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  • Krey,Alexander/Timm,Barbara

    Published by Historischer Verein, Ingelheim, 2017

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    Book First Edition

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    Heft. Condition: Sehr gut. 1. Auflage. 42 S. mit einigen s/w-Abbildungen, unbenutzt, Q-1.

  • Halbleinen 1. - 5. Tsd. 21 cm Gut Umschlag (Gebrauchsspuren) 360 S. / Sprache: deutsch / 505 g / Ges.-Titel: Die Perlenkette ; Bd. 20 / Zustand: Einband an Ecken leicht gestoßen, Buchblock in Ordnung, Schutzumschlag mit Randläsionen.

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Europäisches und Internationales Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [.] Die folgende Seminararbeit widmet sich nach einer historischen Einleitung, die den Weg nach zu den Nürnberger Prozessen in groben Zügen nachzeichnen soll vor allem der in den Jahrzehnten nach den Prozessen nie zum Erliegen gekommen Diskussion nach den Rechtsproblemen der Prozesse. Auch wenn einzig der Hauptanklageprozesse vor einem Internationalen Gerichtshof stattfand, so ist für die Frage nach den Rechtsproblemen die Differenzierung zu den Militärgerichten der Nachfolgeprozesse nur von sekundärer Bedeutung für die Belange dieser Seminararbeit, da die Rechtsgrundlage der nachfolgenden Prozesse in Nürnberg, das Kontrollratsgesetz Nr. 10 sowie eine Militärverordnung, zum allergrößten Teil das Londoner Statut und die auf dieser Grundlage erlassenen Verfahrensordnung für den Internationalen Militärgerichtshof aufnehmen. Um die Darstellung nicht unnötig zu komplizieren, wird daher als Grundlage einzig das Statut verwendet, wobei das Gesagte auf die Nachfolgeprozesse bis auf wenige Ausnahmen übertragbar bleibt. Nach der historischen Einleitung soll der Frage nach den völkerrechtlichen Grundlagen nachgegangen und in einem zweiten Teil dann schließlich der Blick auf elementare Rechtsgrundsätze wie etwa das Gesetzlichkeitsprinzip gewendet werden. 36 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Rechts- und Verfassungsgeschichte des 18. - 20. Jahrhunderts, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Festnahme der letzten Reichsregierung unter Karl Dönitz im Mai 1945 begann für viele Beobachter die Nullstunde Deutschlands. Das weitere Schicksal des Deutschen Reiches war ungewiss und sein rechtlicher Status arg umstritten. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland war auch keineswegs ein Weg, der schon 1945 vorhersehbar gewesen wäre, vielmehr stellt er sich auch als ein Ergebnis der zunehmenden Spannungen zwischen der Sowjetunion und den Westalliierten dar. Die vorliegende Seminararbeit soll holzschnittartig diese Entwicklungslinien nachzeichnen und hierzu vor allem auch die Quellen zu Wort kommen lassen, die eindrucksvoller als jede Paraphrase das Gefühl der Zeit erkennen lassen. 28 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: keine, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar Demokratie in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Demokratieprinzip' und 'demokratische Legitimation' sind schillernde Begriffe des Staatsrechts und zunehmend auch des Europarechts. Die grundgesetzliche Ausgestaltung des Demokratieprinzips hat durch einige Urteiles des Bundesverfassungsgerichts feste Konturen bekommen; doch wie sieht es mit der europäischen Dimension des Demokratiegrundsatzes aus Die Frage nach der Demokratie auf europäischer Ebene wird häufig mit der Feststellung eines Demokratiedefizits eingeleitet oder gar mit der Folgerung einer Demokratieunfähigkeit beantwortet. Doch ist es schon bemerkenswert, dass überhaupt über Demokratie auf europäischer Ebene diskutiert wird. Sähe man in den Gemeinschaft und der Union einzig miteinander verbundene zwischenstaatliche Einrichtungen, die Hoheitsrechte der Mitgliedsstaaten ausüben, gäbe es wahrscheinlich ebenso wenig wie im Rahmen anderer zwischenstaatlicher Organisationen eine Demokratiediskussion. Doch die Gemeinschaft und die Union bilden ein politisches Handlungszentrum mit außerordentlichem Gewicht, deren stetiger Bedeutungszuwachs auch demokratisch untermauert sein soll. Offensichtlich scheint aber auch zu sein, dass die nationale Diskussion nicht unbesehen auf die europäische Ebene übertragen werden kann. Die folgende Seminararbeit soll einen speziellen Aspekt demokratischer Legitimation, nämlich das Legitimationssubjekt, das klassischerweise im Nationalstaat das Volk darstellt, näher beleuchten. Hierbei soll zunächst gefragt werden, ob es überhaupt legitimationsbedürftiges Handeln der Gemeinschaft und der Union gibt, um dann in den nächsten Abschnitten zu fragen, ob es zur Legitimation eines eigenen genuin europäischen Legitimationssubjektes bedarf und wie ein solches ausgestaltet sein kann. 32 pp. Deutsch.


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  • Alexander Krey

    Published by GRIN Verlag Aug 2008, 2008

    ISBN 10: 3640149785ISBN 13: 9783640149780

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Hanse und Hansestädtisches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: [.] Im Kern beschäftigt sich nachfolgende Arbeit mit der Fragestellung, ob es typische, hansische Strukturen des Gesellschaftshandels gegeben hat. In einem ersten Teil sollen zuerst die Grundzüge des hansischen Gesellschaftsrechts anhand der wichtigsten Quelle, des societates-Registers dargestellt werden. Hierbei wird zwangläufig auf die Arbeit von Albrecht Cordes zurückgegriffen werden, der die Geschichte der Rechtinstitute des hansischen Gesellschaftshandels erschöpfend untersucht hat. Im zweiten Teil sollen dann der Versuch unternommen werden, gesamthansische Strukturen aus den Quellen zu extrapolieren, wobei der Blick in den Süden Deutschlands geworfen wird, um anhand der Unterschiede das typisch hansische herauszuarbeiten. Der zeitliche Rahmen der Arbeit ist hierbei aufgrund der gewählten Zielvorstellung begrenzt. Schriftliche Quellen aus der Anfangszeit des hansischen Gesellschaftshandels liegen nicht vor, da der größte Teil der Gesellschaft, die meisten Kaufleute eingeschlossen, Analphabeten waren, sodass die Rechtsgewohnheiten der Kaufleute nur mündlich tradiert wurden. In der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts war der Wanderhandel aufgeben worden, sodass der Kaufmann seine Waren nicht mehr zum selbst Absatztort begleitete. Phillipe Dollinger sieht ihn abgelöst durch einen auf die Leitung seiner Geschäfte konzentrierten Unternehmern. Nun stieg die Alphabetisierungsrate und ab 1311 wurde für 50 Jahre Handelsgesellschaften im Lübecker Niederstadtbuch festgehalten. Das 14. Jahrhundert wird daher auch den Kern der Arbeit bilden. [.] 36 pp. Deutsch.


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  • Alexander Krey

    Published by GRIN Verlag Aug 2008, 2008

    ISBN 10: 3640149769ISBN 13: 9783640149766

    Seller: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germany

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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Spätmittelalterliche Laiengerichtsbarkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: [.] Das Ingelheimer Gericht, das in einem der drei Hauporte Nieder-Ingelheim, Ober-Ingelheim oder Groß-Winternheim tagte, hatte insgesamt drei Funktionen: Es war zwar zum einen als erstinstanzliches Gericht für Klagen gegen Personen des Ingelheimer Reiches sowie als Gericht der belegenen Sache für alle zum Ingelheimer Grund gehörigen Grundstücke zuständig, es war Strafgericht für den ganzen Grund und zudem auch Oberhof. Daneben gab es in den Hauptorten wie auch in den übrigen Orten des Grundes zusätzlich noch Ortsgerichte. In der vorliegenden Seminararbeit sollen allerdings die im Umfang sehr viel zahlreicheren erstinstanzlichen Haderbücher ausgespart bleiben und der Fokus auf die Tätigkeit als Oberhof gelegt werden. Zunächst soll hierzu, nach einem Blick auf die Quellenlage und die Entstehung des Gerichts, die Gerichtsverfassung näher beleuchtet und dann in einem zweiten Teil das Verfahrensrecht dargelegt werden. Ziel ist dabei, die Funktionsweise eines mittelalterlichen Laiengerichts und die Besonderheiten der spätmittelalterlichen Laiengerichtsbarkeit darzustellen. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden hierzu in den Quellenzitaten Hervorhebungen vorgenommen, die das Original nicht kennt. 40 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Recht und Repräsentation, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gibt es keinen terminologischen Konsens zum Begriff der Repräsentation.1 Im Grundsatz kann aber zwischen einer stärker rechtlich-politischen Sichtweise als Stellvertretung sowie einer mehr theologischen Betrachtungsart als Vergegenwärtigung vorgegebener Ideen und Ordnungsstrukturen unterschieden werden.2 Beiden Bedeutungsweisen liegt als gemeinsame Wurzel der lateinische Begriff repraesentatio zu Grunde. Auch wenn beide Formen des Wortgebrauchs begrifflich sehr wohl unterschieden werden können und auch müssen, so sind sie im Mittelalter wie überhaupt Staat und Kirche eng mit einander verbunden und kaum zu trennen. Repräsentation bedeutete für die Herrschenden des Mittelalters in einem sehr starkem Maße die Sichtbarmachung der sozialen Stellung, da der die Herrschaft legitimierende Konsens kein auf ewig erlangter Status war, sondern fortwährend hergestellt und herbeigeführt werden musste.3 Die Notwendigkeit der Vergegenwärtigung von Herrschaft folgte aus der ständigen Notwendigkeit der Legitimation der Herrschaft.4 Zeremoniell und Symbolik als Repräsentationsmittel spielten daher eine große, wenn nicht sogar beherrschende Rolle bei den großen Staatsaktionen des Reiches und der Territorien: So wurden die Reichsfürsten mittels der Übergabe einer Fahne belehnt, der Ritterschlag geschah durch Berührung mit der ritterlichen Waffe des Schwertes und die Kurfürsten bekundeten dem Kaiser ihre Unterwerfung, indem sie ihm als Marschall, Kämmerer, Truchseß und Mundschenk symbolisch dienten.5 Diese reichhaltige Symbolik veranschaulichte Rechtsgeschäfte und machte so das Herrschafts- und Anhängigkeitsverhältnis für jedermann sinnlich wahrnehmbar.6 Mittels dieser Symbolik wurde Herrschaft repräsentiert und Rechtssicherheit erst ermöglicht.7 Im Grunde genommen wurde nicht darstellbares Recht über das Mittel der Symbolik in eine darstellbare Form überführt. Repräsentation war hierbei auch zugleich Kommunikation:8 In der mittelalterlichen Gesellschaft musste sich der Mensch fortwährend durch die Darstellung dessen ausweisen, was er war und zu sein beanspruchte.91 Hofmann 2003, S. 16.2 Wenzel 2005, S. 27.3 vgl. Sauter 2003, S. 11.4 Sauter 2003, S. 11.5 Andermann, AmrhKG 1990, S. 125 (125).6 vgl. Andermann, AmrhKG 1990, S. 125 (125).7 Becker, HRG IV, Sp. 337 (338).8 Sauter 2003, S. 12 f.9 Wenzel 2005, S. 11. 28 pp. Deutsch.


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    Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Steuerung im Wirtschafts- und Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [.] Die folgende Seminararbeit soll versuchen, die Konturen des Gewährleistungsstaatsmodells nachzuzeichnen, wenn auch die Diskussion um die Konzeption des Gewährleistungsstaates noch immer im vollen Gange ist, sodass an einigen Stellen noch kein gesicherter Befund, kein finaler Entwurf zu erkennen ist. 'Lang lebe der Gewährleistungsstaat! Wenn man nur wüsste, was das eigentlich ist' titelte daher Die Welt auch vor einiger Zeit. Zur Verdeutlichung des Modells sollen zunächst in einem kurzen ersten Teil einige wichtige von vielen Stimmen der Literatur als problematisch empfundene Erscheinungen des modernen Staates wiedergegeben werden, die den Ausgangspunkt der Überlegungen zum Gewährleistungsstaat bilden. Danach sollen die Merkmale des neuen Gewährleistungsstaatskonzepts dargestellt werden, wobei dann insbesondere im dritten Teil beispielhaft auf einige Steuerungsinstrumente und Kooperationsformen eingegangen werden soll, durch die der Gewährleistungsstaat verwirklicht wird. Auch soll auf die Kritikpunkte eingegangen werden, die gegen das Modell erhoben worden sind. 32 pp. Deutsch.


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  • HRD. Condition: New. New Book. Shipped from UK. Established seller since 2000.


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  • Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: 'Vom Posthorn bis zum Internet': Geschichte des Rechts der Massenkommunikation, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Der Rundfunk gehört niemand!' Diese in der unmittelbaren Nachkriegszeit geprägten Worte umschreiben in treffender Weise die Grundkonzeption des Rundfunks in den westalliierten Besatzungszonen. Nach der Niederlage des Dritten Reiches hatte die 'Stunde Null' des deutschen Rundfunks begonnen, da die meisten Sender schwer beschädigt oder gar zerstört waren und der Rundfunk in den Dienst der nationalsozialistischen Propaganda gestellt worden war. Als Reaktion auf diese Umstände konzipierte die Westalliierten die Rundfunkordnung neu. Die vorliegende Seminararbeit soll die Entwicklungslinien nachzeichnen, die zur Errichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten durch die westalliierten Besatzungsmächte unter dem Primat der Staatsfreiheit geführt haben, hierbei aber zugleich auch im Kontrast die Entwicklung in der sowjetischen Zone kurz anschneiden. Hierzu sollen allerdings zunächst die wichtigen rundfunkrechtlichen Ereignisse bis 1945 durchaus vertieft dargelegt werden, die letztlich auch die Indienstnahme durch die Nationalsozialisten erleichterten und ohne die damit auch die Ausgestaltung eines staatsfreien oder zumindest staatsfernen Rundfunks durch die Westalliierten nicht erklärt werden kann. Nach Aufbauphase des Rundfunks infolge der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs soll zugleich der Blick auf die Modifikationen der westalliierten Rundfunkordnung durch die deutschen Gesetzgeber gerichtet werden. Hierbei soll beispielhaft die Entwicklung im NWDR, der schon bald nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland aus politischen Gründen zerschlagen wurde, betrachtet werden. Anschließend soll die Betrachtung mit zwei Meilensteinen der deutschen Nachkriegsrundfunkrechtsgeschichte enden: Zuerst soll hier das bahnbrechende Erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Staatsfreiheit des Rundfunks aus dem Grundgesetz ableitete sowie danach das Plebiszit zum Bayerischen Rundfunk, bei dem, einzigartig in der bisherigen Rundfunkrechtsgeschichte, ein Landesvolk den Versuch der verstärkten Einflussnahme auf den Rundfunk durch die Landesregierung verhinderte, untersucht werden. 48 pp. Deutsch.


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  • 832 S., Lit.verz. Gr 8° Kart. *neuwertig*. Die Studie untersucht das Phänomen der spätmittelalterlichen Oberhöfe am Beispiel der Gerichte in Frankfurt, Gelnhausen und Ingelheim in vergleichender Perspektive. Dabei rekonstruiert der Autor die Entstehung, Wirkungsweise und grundsätzliche Funktionsmechanismen von mit nichtstudierten Schöffen ('Laien') besetzten Oberhöfen und zeigt ihre Bedeutung als neue Vernetzung der Gerichte innerhalb vielschichtiger Gerichtslandschaften. Er arbeitet heraus, dass größere Oberhöfe letztlich in zwei Richtungen wirken konnten, nämlich einerseits nach innen, indem sie eine organisierte, binnenstrukturierte, in gewisser Weise 'professionalisierte' Gerichtsbarkeit notwendig machten. Andererseits konnten sie teilweise in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet nach außen rechtsvereinheitlichend wirken, indem sie anderen Gerichten Rechtsauskunft gaben.

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    Gerichts- und Rechtslandschaften des Rhein-Main-Gebietes im 15. Jahrhundert im Vergleich. Die Studie untersucht das Phänomen der spätmittelalterlichen Oberhöfe am Beispiel der Gerichte in Frankfurt, Gelnhausen und Ingelheim in vergleichender Perspektive. Dabei rekonstruiert der Autor die Entstehung, Wirkungsweise und grundsätzliche Funktionsmechanismen von mit nichtstudierten Schöffen (»Laien«) besetzten Oberhöfen und zeigt ihre Bedeutung als neue Vernetzung der Gerichte innerhalb vielschichtiger Gerichtslandschaften. 758 Seiten mit 11 Abb. und einigen Tabellen, gebunden (Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte; Band 30/Böhlau Verlag 2015) untere Ecken etwas berieben. Statt EUR 150,00 1218 g. Sprache: de.

  • Softcover. Condition: neu. 1. Auflage. Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Band 35 534 pages. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------- REZENSION in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 1/2022: "[.] Letztlich basiert diese an Einsichten ungemein reiche Untersuchung auf einer detaillierten und quellennahen Verwaltungsgeschichte der verschiedenen, gerade auch der niederen à mter des Mainzer Domkapitels. [.] Immer wieder aber begegnen dem Leser die hà heren Amtsträger wie die Domprà pste u. a. sowie überhaupt die Domherren, die seit längerem im Fokus der Forschung stehen und für die wertvolles prosopographisches Material geliefert wird. [.]" --------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------ ----------------------------------- Das Mainzer Domkapitel war das wichtigste Domkapitel während der Zeit des Alten Reichs, da es den Mainzer Erzbischof und Kurfürsten zu wählen hatte. Das Kapitel war aber nicht nur ein Wahlorgan und eine Gemeinschaft geistlicher Würdenträger am Mainzer Dom. Vielmehr war das Domkapitel auch eine Wirtschaftsorganisation, das in zahlreichen wirtschaftlichen Bereichen seine Interessen verfolgte. Die bisher erschienen Verà ffentlichungen zielen fast alle auf die innere Verfasstheit dieser Gemeinschaft ab. Mit diesem Buch wird nun ein vollkommen neuer Weg beschritten: mittels der Frage nach einem "Wirtschaftsstil" und einer "Wirtschaftskultur" wird das politisch-wirtschaftliche Handeln dieser geistlichen Gemeinschaft im Zeitraum von über einem Jahrhundert detailliert offengelegt. Um neueste Erkenntnisse liefern zu kà nnen, wurden bis heute unverà ffentlichte Quellen (Akten, Testamente, Inventarlisten, Protokolle des Mainzer Domkapitels, Taufbuch des Mainzer Doms) aus den einschlägigen Archiven systematisch ausgewertet. Hierzu werden die unterschiedlichsten Untersuchungsobjekte herangezogen: die Dompräsenz des Domkapitels wird als Kreditgeberin auch über die Grenzen des Erzstifts hinaus untersucht. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der Mainzer Stadtgeschichte werden die Domherrenkurien und die Investitionen in deren baulichen Erhalt untersucht. Das Leben der Domherren mit ihren eigenen Familien wird ebenfalls beleuchtet, da der Groà teil dieser adeligen Männer im verbotenen Konkubinat mit eigenen Kindern in den Kurien lebte. Zahlreiche Erkenntnisse zur frühneuzeitlichen Verwaltungsoptimierung, zur erzstiftischen Fiskalpolitik oder zu den wirtschaftlich-politischen Auà enbeziehungen des Domkapitels lassen sich an dem Gegenstand Zoll zu Ehrenfels feststellen, dessen Besitzer das Mainzer Domkapitel war. Vor diesem Hintergrund sei auch der domkapitularische Kran in Bingen genannt, der einen entscheidenden Bestandteil der dortigen Infrastruktur darstellte. Als besonderes ungewà hnlich Bemühung des Domkapitels muss der Bergbau in Hochheim angesehen werden. Dort lieà en die Domherren Braunkohle abbauen und betrieben eine Baustoffproduktion. Der umfangreiche Anhang bietet vielfältiges Material zu den internen à mterordnungen, dem Immobilienbesitz in Mainz, einiger maà stabsgetreuer Nachzeichnungen eines Mainzer Stadtplans, den Verwaltungsakten und Abrechnungen einiger Domprälaten und den Inventarlisten aus den Domherrenkurien.