gleichzeitig der nationalen Besteuerungshoheit von drei Staaten unterworfen werden.Die OECD zählt sogenannte Triangular Permanent Establishment Cases zu den typischen Dreieckssachverhalten . Dabei geht es um die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten, die passive Einkünfte aus einem Drittstaat beziehen und ihnen zugerechnet werden. Eine solche Konstellation ist mit steuerlichen Problemen hinsichtlich Quellensteuerreduktion sowie der Anwendung des Methodenartikels (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Betriebsstättenstaat und Ansässigkeitsstaat des Stammhauses verbunden.Die Grundproblematik der sogenannten Triangular Dual Residence Cases basiert auf der steuerlichen Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften. Die Doppelansässigkeit von Mutter- und/oder Tochtergesellschaft schafft abkommensrechtliche Überschneidungen von bestehenden Abkommen zwischen den beteiligten Staaten bezüglich der Quellenbesteuerung und/oder der Besteuerung durch Ansässigkeitsstaaten von passiven Einkünften. Steuerliche Probleme können auch bei internationalen Personengesellschaften auftreten, deren Gesellschafter in einem anderen als dem Sitzstaat der Personengesellschaft ansässig sind, während die Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Drittstaaten bezieht. Entscheidend ist dabei die Qualifikation der Personengesellschaft entweder als transparente Einheit, deren erzielte Einkünfte anteilig ihren Gesellschaftern zugerechnet werden und von diesen zu versteuern sind, oder als Steuerrechtssubjekt, welche der eigenen, selbständigen Besteuerung wie juristische Personen durch den Sitzstaat der Gesellschaft unterliegen, während die Gesellschafter nur bei Gewinnausschüttungen oder Leistungsentgelten besteuert werden können. Da die jeweilige Qualifikation der Personengesellschaft zu unterschiedlichen Behandlungen im nationalen Recht sowie im Abkommensrecht führt, kommt es bei unterschiedlichen Qualifikationen durch die beteiligten Länder leicht zu Doppel- bzw. Dreifachbesteuerungen.Die besondere abkommensrechtliche Problematik der Dreieckssachverhalte liegt also darin, dass auf einen solchen Sachverhalt Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden sind, die zwischen einzelnen Staaten auf bilateraler Basis geschlossen werden. Neben den Besteuerungsrechten der beiden Vertragsstaaten wird auch ein Besteuerungsrecht eines Drittstaates ausgelöst, der durch das zwischen den beiden anderen Staaten geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen nicht zur Steuerentlastung verpflichtet werden kann. Der Schutz vor einer internationalen Doppelbesteuerung ist für Dreieckssachverhalte auch dann nicht gewährleistet, wenn zwischen allen drei beteiligten Staaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen sind. Aufgrund ihres bilateralen Charakters könnte man annehmen, dass Doppelbesteuerungsabkommen bei multilateralen Situationen, wie den Dreieckssachverhalten, nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen.Die These dieser Arbeit lautet, dass diese Annahme nicht zutreffend ist. Der Verfasser zeigt auf, welche Lösungsmöglichkeiten im Rahmen bilateraler Abkommen bestehen. Dabei wird insbesondere auf die von der OECD 1992 und 1999 veröffentlichten Reporte zum Thema Dreieckssachverhalte eingegangen. Das Ziel dieser Arbeit ist die Klärung der Frage, wie die steuerlichen Probleme bei Dreieckssachverhalten unter Doppelbesteuerungsabkommen entstehen und über welche abkommensrechtlichen Vorschriften des OECD-Musterabkommens sie zu lösen sind.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:1.Einleitung11.1Dreieck ssachverhalte in der Entwicklun.
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