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  • (noch zu Nr.10165:) - Gerichts- und Rechtsamt der Obersten SA-Führung als oberste Instanz der Stumabteilungs-Gerichtsbarkeit, Finanzhoheit des NSDAP-Schatzmeisters über die Schutzstaffel (SS) einschließlich SS-Verfügungstruppe und SS-Totenkopfverbände, SS-Gericht und SS-Verwaltungsamt samt eigener Rechtsabteilung, Rechtsarbeit der Hitlerjugend HJ in der dortigen Rechtsdienststelle (Rechtsernennung, -schulung), Jugendgerichtshilfe, Rechtsabteilung für Gnadensachen und Verkehrsstrafrecht des NSKK, Gerichts- und Rechtsamt der Reichsstudentenführung (für Disziplinar- und Ehrensachen), Abteilung Recht und Schlichtung der NS-Frauenschaft mit Unterabteilungen in Gau- und Kreisfrauenschaftsleitungen, Parteiverwaltung in der Kampfzeit mit dem Reichsschatzmeister als "Generalbevollmächtigter des Führers in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten der NSDAP", Rechtsstellung allgemein sowie detaillierter Aufgabenbereich im einzelnen des Reichsschatzmeisters NSDAP, vermögensrechtliche Stellung der NSDAP-Gliederungen, Berührung von Partei- und Reichsrecht z. B. bei der Reichzeugmeisterei, Finanzorganisation und vermögensrechtliche Verwaltung der NSDAP, Ämteraufbau des Reichsschatzmeisters (acht Hauptämter), Mitarbeit der Partei bei der Rechtserneuerung, Reichsgrundsätze über Einstellung, Anstellung sowie Beförderung der Reichs- und Landesbeamten, Reichsring für Propaganda und Volksaufklärung, Rechtsbelehrung im Fernsehen / Fernsehsender Paul Nipkow (mit Unterstützung der NS-Rechtsbetreuungsstelle des Gaurechtsamtes Groß-Berlin der NSDAP), Aktion gegen Ächtung der Vorbestraften / Resozialisierung durch NSDAP, Überwachung des Rechtsschrifttums durch die Schrifttumsstelle der NSDAP (".eine Überwachung des Rechtsschrifttums wie überhaupt des gesamten politischen Schrifttums bedeutet keine Zensur im polizeistaatlichen Sinne. Sie stellt auch keine Einmischung in professoralen Meinungsverschiedenheiten dar und bezweckt nicht die Unterdrückung der einen oder anderen Lehrmeinung zugunsten einer hiervon sachlich verschiedenen. Bei der anerkannten Freiheit der wissenschaftlichen Forschung im nationalsozialistischen Staat kann sie lediglich eine Schutzeinrichtung der nationalsozialistischen Bewegung gegen eine irrige und für die Zukunft gefahrbringende Interpretation der nationalsozialistischen Weltanschauung und ihrer Auswirkungen bedeuten. Das entscheidende Kriterium ist also ausschließlich die weltanschauliche Sauberkeit."), Parteiamtliche Prüfungskommission, Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums, Amt für Rechtsschrifttum im Reichsrechtsamt zum Zwecke der Reinerhaltung, Überwachung und Prüfung der vom Verfasser oder Verleger als nationalsozialistisch bezeichneten neu erscheinenden Rechtsliteratur (NS-Bibliographie-Arbeitskreis). Zur Überwachung des deutschen Büchermarktes ist vermerkt: "Zu den vordringlichen Aufgaben des Amtes für Rechtsschrifttum gehört auch der Kampf um die Ausmerzung jüdischen Geistesgutes aus der Rechtsliteratur und die Ersetzung durch arisches Schrifttum. Für die Neuauflage deutsch geschriebener Rechtswerke jüdischer Autoren besteht im nationalsozialistischen Staat keine Veranlassung mehr. Die deutschen Verleger sind daher angewiesen, auf solche Neuauflagen zu verzichten. Die Partei hat weiter gefordert, daß aus sämtlichen öffentlichen oder den Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren nach Möglichkeit zu beseitigen sind, da diese Rechtswerke mit deutscher Rechtswissenschaft nichts zu tun haben. In der nationalsozialistischen Rechtsliteratur kann aus diesem Grunde von Zitaten jüdischer Autoren nur insoweit Gebrauch gemacht werden, als diese zur Darstellung einer jüdischen Mentalität im Recht erforderlich sind."), Begnadigung für Freimaurer (Logenbrüder bis zum 3. Grad) durch die Führer-Amnestie vom 27. April 1937. - Suchbegriffe s.Nr. 31725 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.

  • (noch zu Nr.10165:) - Er schildert zunächst die Problematik der Rechtsform der NSDAP: ursprünglich eingetragener Verein, dann Körperschaft öffentlichen Rechts, zuletzt "Gesamtgemeinschaft": die Rechtsbegriffe der liberalistischen Epoche passen nicht für die "Bewegung", in der Kampfzeit war die Vereinsform ein Notbehelf, nach dem Einheitsgesetz (12.1933) erwies sich auch die Körperschaftsform als ungeeignet für die NSDAP als "kämpferische Truppe einer Weltanschauung" (Neesse) und als "Orden". Breiten Raum nehmen ein: die Behandlung der Gliederungen der NSDAP und der angeschlossenen Verbände, die Kanzlei vom Stellvertreter des Führers (Rudolf Hess, seine Rechtsetzungsbefugnis und sein Einfluß auf die staatliche Führung), das "Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Parteiuniform" vom 20.12.1934 ("Heimtückegesetz"), Stellung und Bedeutung von Reichsminister Dr.Hans Frank (Reichsleiter des NSDAP-Reichsrechtsamtes"Repräsentant der nationalsozialistischen Bewegung auf dem Gebiet des Rechtskampfes und der Rechtsarbeit von ihrem Anfang an, Verteidiger und ständiger Rechtsberater des Führers seit der Kampfzeit" -, die Rechtsabteilung der Reichsleitung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, der NS.-Rechtswahrerbund und die Deutsche Rechtsfront, das Reichsrechtsamt der NSDAP und seine sieben Ämter (Rechtsverwaltung, -politik, -betreuung, -wahrer, -schulung, -schrifttum) sowie seine drei Verlautbarungsorgane "Vertrauliche Mitteilungen", "Informationsdienst des RRA" und "Rechtsspiegel", die Mitglieder-Rechtsschutz-Abteilung der NSDAP mit Spezialkartei (".die Tatsache, daß unbelehrbare Querulanten die Hilfsbereitschaft der Partei ausnutzen und mit immer wiederkehrenden Eingaben und Gesuchen in aussichtslosen und nicht vertretbaren Angelegenheiten nicht nur ein und dieselbe, sondern zu gleicher Zeit die verschiedensten Parteidienststellen belästigen, hat zur Schaffung einer Querulantenkartei mit entsprechend geregelten Aufgaben geführt".); das (eigenständige, riesige) Rechtsamt vom Reichsschatzmeister der NSDAP Franz-Xaver Schwarz (mit acht Hauptämtern und dem Amt für Lotteriewesen einschließlich der Abteilung für Blutorden und Ehrenzeichen samt Reichszeugmeisterei), die Gnadenkanzlei des Führers / Amt für Gnadensachen in der Führer-Partei-Kanzlei: ".eines dieser Ämter ist das Amt III (Gnadensachen). Es hat die Aufgabe, zu allen Gnadengesuchen von Angehörigen der Bewegung Stellung zu nehmen, gleich, ob es sich um Verurteilungen durch Strafgerichte, Parteigerichte oder Disziplinargerichte handelt. Das Amt behandelt weiter auch die Gnadensachen in Freimaurerangelegenheiten und Gnadengesuche von Mischlingen", usw. ". . . Das Gnadenamt der Kanzlei des Führers der NSDAP ist in zwei Abteilungen nach Sachgebieten aufgegliedert: Abteilung I - Strafrechtliche Gnadensachen: Verstöße gegen Berufspflichten / Verstöße gegen die Sicherheit des Verkehrs / Verstöße gegen das Volksganze und die Rechtsordnung / Verstöße gegen die Lebenskräfte des Volkes / Verstöße gegen die deutsche Wirtschaftskraft und das Volksvermögen / Verbrechen und Vergehen aus Gewinnsucht / Verbrechen und Vergehen gegen Leib, Leben und Ehre / Gnadenmaßnahmen / Parteimäßige Gnadensachen / Parteigerichtliche Strafen / Bestrafungen durch die Disziplinar- und Ehrengerichte der Gliederungen / Freimaurersachen / Rassesachen") / Gau Ausland des NSRB als Zusammenschluß der im Ausland lebenden Rechtswahrer, ebenfalls mit besonderer Kartei: "Um den unwürdigen Zustand zu vermeiden, daß reichsdeutsche Firmen oder einzelne Personen zu einer Prozeßvertretung im Ausland . Anwälte verpflichten, hat der Gau Ausland des NSRB eine Weltkartei arischer Rechts- und Patentanwälte eingerichtet. Diese Weltkartei stellt eine Zusammenfassung sämtlicher im Ausland tätigen und auch im übrigen geeigneten arischen Rechts- und Patentanwälte dar.") . . . - weitere Beschreibung s.Nr. 31724 und 31725 ! Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.