Bundesgesetz vom 20.05.1933
Allgemeiner Deutscher Waffenring (ADW):
From Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Germany
AbeBooks Seller Since 31 March 2015
Quantity: 2From Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Germany
AbeBooks Seller Since 31 March 2015
Quantity: 2About this Item
Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband (braune Broschur / Kartoneinband 12 x 17 cm) mit Deckeltitel, 23 Seiten. Druck durch Montanus-Druckerei Berlin, Kurfürstenstraße 146. Sehr gut erhalten. - Regelwerk, welches mit einer Huldigung an die neuen Verhältnisse anhebt (".Das deutsche Waffenstudententum dankt dem Führer der nationalen Erhebung die Befreiung seiner Bräuche von Verfolgung und Unterdrückung. Entschlossen, wehrhafte Haltung und ehrenhafte Gesinnung als höchste Aufgaben des deutschen Mannes weiterhin zu pflegen, gibt sich das deutsche Waffenstudententum ein allgemein gültiges Ehrengesetz.") und aus Ehrengesetz und Ehrengerichtsordnung besteht. Ersteres befasst sich mit Grundsätzlichem: "Die Ehrauffassung des Waffenstudenten gründet sich auf dem lebendigen Bewusstsein seiner Verpflichtung gegenüber der deutschen Volksgemeinschaft und allen deutschen Volksgenossen. Achtung vor der sittlichen Würde und Anerkennung der ehrenhaften Persönlichkeit in Wort, Gebärde, und Handlung sind Voraussetzungen waffenstudentlicher Lebensauffassung. Es bleibt im allgemeinen dem einzelnen überlassen zu empfinden, ob und inwieweit seine Ehre verletzt ist. Es ist jedoch Plicht und Recht der waffenstudentlichen Gemeinschaft, niemanden unter sich zu dulden, der leichtfertig die Ehre anderer verletzt oder nicht alle erforderlichen Schritte zur Wiederherstellung seiner verletzten Ehre tut. Jeder Waffenstudent hat daher für eine Verletzung der Achtung und Unerkennung der Ehre unbedingte Genugtuung zu geben und zu verlangen. Der deutsche Waffenstudent achtet und schützt - auch im beruflichen und politischen Leben - nicht nur seine eigene Ehre sondern auch die Ehre jedes deutschen Volksgenossen . . . Die ritterliche Waffe ist dem Waffenstudenten heilig; sie soll daher nicht durch leichtfertige Ehrenhändel entwürdigt werden. Andererseits widerspricht es der mannhaftem Haltung des deutschen Waffenstudententums, wenn weichliche Versöhnlichkeit versucht, jeden Waffengang als artgemäße Erledigung eines Ehrenhandels möglichst auszuschalten. Die Entscheidung über einen Zweikampf soll daher in erster Linie dem berechtigten Empfinden der Gegner Rechung tragen. Es ist unritterlich, ohne äußerste Not Tätlichkeiten anzudrohen oder tätlich zu werden oder sich zu Beleidigungen hinreißen zu lassen, die den Vorwurf der Feigheit oder einer ehrlosen Handlung enthalten. Der deutsche Waffenstudent erwidert eine Beleidigung nicht durch Gegenbeleidigung, sondern durch eine Forderung". Weiterhin regelt das Ehrengesetz: Zugehörigkeit ("…weder Judenstämmlinge oder jüdisch Versippte noch Freimaurer…"), Waffenstudententag, Geschäftsführung, Bundesrat und oberster Ehrenrat des ADW, Dde örtlichen Waffenringe, Schlichtung von Streitigkeiten, Verrufe ("Der Verruf ist die schärfste Waffe des Waffenstudententums gegen jeden, der sich der ehrenhaften Gemeinschaft deutscher Männer unwürdig erwiesen hat"), und Verhältnis zu Außenstehenden. Die Ehrengerichtsordnung regelt die Umstände der Genugtuung mit der Waffe; sie gilt "für alle Waffengenugtuunggebenden deutschen Männer". - Deutscher Waffenstudent, Studentenverbindung, Korporation, Genugtuungsfähigkeit in Deutschland, Satisfaktion, Ehrenhandel, Ehre, Jude, Judenstämmling, Vorort, Ehrenrecht, Ehrenzweikampf, ADW-Verband, Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund, Paukordnung, Zweikampf, Duell, Beleidigung, Kartenwechsel, schwere Waffen, Chargenforderung, Forderung auf leichte / schwere Säbel, Ehrenwort, Beleidiger und Beleidigter, Verweigerung der Genugtuung, Ehrenrichter, Alter Herr, Inaktiver, Familienbeleidigung, Marburger Abkommen von 1914, waffenstudentische Frontgeneration; Genehmigung, Grad und Verschärfung einer Forderung; Herabsetzung auf Schläger, Zurücknahme mit dem Ausdruck des Bedauerns, Sprungschritte zum Abstandnehmen beim Pistolenduell, Säbelkontrahage, Kontrahage. -- Erstausgabe in guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch. Seller Inventory # 9532
Bibliographic Details
Title: Bundesgesetz vom 20.05.1933
Publisher: Berlin, Montanus-Druckerei,
Publication Date: 1933
Edition: 1st Edition
Store Description
AGB der Galerie für gegenständliche Kunst:
Anschrift:
Versandantiquariat Galerie für gegenständliche Kunst
Max-Eyth-Str. 42
73230 Kirchheim unter Teck
Deutschland
e-Mail: info@galerie-im-netz.de
Telefon: 07021-74477
VAT: DE145929610
Bitte beachten Sie bei diesem Titel insbesondre Nr. 9 unserer AGB! Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Stand 22.05.2018
The shipping costs are based on shipments with an average weight. If the book you ordered should be particularly heavy or bulky, we will inform you if additional shipping costs apply.
Payment Methods
accepted by seller
Check PayPal